Situation der „Freien Szene“ in München – Wird die Münchner „Freie Szene“ finanziell gegenüber der Förderung in anderen Städten be- nachteiligt und knapp gehalten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 8.12.2017
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
In Ihrer Anfrage vom 8.12.2017 führen Sie folgendes aus:
„Bei einem Gespräch mit dem Vorstand Netzwerk Freie Szene München e.V. in der CSU-Fraktion wurde Klage darüber geführt, dass die ‚Freie Szene‘ in München unverhältnismäßig ‚kurz‘ gehalten würde, was die finanzielle Förderung der Stadt betreffe. So wäre die Zahl der geförderten Projekte stark rückläufig, die räumliche Situation immer schwieriger und schlechter und die finanzielle Förderung gegenüber anderen Großstädten, wie Hamburg und Frankfurt/Main deutlich geringer. Alles in allem würde es der Szene in der Landeshauptstadt zunehmend schlechter gehen, während z. B. die städtischen Kammerspiele mit ihrem hohen Etat, der Szene sogar Konkurrenz machen würde und die Institutionen der Stadt jeweils erhebliche Mittel mehr bekommen würden.“
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie hoch ist die derzeitige finanzielle Förderung der Stadt für die Freie Szene in München insgesamt (bemessen am Jahr 2016)?
Antwort:
Die derzeitige finanzielle Förderung der Stadt für die Freie Tanz- und Theaterszene in München insgesamt beträgt ca. 4,334 Mio. Euro im Jahr 2018 (ohne Theater- und Tanzpreis, Förderpreise Tanz und Theater, kostenfreie Überlassungen der Laborateliers und Halle 6 im Kreativlabor, Mietübernahmen bei Muffathallen-Mieten und Gasteig-Mieten sowie Ateliermietzuschüsse).
Zieht man einen erweiterten Begriff der freien Tanz- und Theaterszene in Betracht, kommen dazu ca. 2,2 Mio. Euro jährliche Förderung für die biennalen Festivals (Dance, Spielart, Rodeo, Biennale, Think Big, Tanzwerkstatt Europa), in denen auch die Münchner Künstler/innen vertreten sind. Darüber hinaus erhalten sie durch die Gastspiele internationaler Künstler/innen die Möglichkeit, sich auszutauschen und zu vernetzen.
Ausgehend von der Fördersumme in Höhe von 2.409.920 Euro im Jahr 2008 erfolgte somit innerhalb von zehn Jahren eine Erhöhung der Projekt-förderung für Darstellende Kunst und der institutionellen Zuschüsse im Bereich der freien Szene um rund 80 Prozent.
Sollte der Stadtrat im Oktober 2018 dem Vorschlag des Kulturreferats folgen, wird die Fördersumme im Bereich Tanz und Theater sowie bei der Tanz- und Theaterförderung für Kinder und Jugendliche um 1.300.000 Mio. Euro steigen. Auch im Zuschussbereich (Musik, Bildende Kunst, Film usw.) wird das Kulturreferat eine Anhebung um 1.010.000 Mio. Euro für das Jahr 2019 vorschlagen.
Frage 2:
Ist es richtig, dass das Kulturreferat die Freie Szene in München deutlich knapper „hält“, als das in anderen deutschen Großstädten der Fall ist?
Antwort:
Mit den von der Stadt unterstützten Infrastrukturmaßnahmen wie Tanztendenz München e. V., