Shisha-Bars – auch in München problematisch?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 5.6.2018
Antwort Stadtdirektor Andreas Mickisch, Kreisverwaltungsreferat:
in Ihrer Anfrage vom 05.06.2018 bzgl. Shisha-Bars und der damit verbundenen Probleme führten Sie zunächst Folgendes aus:
„Sogenannte Shisha-Bars werden in deutschen Großstädten immer beliebter. In manchen Städten wird bereits ein gewisses Überhandnehmen beklagt. Darüber hinaus gibt es aber auch handfeste Probleme. So werden in Kiel mittlerweile verbindliche Regeln gefordert, nachdem es dort mehr- fach zu Kohlenmonoxidvergiftungen von Gästen gekommen war. In Bonn wurden bei Razzien erhöhte Werte, Schmuggel-Tabak und Schwarzarbeit festgestellt. In Leipzig kam es kürzlich zu einer polizeilichen Hausdurchsuchung, weil sich die Kriminalität im Umfeld erheblich erhöht hatte. In Nordrhein-Westfalen sieht sogar die Landesregierung Handlungsbedarf. Betreiber müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen und können verpflichtet werden, Kohlenmonoxidmelder zu installieren. Auch in Berlin-Neukölln werden nach Auskunft des Bezirksbürgermeisters bei Kontrollen in Shisha-Bars vor allem Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und deutlich erhöhte Kohlenmonoxidbelastungen festgestellt (nach: www.abendzeitung.de/inhalt.lage-in-berlin-verschaerft-sich-immer-neue-shisha-bars-politiker-wollen-haertere-gesetze.6e2d40ea-b174-4ee5-89f3-8e64a7762ac7.html; zul. aufgerufen: 05.06.2018, 0.21 Uhr; KR).“
Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen dürfen wir in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister nachfolgend beantworten:
Frage 1:
Wie stellt sich der Zuwachs an Shisha-Bars in der Landeshauptstadt München dar?
Bitte Zahlen der jährlichen Neueröffnungen seit 2013 angeben.
Antwort:
Die Anzahl der Neueröffnungen von Shisha-Bars werden statistisch nicht gesondert erfasst, da dies für den Vollzug des Gaststättengesetzes nicht relevant ist.
Frage 2:
Inwieweit ist auch in München der Zusammenhang zwischen Shisha-Bars und den o. g. Problemlagen erkennbar (z. B. Schwarzarbeit, fehlende Gewerbeanmeldungen, Verstöße gegen Vorschriften, Straftaten, Kohlenmonoxidbelastungen)? Inwieweit erkennt die Landeshauptstadt München Handlungsbedarf oder hat in den letzten Jahren auf Problemlagen bereits reagiert? Wie?
Antwort:
In diesem Bereich werden keine Statistiken über einzelne Untergruppen des Gaststättengewerbes geführt, so dass bezüglich der Schwarzarbeit in Shisha-Bars keine expliziten Angaben gemacht werden können.
Zu Straftaten liegen dem KVR keine Erkenntnisse vor, das Polizeipräsidium München teilt jedoch mit, dass Shisha-Bars wie alle anderen Gaststätten anlassunabhängig durch die Gewerbebeamten der Polizei überprüft werden.
Im Übrigen wurden durch das KVR alle im Jahr 2015 bereits vorhandenen Betriebe aufgefordert, Kohlenmonoxid (CO)-Warnmelder zu installieren und brandschutztechnische Auflagen umzusetzen. Bei den seit 2015 neu hinzugekommenen Shisha-Bars (mit Alkoholausschank, daher konzessionspflichtig) werden diese Anforderungen als Genehmigungsvoraussetzungen eingefordert. Alle neu entstehenden erlaubnisfreien Betriebe (ohne Alkoholausschank) müssen ebenfalls CO-Warnmelder installieren und brandschutztechnische Auflagen erfüllen.