Das M-WLAN auch auf die Sperrengeschosse ausweiten
Freies WLAN in U-Bahn, Tram und Bus
Anträge Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 12.11.2014 und 24.2.2014
Antwort Stv. Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft Kurt Kapp
Mit o.g. Anträgen bitten Sie, die Stadtwerke München GmbH (SWM) zu beauftragen, das M-WLAN an allen bisherigen Stellen (Marienplatz, Stachus, Odeonsplatz, Sendlinger Tor) und an allen zukünftigen Stellen auch auf die Sperrengeschosse der U-Bahn auszuweiten. Darüber hinaus soll das kostenfreie WLAN auch auf Tram und Bus ausgeweitet werden, um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs weiter zu erhöhen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihr Anliegen anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief.
A) WLAN-Ausrüstung im U-Bahnbereich
Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft hat sich bereits mehrfach mit o.g. Thematik befasst. Eine WLAN-Ausstattung lediglich in den Sperrengeschossen hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.06.2017 abgelehnt, da der erwartete Nutzen nicht im Verhältnis zum Aufwand in Höhe von 2,5 Mio. Euro (für 100 Sperrengeschosse mit je 2 Access-Points; d.h. ca. 25.000 Euro pro Sperrengeschoss) gesehen wurde. Darüber hinaus würde man mit WLAN nur in Sperrengeschossen ggf. sogar Fahrgastbeschwerden provozieren, wenn das WLAN bei Betreten der U-Bahnsteige abbricht. Der Ausschuss bat daher um Prüfung, ob das WLAN nicht nur in den Sperrengeschossen sondern jeweils im gesamten U-Bahnhof (also Sperrengeschoss(e) und Bahnsteig(e)) zur Verfügung gestellt werden kann.
Die SWM haben deshalb hinsichtlich einer Bahnsteigausrüstung mit WLAN einen Probebetrieb am U-Bahnhof Theresienwiese (außerhalb der Oktoberfestzeit) bei der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) angemeldet.
Die TAB hat hierzu erläutert, dass sie schon eine WLAN-Bereitstellung in Sperrengeschossen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht generell genehmigen könne, sondern nur unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ggf. im Einzelfall. Insbesondere würde die Bereitstellung vonWLAN in Sperrengeschossen mit einem Anwachsen von Personenzahlen einhergehen, da hier ein Wetterschutz und im Winter ein gewisser Schutz vor Kälte gegeben ist. In Abhängigkeit von der Anlage und Ausdehnung des Sperrengeschosses der jeweiligen U-Bahn-Haltestelle sei es möglich, dass zusätzlich anwesende Personenansammlungen zu den maximal zu erwartenden Fahrgastströmen im Gefahrfall negative Auswirkungen auf die Sicherheit der in der Haltestelle anwesenden Personen haben und somit ein erhöhtes Gefährdungspotential für alle darstellen.
Auf Bahnsteigebene seien die Sicherheitsbedenken der TAB aufgrund der oben bereits genannten Punkte so erheblich, dass eine Zustimmung seitens der TAB grundsätzlich nicht erteilt werden kann. Beim Angebot von WLAN auf Bahnsteigebene sei mit einer nicht abschätzbaren Menge von reinen WLAN-Nutzern zu rechnen, die zusätzlich zum üblichen Fahrgastaufkommen an der jeweiligen Haltestelle in einem möglichen Gefahrenfall die Gesamtzahl der zu evakuierenden Personen auf der Bahnsteigebene in die Höhe treibt. Auch hier sei ein Wetterschutz und im Winter ein Schutz vor Kälte gegeben. Unabhängig von der Kapazität der Fluchtwege aus der U-Bahn-Haltestelle könne es nicht das Ziel sein, Personen, die nicht an der Nutzung der U-Bahnen interessiert sind, ggf. auch über einen längeren Zeitraum durch die Bereitstellung eines WLAN-Angebots in die U-Bahn-Haltestellen zu locken und das ohnehin vorhandene Gefahrenpotential z. B. bei einer Evakuierung im Brandfall zu vergrößern. Auf Grund des Anstiegs der Fahrgastzahlen (pro Jahr 2 % bis 3 %) herrsche auf den hochbelasteten Bahnsteigen in der Innenstadt Platzmangel. Aus Gründen der Auslastung dürften auf keinen Fall weitere Flächen auf den Bahnsteigen belegt werden. Eine auch nur probeweise WLAN-Ausrüstung eines Bahnsteigs hat die TAB aufgrund ihrer Sicherheitsbedenken abgelehnt.
