Kontakt- und Begegnungsstätte für Menschen mit Alkoholproblemen am Münchner Hauptbahnhof unterstützen
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 23.8.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Prüfung von Unterstützungsmöglichkeiten für die geplante Kontakt- und Begegnungsstätte des Trägers Soziale Dienste Psychiatrie gGmbH. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.8.17 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Kontakt- und Begegnungsstätte des Trägers Soziale Dienste Psychiatrie gGmbH bietet alkoholabhängigen Menschen ab Februar 2018 in der Lindwurmstraße 12 einen Tagesaufenthalt und den einfachen Zugang zu Hilfsangeboten, auch wenn sie unmittelbar zuvor Alkohol getrunken haben. Bestehende Angebote schließen alkoholisierte Menschen aus, die Einrichtung stellt somit eine sinnvolle Ergänzung der Suchthilfe in München dar.
Der Einrichtungsträger hat sich am 25.9.17 mit einem Schreiben an das RGU gewandt und bittet um die Aufstockung der durch den Bezirk Oberbayern gewährten regelmäßigen Förderung für Sachkosten. Zusätzlich bittet der Träger um eine einmalige Förderpauschale von 10.000 Euro für die Kosten der Erstausstattung.
Die Förderung von Kontakt- und Begegnungsstätten erfolgt durch den Bezirk Oberbayern. Dieser fördert die genannte Einrichtung in der Lindwurmstraße im ersten Jahr mit 10 Förderplätzen und damit 1,5 Personalstellen. Die Sachkosten werden in Höhe von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten gewährt. Die Zuwendung des Bezirks Oberbayern für Sachkosten erscheint aus Sicht des RGU ausreichend.
Aufgrund der ausreichenden Förderung durch den Bezirk Oberbayern hat sich das RGU aus der Förderung der bereits bestehenden Kontakt- und Begegnungsstätten der Träger Blaues Kreuz Diakoniewerk mGmbH und Club 29 e.V. in den letzten Jahren zurückgezogen. Eine Wiederaufnahmeder Regelförderung für die Einrichtung Soziale Dienste Psychiatrie gGmbH müsste dann auch für die anderen Träger umgesetzt werden.
Anders verhält es sich im Fall der im Antrag genannten Kontakt- und Begegnungsstätte bei der Förderung der Erstausstattung. Der Bezirk Oberbayern bemisst deren Höhe an der Zahl der Planstellen in der Einrichtung. Hier ist eine Förderung in Höhe von 4.500 Euro je hauptamtliche (anteilige) Planstelle vorgesehen. Da die Kontakt- und Begegnungsstätte während des ersten Jahres nur mit 1,5 Personalstellen ausgestattet sein wird und für den nötigen Umbau der Räume sowie deren Ausstattung erhebliche Kosten entstehen, erscheint die Förderung der Erstausstattung als zu gering. Das RGU fördert daher die Erstausstattung der Einrichtung mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 10.000 Euro. Der Bescheid ist dem Träger bereits zugegangen.
Sofern sich der konsumakzeptierende Ansatz der Kontakt- und Begegnungsstätte bewährt, plant der Träger eine Erweiterung der Einrichtung auf 20 Förderplätze ab April 2019. Das RGU wird die Entwicklung der Kontakt- und Begegnungsstätte begleiten und bei einem Ausbau des Angebots weitere Unterstützungsmöglichkeiten prüfen.
Niedrigschwellige Kontaktangebote wie die Kontakt- und Begegnungsstätte können den Zugang zu bislang nur unzureichend von Hilfsangeboten erreichten alkoholabhängigen Menschen herstellen und gleichzeitig zu einer Entlastung des öffentlichen Raums beitragen. In München gibt es diverse Plätze, an denen sich Menschen mit Alkoholproblemen aufhalten und für die geprüft werden kann, ob die Einrichtung einer Kontakt- und Begegnungsstätte sinnvoll erscheint. Die Erfahrungen, die aus dem Betrieb der im Antrag genannten und aus vergleichbaren Einrichtungen in anderen Städten gewonnen werden, können die Grundlage für die Prüfung eines Konzepts sowie gegebenenfalls die Schaffung ähnlicher Angebote an anderen Treffpunkten alkoholabhängiger Menschen bilden. Auf dieses Vorhaben wurde bereits in einer Stellungnahme des RGU für die Stadtratsvorlage Nr. 14-20/V 09047 „Tagesaufenthalt für obdach- und wohnungslose Frauen und Männer“ (20.7.2017) hingewiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.