Aufenthaltsqualität auf der Unnützwiese verbessern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Ulrike Grimm und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 4.4.2018
Antwort Baureferat:
Sie haben am 04.04.2018 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München prüft, wie die Aufenthaltsqualität auf der Unnützwiese verbessert werden kann. Zusätzlich zum bestehenden Bolzplatz sollen weitere sportliche Angebote (zum Beispiel Beachvolleyball) bereitgestellt werden. Außerdem soll die Erholungs- und Spielflächenfunktion durch weitere Maßnahmen (zum Beispiel Sitzgelegenheiten, Spielgeräte) gestärkt werden. Eine Heckenbepflanzung entlang der Bajuwarenstraße würde die Attraktivität der Grünfläche erhöhen. Die Anwohner werden bei allen Planungen mit einbezogen.“
Nach Paragraf 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Artikel 37 Absatz1 Satz 1 Nr. 1 GO und Paragraf 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 04.04.2018 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Nach Abklärung der bau- und grundstücksrechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kommunalreferat sind nun die Voraussetzungen für den Ausbau der Unnützwiese in eine öffentliche Grünanlage gegeben.
Wir werden daher für diese Fläche ein Grünflächenprojekt aufsetzen und eine Objektplanung beauftragen. Wie von Ihnen und auch dem Bezirksausschuss 15 Trudering – Riem in einem eigenen Antrag gewünscht, werden wir eine Bürgerbeteiligung mit den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtbezirk durchführen, um ein Meinungsbild für die künftige Ausgestaltung und Entwicklung der Fläche zu erhalten. Gerne nehmen wir auch Ihre Anregungen zur Ausgestaltung der Fläche in die Überlegungen auf. Format, Art und Umfang der Bürgerbeteiligung werden wir bilateral mit dem Bezirksausschuss 15 Trudering – Riem abstimmen, sobald wir ein geeignetes Planungsbüro beauftragt haben.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.