In allen Ebenen ist bereits ein Mobilfunksignal verfügbar, das für einen Zugang ins Internet genutzt werden kann. Aus Sicht der TAB reicht diese Zugangsmöglichkeit bei kurzen Verweildauern aus.
B) WLAN-Pilotbetrieb in MVG-Bussen
Hinsichtlich des freien WLAN in MVG-Bussen wurden im Rahmen eines Pilotbetriebes zehn Busse mit M-WLAN ausgestattet. Ein weiterer Anstieg der Nutzerzahlen wird von der MVG nach Erhöhung des Ausstattungsgrades der Bus-Flotte mit M-WLAN erwartet. Aufgrund einer Förderzusage des Finanzministeriums planen die SWM/MVG derzeit die weitere Ausstattung von 30 neuen Bussen mit WLAN.
C) WLAN an Tram-Haltestellen
In München werden rund 60 Tram-Haltestellen mit dem kostenlosen M-WLAN ausgestattet. Die SWM errichtet die zur Ausstrahlung des WLAN notwendige Infrastruktur an den vereinbarten Standorten (u.a. Access-Points, Verkabelung sowie die hierfür notwendigen Planungs- und Bauleistungen). Der Access-Point wird über Glasfaser angebunden. Der Freistaat beteiligt sich vor dem Hintergrund seiner Initiative Bayern-WLAN an den Errichtungs- und Hardwarekosten inklusive der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung des WLAN an den vereinbarten Standorten.
Aktuell finden Abstimmungen in Bezug auf den Regelbetrieb von M-WLAN an den Tram-Haltestellen mit dem Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik (RIT) in seiner Rolle als Auftraggeber für M-WLAN statt. Geplant ist hierbei, den Regelbetrieb im Rahmen der strategischen Ausweitung von M-WLAN Standorten gemäß der aktuellen Beschlussfassung des Stadtrats (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 08881) zu unterstützen.
Derzeit konnten 6 Tram-Haltestellen (7 Access-Points) der Linie 23 „Schwabing Nord“ erfolgreich in Betrieb genommen werden. Verfügbar ist das WLAN an den Haltestellen Potsdamer Platz, Parzivalplatz, Am Münchner Tor, Anni-Albers-Straße, Domagkstraße und Schwabing Nord. In den weiteren Projektphasen (Mitte 2018 bis Ende 2019) sind folgende Haltestellen für die WLAN-Erschließung vorgesehen:
- Haltestellen der Tramlinien 16/17 zwischen Arabellastraße und St. Emmeram
- Haltestellen der Tramlinien 18/19 zwischen Hauptbahnhof und
Lautensackstraße bzw. Pasinger Bahnhof
- Haltestellen der Tramlinien 27/28 zwischen Karlsplatz (Stachus) und Kurfürstenplatz bzw. Petuelring
- Haltestellen der Tramlinie 16 zwischen Müllerstraße und
Maxmonument
Die Bewertung der Attraktivität von WLAN im öffentlichen Personennahverkehr sowie die technische Eignung des WLAN-Angebotes werden
durch frequentierte und festgelegte Evaluierungszyklen geprüft. Die erste Methode der Fahrgastbefragung wurde mit dem Freistaat abgestimmt; die Ergebnisse dieser Befragung werden dem Freistaat durch die SWM zur Verfügung gestellt.
Ca. 3.200 User haben das WLAN-Angebot an der Pilotstrecke (6 Haltestellen) im Januar genutzt. Aus den User-Statistiken wird ersichtlich, dass dieUserzahl in den Ballungszeiten des Berufs- und Schülerverkehrs zwischen 7 und 8 Uhr sowie zwischen 13 und 18 Uhr steigt.
Ein weiterer Ausbau der WLAN-Angebote an Tram- und größeren Bus-Haltestellen erscheint sinnvoll und im Rahmen der bestehenden Förderzusagen möglich.
Ich bedauere, dass der WLAN-Ausbau in den U-Bahnhöfen nicht genehmigungsfähig ist, hoffe aber dennoch, dass Ihre Anträge zufriedenstellend beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.