„Bezahlbarer Wohnraum“ in der Müllerstraße 26 – droht dem Steuerzahler ein neues „Bellevue di Monaco“? Archiv
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Rathaus Umschau 152 / 2018, veröffentlicht am 10.08.2018
„Bezahlbarer Wohnraum“ in der Müllerstraße 26 – droht dem Steuerzahler ein neues „Bellevue di Monaco“?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.4.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Noch immer sind Vorgeschichte und Kosten des von der Stadt vorangetriebenen Projekts „Bellevue di Monaco“ in unguter Erinnerung: unter diesem Namen entstand auf der Grundlage der städtischen Beschlussvorlage Nr. 14-20/V 02920 („Erbbaurecht 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel“) ab 2015 in der Müllerstraße 2-6 eine Wohnanlage im Kontext der „Integration von Flüchtlingen“, die mit einem Renovierungskostenzuschuß in Höhe von 1,5 bis 1,7 Mio. Euro zu Buche schlug und die von der LHM nach wie vor jährlich mit 380.000 Euro für den laufenden Betrieb bezuschußt wird. Wegen der sehr überschaubaren Zahl u.a. sogenannter „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“, die um diesen Preis in dem Ensemble untergebracht werden konnten, steht das Projekt „Bellevue di Monaco“ bis heute in der Kritik. - Nun zeichnet sich in nächster Nähe, in der Müllerstraße 26, ein weiteres städtisches Projekt ab, mit dem die LHM laut Lokalpresse „bezahlbaren Wohnraum“ schaffen will. Das Haus, in dem vormals ein Stempelgeschäft untergebracht war und derzeit eine Bar, die dieser Tage schließt, wurde von der Stadt angekauft und soll saniert werden.“
Ihre in diesem Zusammenhang gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
„Mit welchem Sanierungs- bzw. Renovierungsbedarf ist zu rechnen? Städtische Bezuschussung in welcher Höhe ist vorgesehen?“
Antwort:
Die GEWOFAG Holding GmbH (GEWOFAG) hat die Wohnungen in den Geschossen eins bis drei sowie das Dachgeschoss in den letzten Monaten instandgesetzt, um diese möglichst schnell dauerhaft vermieten zu können. Zusätzlich wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten im Treppenhaus vorgenommen, um u.a. die Anforderungen des Brandschutzes gewährleisten zu können. Der Hof wurde gepflastert und den künftigen Mieterinnen und Mietern als gemeinschaftlicher Freiraum zur Verfügung gestellt. Fördermittel werden nicht in Anspruch genommen.
Frage 2:
„Welches Nutzungskonzept ist vorgesehen? Inwieweit wird abermals eine Erbbaurechtsvergabe wie beim „Bellevue di Monaco“ in Betracht gezogen?“
Antwort:
Nach der Instandsetzung werden die Wohnungen vermietet. Eine Entscheidung über die künftige soziale Nutzung des Ladenlokals im Erdgeschoss ist bisher noch nicht gefallen.
Ein Erbbaurecht ist nicht vorgesehen.
Frage 3:
„Inwieweit soll auch das Objekt in der Müllerstraße 26 schwerpunktmäßig der Unterbringung sogenannter „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ dienen?“
Antwort:
Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München teilte mit, dass eine Nutzung des Objektes für die Betreuung von Flüchtlingen nicht vorgesehen ist.