Schüler- und Studentenrabatt in Münchens Bädern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 30.7.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Einführung von Ermäßigungen für Schüler und Studenten in Münchens Bädern fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH – Bereich Bäder. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die Stadtwerke München GmbH – Bereich Bäder hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Eintrittspreise in die Münchner Bäder werden vom Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH festgelegt. Als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sind die Eintrittspreise in die Münchner Bäder sozialverträglich gestaltet und bei weitem nicht kostendeckend.
Die Sozialverträglichkeit der Preise orientiert sich weniger am Status eines Badegastes (Schüler, Student, Auszubildender, berufstätig, arbeitslos oder Rentner), sondern eher an der Finanzkraft. Ausnahmen sind die Monatskarte für Senioren und die Ermäßigungen für Schwerbehinderte. Kinder und Jugendliche können bis zu ihrem 15. Geburtstag die Ermäßigungsgruppe A in Anspruch nehmen. Damit werden Familien beim Eintritt in die Bäder deutlich entlastet.
Ab dem 15. Geburtstag gilt für Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien, dass sie weiterhin die Ermäßigungsgruppe A in Anspruch nehmen können, wenn sie im Besitz eines München Passes sind.
Für Jugendliche und Studenten gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten, günstig zu schwimmen und ihre Freizeit in einem der Münchner Bäder zu verbringen:
Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren können für den Eintritt in die Münchner Bäder den Münchner Ferienpass nutzen, der in den Pfingst- und Sommerferien zu beliebig vielen Eintritten in die Freibäder berechtigt undfünf Gutscheine für die Münchner Hallenbäder beinhaltet. Der Ferienpass kostet je nach Alter 10 Euro bzw. 14 Euro.
Studentinnen und Studenten können ganzjährig mit dem Teilnehmerausweis für den Allgemeinen Hochschulsport (Marke ‚S‘ für 15 Euro je Semester), die Olympia-Schwimmhalle nutzen, auch wenn sie nicht an der Sportfakultät studieren.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der Stadtwerke München GmbH – Bereich Bäder Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.