Für die Amtszeit 2019 – 2023 werden engagierte Münchner Bürgerinnen und Bürger als Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht. In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil, die durch ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der Bevölkerung ohne juristische Vorbildung (Schöffinnen und Schöffen). Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter an den Entscheidungen der Hauptverhandlung teil. Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffinnen und Hauptjugendschöffen erstreckt sich auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Neben der allgemeinen Eignung müssen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Weitere Informationen sowie den Meldebogen unter http://t1p.de/1fzc oder telefonisch unter 2 33-4 95 01. Vollständig ausgefüllte Meldebögen müssen bis spätestens 15. März beim Stadtjugendamt München eingegangen sein.