Fläche im Stadtgebiet für Gastspiele von Roncalli und Co dauerhaft bereithalten!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 19.10.2017
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.10.2017 teilen wir Ihnen jedoch Folgendes mit:
Sie baten die Verwaltung, eine oder mehrere geeignete städtische Flächen mit Anschluss an den ÖPNV für Gastspiele von Event- oder Zeltveranstaltungen, wie z.B. den „Circus Roncalli“, „Afrika, Afrika“ oder die Dinner-Show „Teatro“ im Stadtgebiet ausfindig zu machen und langfristig dafür bereitzustellen. Dabei sollten auch Flächen städtischer Beteiligungsunternehmen einbezogen werden. Außerdem sollte auf diesem Platz bzw. den möglichen Plätzen eine minimale Infrastruktur vorhanden sein, bzw. eingerichtet werden, wie Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasseranschlüsse.
Aufgrund der stetig steigenden Einwohnerzahlen und dem daraus resultierenden Erfordernis, Wohnungen, Gewerbeflächen sowie die erforderliche verkehrliche, schulische, soziale und kulturelle Infrastruktur sowie die notwendigen Grün- und Erholungsflächen zu schaffen, stellt der Umgang mit der Ressource Grund und Boden insbesondere im Stadtgebiet eine erhebliche Herausforderung dar. Daher haben wir diverse Stellen um Unterstützung Ihres Anliegens gebeten:
Die Gewofag Holding GmbH antwortete uns wie folgt:
„Seitens der Gewofag kann leider keine derartige Fläche zur Verfügung gestellt werden.
Im Bestand verfügt die Gewofag über keine freien Flächen, die von der Größe und Ausprägung her die gestellten Anforderungen erfüllen würden. Unsere Freiflächen sind in der Regel deutlich kleiner und grundsätzlich bereits mit Funktionen belegt, z.B. Parken, Feuerwehr, Spielplätze oder sie weisen geschützten Baumbestand auf. Sollten bei diesen Flächen dennoch Potentiale für eine weitere Nutzung erkannt werden, werden diese mittel- bis langfristig einer Wohnnutzung zugeführt. Wir sind angehalten,alle in unserem Eigentum befindlichen Flächen für dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aus unserer Sicht kommen für die angefragten Zirkus-Nutzungen etc. daher maßgeblich öffentliche Platz- oder Grünflächen in Frage, die für die übrige Zeit dann als solche wieder benutzt werden können. Mögliche Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen, sehen wir sehr kritisch.“
Die GWG München äußerte sich wie folgt:
„Vielen Dank für die Einbeziehung unseres Unternehmens in die Anfrage der CSU-Fraktion. Leider kann die GWG München keine Grundstücke für Event- und Zeltveranstaltungen dauerhaft zur Verfügung stellen.
Die GWG München hat als Bauherr ein ambitioniertes Wohnungsbauprogramm in den nächsten Jahren vor, sodass noch leerstehende Grundstücke unmittelbar vor der Bebauung stehen bzw. für die anstehende Bebauung vorgehalten werden müssen.
Wir bedauern Ihnen keine positive Rückmeldung geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen.“
Die MGH äußerte sich wie folgt:
„Zu dem Antrag Nr. 3497 von Herrn Stadtrat Quaas vom 19.10.2017 darf ich Ihnen mitteilen, dass die MGH über keine geeigneten Flächen verfügt.“
Die SWM äußerte sich wie folgt:
„Nach intensiven Überlegungen mit meinen Kollegen sowie Rücksprachen muss ich Ihnen leider eine negative Rückmeldung geben.
Unser Portfolio im Stadtgebiet beinhaltet aufgrund der vollständigen Flächenbelegung keine entsprechenden Flächen, die für Gastspiele von Event- und Zeltveranstaltungen dauerhaft genutzt werden können.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt wie folgt Stellung:
„Im Rahmen der Firmenbetreuung wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft immer wieder gebeten, geeignete temporäre oder dauerhafte Standorte für entsprechende Eventveranstaltungen zu finden. Die zunehmend angespannte Gewerbeflächensituation sowie die erforderlichen baugenehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen erschweren in der Regel die Suche, bei der städtische und private Flächen einbezogen werden. Eine dauerhafte Verwendung von Gewerbeflächen für derartige Nutzungen kann vom Referat für Arbeit und Wirtschaft nicht akzeptiert werden, zumal in den letzten Jahren eine große Zahl von städtischen Gewerbeflächen gemeinbedarflichen und sozialen Nutzungen zugeführt und damit dem gewerblichen Immobilienmarkt entzogen wurden. Wir verweisen zu diesem Thema auf den Beschluss „Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms“ vom 30.05.2017, der die Situation des Gewerbeflächenmarktes in München und die damit verbundenen Ziele beschreibt.
