U-Bahn: Durchgehende Haltestangen statt halblanger Haltebügel in den C-Wagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 19.3.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem oben genannten Antrag bitten Sie die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um den Einbau vom Boden bis zur Decke durchgehender Haltestangen statt halblanger Haltebügel bei künftigen Bestellungen von U-Bahn-Fahrzeugen. Weiterhin fordern Sie den Austausch der halblangen Haltebügel durch durchgehende Haltestangen bei den bereits vorhandenen bzw. bestellten Fahrzeugen der Baureihe C.
Nach Paragraf 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft eine Angelegenheit des operativen Geschäfts der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der Antrag bezüglich der durchgehenden Haltestangen wird bei der MVG zur Kenntnis genommen und bei zukünftigen Ausschreibungen von U-Bahn-Fahrzeugen in den Lastenheften diskutiert und ggf. berücksichtigt. Trotz einer solchen Berücksichtigung kann die Umsetzung jedoch nicht sicher zugesagt werden. Je mehr MUSS-Anforderungen in einem technischen Lastenheft einer Ausschreibung existieren, desto höher wird der Fahrzeugpreis.
Es sei darauf hingewiesen, dass das aktuelle Design der C1- und C2-Fahrzeuge in einem vor über 20 Jahren gestarteten intensiven Entwicklungsprozess für die ersten C1-Fahrzeuge realisiert wurde und das Design den oft kommunizierten Kundenwunsch der Durchgängigkeit durch alle sechs Wagen und einer guten Sicht (Stichwort „Stangenwald“) durch die Wagen Rechnung getragen hat.
Die Innenraumgestaltung und Ausführung dieser Züge wurde im Vorfeld mit den zuständigen Behindertenvertretern der Landeshauptstadt München (Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragter) abgestimmt. Die Haltestangen wurden im Punkt Erreichbarkeit und Festhaltemöglichkeit grundsätzlich als gut bewertet. Dass es bei den neuen Zügen (C-Wagen) im Türbereich nur noch eine Haltestange mittig im Türbereich gibt, erfolgte auf Wunsch und in Abstimmung mit den Behindertenverbänden. Dadurch wird Rollstuhl- und E-Scooter-Nutzern der Zustieg in die U-Bahn erheblich erleichtert.
Die aktuelle Ausführung der Haltestangen zu ändern, würde einen dem Münchner Bürger nicht darstellbaren Kostenaufwand mit sich bringen. Die Haltestangen im Deckenbereich zu befestigen bedeutet einen fundamentalen Eingriff in die Wagenkastenstruktur. Aktuell befindet sich über der mittigen Haltestange im Tür-Einstiegsbereich zum Beispiel die Lüftung der Fahrzeuge und die Löschdüsen der Brandschutz- und Brandbekämpfungsanlage.
Aus diesem Grund können bei Fahrzeugen, die sich aktuell in der Fertigung befinden oder für die mit dem Hersteller bereits weitere Optionsausübungen vereinbart wurden, keine Änderungen mehr vorgenommen werden, die in die Konstruktion und Statik des Fahrzeugs eingreifen und somit zulassungspflichtig bei der technischen Aufsichtsbehörde sind.
Nicht nur, dass der Berechnungsaufwand einer solchen Änderung enorm wäre, auch stehen für eine derartige Umrüstung bei den SWM keine freien Werkstattkapazitäten zur Verfügung. Das heißt, die Züge müssten für eine derart aufwendige Umrüstung in externe Werkstätten von Fremdfirmen überführt werden. Durch solch grundlegende Änderungen würden die Fahrzeuge zudem ihre Zulassung verlieren.
Aufgrund obiger Ausführungen könne die MVG der Bitte, bei den vorhandenen und den bereits bestellten Fahrzeugen der Baureihe C, baldmöglichst die halblangen Haltebügel durch bis in die Deckenhöhe verlängerte Haltestangen auszutauschen leider nicht nachkommen. Bei künftigen Bestellungen neuer U-Bahnzüge, bei denen keine vertragliche Gebundenheit mehr besteht, werde die SWM/MVG den Wunsch nach verlängerten Haltestangen unter Abwägung der technischen Vorgaben und der Gesamtgestaltung zukünftiger U-Bahnzüge mit aufnehmen und prüfen lassen. Selbstverständlich erfolge auch hier eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behindertenvertretern.
Ein solcher Eingriff in die Grundstruktur des Fahrzeugs steht vor dem Hintergrund der damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Kosten, der Dauer für eine solche Umrüstung in einem externen Werk und dem Terminrisiko der Wiederzulassung in keinem Verhältnis zur dringend benötigten Fahrzeuganzahl für unsere Kunden.“
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München weist ergänzend darauf hin, dass die Haltestangen für sehbehinderte Menschen kontrastreich gestaltet werden müssten, um somit auch dem Ziel der Landeshauptstadt München – Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Bereichen – Rechnung zu tragen.
Die MVG verweist hierzu auf die Abstimmung mit dem FAK Mobilität des Behindertenbeirates. Hier habe die MVG zugesichert, dass die Edelstahl-Haltestangen, die bei den bisherigen C-Zügen noch elektropoliert wurden, bei den neuen Zügen in gebürsteter Ausführung hergestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass die gebürsteten Haltestangen der Norm „PRM Kontrast“ (DIN EN 16584-1, Stand 2017-03) entsprechen, habe der FAK Mobilität diese Ausführung für die Optionsfahrzeuge akzeptiert. Daraufhin wurden diese gebürsteten Edelstahlstangen bestellt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe auf Ihr Verständnis sowie auf zufriedenstellende Beantwortung Ihres Antrags und dass dieser als erledigt gelten darf.