Immer Ärger mit dem „Bellevue di Monaco“ – nur ein weiteres Szene-Café
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.5.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 18.05.2018 bitten Sie um Informationen, inwieweit die Nutzung der Gaststätte ‚Bellevue di Monaco‘ den behördlichen Genehmigungen entspricht.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Das mit üppigen städtischen Mitteln alimentierte „Flüchtlings“-Wohn- und Begegnungszentrum ‚Bellevue di Monaco‘ kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem die Wohnbereiche im Gebäude der Müllerstrasse schon seit längerem bezogen sind, soll demnächst ein ‚Begegnungs-Café‘ mit seinen diversen Angeboten offiziell eröffnet werden. Dort sollen künftig – laut Lokalpresse – etwa Beratungsgespräche, Sprachkurse ‚und mehr für Flüchtlinge‘ (sic) stattfinden. Für Unmut sorgt allerdings beim zuständigen Bezirksausschuss Altstadt-Lehel, dass für die neue Nutzung alle bisherigen Mieter ihre vergleichsweise preisgünstigen Räumlichkeiten verloren haben; auch ist der Vorwurf zu hören, dass offenbar nur ein weiteres Café im beliebten Glockenbachviertel eröffnet wurde (alles wiedergegeben nach: „Hallo München“, Ausgabe vom 12.05.2018). Tatsächlich finden die verschiedenen Angebote für „Flüchtlinge“ ja nicht im Café, sondern in den Räumlichkeiten des Anwesens statt.“
Die Fragen werden im Einzelnen wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Inwieweit entspricht die Nutzung als Straßencafé der Baugenehmigung? Inwieweit wird für die Nutzung des Gehweges als Café eine Nutzungsgebühr entrichtet? (Bislang ist auf dem Gehweg keine entsprechende Markierung erkennbar).
Antwort:
In der Müllerstraße 6 wurde im Erdgeschoss inklusive der Galeriefläche eine Gaststätte baurechtlich genehmigt.
Entsprechend der Regelungen der städtischen Sondernutzungsgebührensatzung wird seitens des Kreisverwaltungsreferates für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund eine jährlich zu entrichtende Sondernutzungsgebühr erhoben.
Frage 2:
Inwieweit wurde das Café als Gewerbebetrieb angemeldet, inklusive der Einhaltung aller Auflagen (Lebensmittelhygiene, Ruhezeiten etc.)?
Antwort:
Die erforderlichen Anmeldungen sind erfolgt und sämtliche Auflagen werden eingehalten.
Frage 3:
Ausweislich der Lokalberichterstattung, aber auch dem Augenschein nach wird das Café überwiegend von Gästen ohne erkennbaren Migrationshintergrund frequentiert – welche Erkenntnisse hat die LHM über die Akzeptanz der Einrichtung, der von der Stadt ein Haus zur Verfügung gestellt wurde und die mit erheblichen städtischen Mitteln bezuschusst wird, bei den „Flüchtlingen“ selbst?
Antwort:
Das Sozialreferat hat dem Kreisverwaltungsreferat zur o.g. Frage die Stellungnahme der gemeinnützigen Sozialgenossenschaft Bellevue di Monaco eG übersandt, in der Folgendes mitgeteilt wird:
Es finden regelmäßig Info- und Kulturveranstaltungen statt, die von Geflüchteten und MünchnerInnen gleichermaßen besucht werden.