Illegales Wohnlager unter der Straßenüberführung Landshuter Allee/ Georg-Brauchle-Ring
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Rathaus Umschau 149 / 2018, veröffentlicht am 07.08.2018
Illegales Wohnlager unter der Straßenüberführung Landshuter Allee/ Georg-Brauchle-Ring
Antrag Stadtrat Johann Altmann (Fraktion Bayernpartei) vom 14.6.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 14.06.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Seit mehreren Monaten befindet sich ein illegales Lager im Umgriff des Georg-Brauchle-Rings, der Parkharfe und der ZHS unter der Straßenbrücke und in den Büschen der näheren Umgebung. Das Lager, in dem mittlerweile eine große Anzahl von Personen hausen, ist gut getarnt und schwer einsehbar. Dabei müssen katastrophale hygienische Verhältnisse herrschen, da weder Toilettenanlagen oder fließend Wasser vorhanden ist.“
Sie fragen daher den Oberbürgermeister:
„1. Ist der LHM dieses Lager bekannt?
2. Welcher Personenkreis hält sich in besagtem illegalem Lager auf?
3. Wie sieht es an diesem Ort mit Unrat aus?
4. Wie kontrolliert die LHM Grünflächen, um solche illegalen Lager zu verhindern?
5. Wie geht die LHM vor, um dieses bzw. solche Lager aufzulösen?“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.06.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Um die Bildung von Lagern und wilden Camps von obdachlosen Menschen in München zu verhindern und zu verringern, wurde im Jahr 2013 resultierend aus einem Auftrag aus der Referentenrunde die referatsübergreifende Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ installiert. In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter des Kreisverwaltungsreferates, des Baureferates, des Kommunalreferates und des Sozialreferates vertreten. Außerdem nehmen an den 14-tägig stattfindenden Sitzungen Vertreter aus dem Polizeipräsidium und die Leitungen der Teestube „komm“ (Streetwork für Obdachlose) und der Beratungsstelle „Schiller 25“ (Streetwork für obdachlose Zuwanderer) teil. Die Geschäftsführung dieser Arbeitsgruppe liegt beim Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration.
Die Arbeitsgruppe bespricht die eingegangenen Meldungen über sogenannte „wilde Camps“ bzw. Obdachlosenlager und sucht vorrangig nach sozialen Lösungen bzw. Unterbringungsmöglichkeiten für die obdachlosen Menschen. Der erste Schritt ist immer die Beratung der obdachlosen Per-sonen durch die Streetworkerinnen und Streetworker (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) der o.g. Einrichtungen.
Falls die Beratung nicht weiterführt, empfiehlt die Arbeitsgruppe i.d.R. die Räumung eines Lagers. In diesem Fall werden die obdachlosen Personen mittels mehrsprachiger Hinweisschilder darüber informiert, dass wildes Campieren in München verboten ist. Die Personen haben dadurch die Gelegenheit, das Lager freiwillig aufzulösen. Sollte dies nicht erfolgen, wird in einem zweiten Schritt ein Hinweisschild mit dem festgelegten Räumungstermin angebracht. Die Räumung des Lagers erfolgt dann gemeinsam durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferates, des Bau- und des Sozialreferates. Außerdem sind bei den Räumungen Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Polizeiinspektion mit anwesend, um ggf. Platzverweise für die obachlosen Personen auszusprechen und um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung vor möglichen Übergriffen zu schützen. Bislang kam es bei den durchgeführten Räumungen jedoch zu keinerlei Übergriffen von Seiten der obdachlosen Menschen.
Wie beschrieben, steht der soziale Aspekt bei der Räumung von Obdachlosenlagern immer im Vordergrund. Dies erklärt auch, warum die Lager nicht sofort nach der Meldung direkt geräumt werden. Weiterhin nimmt auch die Organisation der Räumung und die Beauftragung einer Firma, die die Räumung durchführt und den Müll entsorgt, eine gewisse Zeit in Anspruch.
Frage 1:
Ist der LHM dieses Lager bekannt?
Antwort:
Ja. Der Landeshauptstadt München (Baureferat, Kreisverwaltungsreferat und Sozialreferat) ist dieses Lager bekannt.
Frage 2:
Welcher Personenkreis hält sich in besagtem illegalen Lager auf?
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ halten sich in dem Lager v.a. obdachlose Männer und Frauen rumänischer Herkunft auf.
Frage 3:
Wie sieht es an diesem Ort mit Unrat aus?
Antwort:
Laut den Meldungen, die bei der Arbeitsgruppe eingingen, wurden am beschriebenen Lagerplatz nicht nur mehrere Zelte, sondern auch eine für derartige Plätze übliche Vermüllung vorgefunden.
Frage 4:
Wie kontrolliert die LHM Grünflächen, um solche illegalen Lager zu verhindern?
Antwort:
Die Kontrolle der städtischen Flächen erfolgt jeweils durch die mit dem Unterhalt betrauten Dienststellen der Stadt. Dabei werden eindeutig verlassene Standorte oder hinterlassener Unrat unmittelbar im Rahmen der Unterhalts- und Pflegemaßnahmen beseitigt. Werden bewohnte Camps entdeckt, leitet die Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ weitere Schritte bis hin zur Räumung ein.
Frage 5:
Wie geht die LHM vor, um dieses bzw. solche Lager aufzulösen?
Antwort:
Das beschriebene Lager wurde auf Empfehlung der Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ am 5. Juli 2018 aufgelöst und geräumt.