Unfallschwerpunkte entschärfen und Verkehrsflächen optimieren – Wo sind die Vorschläge der städtischen Bereisungskommission?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 23.5.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage hat Folgendes zum Inhalt:
„Die Bereisungskommission“ setzt sich zusammen aus Mitarbeitern des Kreisverwaltungsreferats und der Münchner Polizei. Sie soll regelmäßig Unfallschwerpunkte und andere problematische Straßenabschnitte, Plätze etc. besichtigen und Vorschläge erarbeiten, wie durch bauliche Maßnahmen oder anderweitige Veränderungen Unfälle vermieden werden, der vorhandene Raum besser genutzt werden oder für Verkehrsteilnehmer angenehmer und sicherer gemacht werden kann. Leider dringt von der Arbeit der Kommission nur wenig bis gar nichts zum Stadtrat durch.“
Im Auftrag des Oberbürgermeisters beantworte ich Ihre in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Frage 1:
Aus wie vielen und welchen Mitgliedern genau setzt sich die Bereisungskommission zusammen:
Antwort:
Es handelt sich nicht um die „Bereisungskommission“, sondern um die „Unfallkommission“. Die Geschäftsführung der Unfallkommission der LH München obliegt dem Kreisverwaltungsreferat. Zu den ständigen Mitgliedern der Unfallkommission gehören Vertreter des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats und des Polizeipräsidiums München. Je nach Thematik werden zu Ortsbegehungen und Besprechungen zusätzlich Gäste aus anderen Referaten und Stellen, beispielsweise der MVG, eingeladen, die unterstützend ihre Fachkompetenz einbringen.
Frage 2:
Wie oft und wann tritt die Kommission zusammen?
Antwort:
Nach entsprechender Mitteilung durch das Polizeipräsidium München über eine Unfallhäufungsstelle erfolgt die Einberufung der Unfallkommission durch das Kreisverwaltungsreferat.Außerdem kommt die Unfallkommission bei jedem tödlichen Unfall zusammen.
Im Jahr 2017 wurden 31, im Jahr 2018 bisher 17 Örtlichkeiten behandelt.
Frage 3:
Nach welchen Kriterien werden die zu besuchenden Orte ausgewählt?
Antwort:
Wie unter Ziffer 2 aufgeführt werden Unfallhäufungsstellen sowie tödliche Verkehrsunfälle im Rahmen der Unfallkommission behandelt.
Als Unfallhäufungsstelle sind vier Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschaden gleichen Unfalltyps und übereinstimmender Fahrbeziehungen innerhalb eines Jahreszeitraums zu sehen, wobei die Anzahl der Unfälle je nach regionaler Verkehrsbelastung und Fahrbeziehung der Unfallörtlichkeit geringfügig nach oben abweichen kann.
Ob eine Unfallhäufungsstelle vorliegt, bewertet bisher das Polizeipräsidium München.
Im Rahmen des neuen Verkehrssicherheitskonzeptes wird auch die zukünftige Arbeit der Unfallkommission behandelt. Dazu erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres eine Beschlussfassung im Stadtrat.
Frage 4:
Wem und in welcher Form werden die Erkenntnisse und erarbeiteten Vorschläge der Kommission bekannt gemacht?
Antwort:
Wenn zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung erforderlich werden, erhält der örtlich zuständige Bezirksausschuss einen Abdruck der Anordnung.
Bei Maßnahmen mit weitgehender Auswirkung, beispielsweise Einführung einer Einbahnregelung oder großer Verlust von Parkplätzen, wird zudem eine Pressemitteilung bzw. ein Beitrag in der Rathaus Umschau veröffentlicht. Die Abstimmung, ob eine Örtlichkeit für eine Öffentlichkeitsarbeit ausgewählt wird, erfolgt im Rahmen des Ortstermins durch die Unfallkommission.
Frage 5:
Hat sich die Kommission in der Vergangenheit mit der Kreuzung Schleiß- heimer/Moosacher Straße beschäftigt? Wenn ja, welche Empfehlungen zur Entschärfung dieser gefährlichen Kreuzung hat die Kommission ausgesprochen?
Antwort:
Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls fand am 18.5.2018 ein Ortstermin der Unfallkommission statt. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erarbeitet: Erneuerung der Markierung, Roteinfärbung der Radwegfurt, Verlängerung der Räumphase zwischen Rechtsabbiegern und Fußgängern/Radfahrern, Hinweisbeschilderung für LKWs und Anschreiben an die Schule zur Akquise von neuen Schulweghelfern. Zudem wurde das Baureferat um bauliche Maßnahmen gebeten sowie die MVG angeschrieben, eine Verlegung der Bushaltestelle zu prüfen.
Bei der Fahrbeziehung, an der der tödliche Unfall geschehen ist, handelte es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle im Sinne der Definition unter Ziffer 3. Vom 1.1.2017 bis 7.5.2018 ereignete sich kein gleichgelagerter Unfall.
Diese Fahrbeziehung war aber bereits 2004 Gegenstand der Unfallkommission. Als Ergebnis wurden damals u.a. die Rechtsabbieger aus der Schleißheimer Straße Richtung Moosacher Straße eigens signalisiert. Damit haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr getrennte Grünphasen. Dies stellt signaltechnisch die maximale Lösung zum Schutz der dort querenden Radfahrer und Fußgänger dar.
Weiter befasste sich die Unfallkommission im Jahr 2017 mit der Kreuzung, weil es 2016 vermehrt zu Verkehrsunfällen nach Vorrangmissachtungen allerdings beim Linksabbiegen von der Schleißheimer Straße aus in die Moosacher Straße westlich kam. Seinerzeit konnte kein einheitlicher unfallursächlicher Umstand festgestellt werden, weshalb diese Unfallkonstellation zunächst weiter beobachtet wurde. Zwischenzeitlich haben sich die Unfallzahlen bei dieser anderen Fahrbeziehung weiter nach unten entwickelt.