Wohnungstauschbörse für Münchnerinnen und Münchner attraktiv gestalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 5.1.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Entwicklung eines Programms zur Motivation des freien Wohnungsmarktes zum Thema Wohnungstausch.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die zuständige Fachabteilung hat zur Bearbeitung des Themas Wohnungstausch einen Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt, deren Ergebnisse in die Beantwortung Ihres Antrags einfließen sollten. Eine fristgerechte Behandlung Ihres Antrages war aus dargelegten Gründen damit nicht möglich.
Dem schriftlichen Antrag vom 15.09.2017 auf Fristverlängerung bis zum 31.12.2017 wurde Ihrerseits zugestimmt. Aufgrund eines Büroversehens erfolgt die Beantwortung erst zum jetzigen Zeitpunkt. Wir bitten, die Verzögerung zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 05.01.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit Ihrem Antrag möchten Sie ein Programm Wohnungstausch, ergänzend auch für den freien Wohnungsmarkt auflegen. Das Programm zielt darauf ab, große Wohnungen für Familien frei zu machen und betrifft v.a. ältere Mieterinnen und Mieter, die in zu großen Wohnungen leben.
Das Programm soll die folgenden Bausteine enthalten:
- Ausgleich der Differenz zur neuen, höheren Miete bei Umzug in eine kleinere Wohnung
- finanzielle Hilfe und Begleitung beim Umzug
- Übernahme der Kosten bei Wohnungsanpassungen
Am 25.10.2017 fand unter Federführung des Sozialreferates/Amt für Wohnen und Migration ein Workshop statt, an dem das Referat fürStadtplanung und Bauordnung, die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG sowie das Amt für Soziale Sicherung teilgenommen haben. In dem Workshop wurde nicht nur auf Ihren Antrag vom 05.01.2017 ausführlich eingegangen, sondern auch auf Ihre vorangegangene Anfrage vom 26.08.2016. Es wurden alle Ideen mit den Anwesenden, v.a. dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, besprochen und geprüft (s. Antwortschreiben Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.12.2016).
Dabei haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf folgendes Ergebnis verständigt:
-Im kommenden Jahr soll es eine ausführliche Bekanntgabe zum Thema „Wohnungstausch und Wohnungstauschbörse“ für den gesamten Stadtrat geben, da es innerhalb der Stadtverwaltung und der städtischen Wohnungsbaugesellschaften für den geförderten Wohnungsmarkt schon Programme und Projekte zum Thema gibt, diese jedoch nicht ausreichend bekannt sind. So werden die von Ihnen aufgeführten Voraussetzungen für ein Programm Wohnungstauschbörse größtenteils bereits im geförderten Wohnungsbau von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Amt für Wohnen und Migration umgesetzt. Beispiele dafür sind die „Umsetzung im öffentlichen Interesse“ und die Möglichkeit der Mietpreismitnahme bzw. der Umzugskostenübernahme.
Darüber hinaus gibt es die Beratungsstelle Wohnen, die vom Sozialreferat gefördert wird. Die Beratungsstelle hat zum Ziel, ältere und behinderte Menschen dabei zu unterstützen, möglichst lange in ihrer angestammten Wohnung bleiben zu können. Die Beratungsstelle informiert die Hilfesuchenden auch über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. Leistungen der Krankenkasse und Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel oder zum Umbau der Wohnung. (www.verein-stadtteilarbeit.de/ueber-uns/einrichtungen-und-dienstleistungen/beratungsstelle-wohnen.html)
Die Beratungsstelle ist im Kontext Wohnungstauschbörse interessant, wenn die älteren Mieterinnen und Mieter ihre große Wohnung untervermieten möchten und damit ebenfalls Wohnraum zur Verfügung stellen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.