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft begrüßt grundsätzlich die Initiative, Flächen für Veranstaltungen des Teilmarkts Darstellende Kunst zur Verfügung zu stellen. Während des Gastspiels des Circus Roncalli von September bis Mitte November 2017 auf der Lamento-Fläche im Kreativquartier wurden folgende Erfahrungen gemacht: Selbst mit 6000qm war die Fläche für einen tourenden Zirkus zu klein. Da sich die Fläche außerdem in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnhäusern, anderen kulturellen Spielstätten sowie Arbeitsräumen befand, hatten die Anwohner und die Akteure des Geländes erhebliche Einschränkungen aufgrund der Lärmbelästigung hinzunehmen. Ohnehin steht die Fläche für derlei Veranstaltungen nur noch bis 30.06.2018 zur Verfügung. Weitere geeignete Flächen im Stadtgebiet sind dem Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft aktuell nicht bekannt.
Die Olympiapark München GmbH hat bereits in der Vergangenheit Flächen für Gastspiele von Event- oder Zeltveranstaltungen zur Verfügung gestellt. So gastierte 2010 der Cirque du Soleil mehrere Monate mit einer Zeltinstallation im damals asphaltierten Münchener Olympiastadion. Aktuell bietet die Fläche der ehemaligen Eventarena die einzige Möglichkeit für eine dauerhafte Installation von derartigen Event- und Zeltinstallationen, zumindest bis zu einem eventuellen Baubeginn auf der derzeitigen Kiesfläche der ehemaligen Eventarena. Im August 2018 wird dort Mini München gastieren (Aufbaubeginn ab Juli 2018). Da der Baubeginn einer eventuellen neuen Sportarena auf diesem Areal 2019 beginnen könnte, ist eine Vermarktung nur bis zu diesem Baubeginn möglich.
Auf der Theresienwiese fand erstmals 1961 ein Zirkusgastspiel statt. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 28.01.1998 wurde festgelegt, dass jährlich ein Zirkusgastspiel auf der Theresienwiese als wiederkehrende Veranstaltung stattfinden kann. Dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft obliegt die Entscheidung, welcher Zirkus auf der Theresienwiese seine Zelte aufschlagen darf. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft erarbeitet bei mehreren Bewerbern einen Entscheidungsvorschlag. Sowohl die dauerhafte Genehmigung eines Zirkusgastspiels pro Jahr auf der Theresienwiese als auch das Vergabeprocedere wurden mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 04.02.2014 „Nutzung der Theresienwiese“ bestätigt.“Das Baureferat äußerte sich wie folgt:
„Den öffentlichen Grünanlagen kommt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu. Sie dienen der Allgemeinheit unentgeltlich für Erholungs- und Freizeitzwecke einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten. Der § 3 der Grünanlagensatzung erlaubt davon Ausnahmegenehmigungen, die beim Kreisverwaltungsreferat zu beantragen sind.
In den städtischen Grünanlage gibt es mehrere Veranstaltungsflächen über 1.000 m², auf denen es für alle Veranstalter von Event- oder Zeltveranstaltungen die Möglichkeit für zeitlich begrenzte Veranstaltungen gibt: Grünanlage Johanneskirchner Straße / Bichlhofweg (ca. 4.500 m²), Michaelianger (ca. 4.100 m²), Dülferanger (ca. 6.000 m²) und ab Herbst 2018 auf dem Luise-Kiesselbach-Platz (ca. 1.500 m²) sowie im Olympiapark das Theaterfestivalgelände am Spiridon-Louis-Ring (ca 48.000 m²). Diese Flächen sind befestigt als Schotterrasenfläche bzw. in Teilen als wassergebundene Kiesfläche (Theaterfestivalgelände), bieten Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser und sind mit dem ÖPNV erreichbar.
Die Sonderfläche Riem (ca. 150.000 m²) ist befestigt als wassergebundene Kiesfläche und bietet ebenfalls Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser. Bezüglich der Nutzung hat die Messe München das Vorrecht in der Belegung: Vollständig belegt ist die Fläche alle 3 Jahre während der bauma und an weiteren ca 20 Tagen pro Jahr als Parkplatz für Messebesucher. An weiteren ca 20 Tagen ist die Fläche zu 50% als Parkplatz für Messebesucher belegt.
Die Sonderfreifläche Riem wird zudem jährlich während der Oktoberfestzeit als Wohnmobilstandplatz vollständig genutzt sowie an allen freien Samstagen als Flohmarktgelände (Flächenbelegung 50 – 100 %). In der Sommersaison dient eine Freifläche auch als Parkplatz für die Besucherinnen und Besucher des Riemer Parks.“
Über die vorstehenden, vom Referat für Arbeit und Wirtschaft bzw. vom Baureferat benannten Flächen stehen gegebenenfalls aus dem Vorratsvermögen einzelne kleinere Flächen für Zwischennutzungen zur Verfügung, die jedoch insbesondere schon aufgrund ihrer Größe für eine dauerhafte Nutzung nicht in Frage kommen und außerdem in aller Regel bereits für eine künftige städtische Gemeinbedarfsnutzung reserviert sind.Wir bedauern, Ihnen über die vorstehend benannten Flächen hinaus, die sich zumeist in öffentlichen Grünanlagen befinden und für die von Ihnen gewünschten Zwecke bereits zur Verfügung stehen, keine weiteren Flächen für eine dauerhafte Nutzung benennen zu können.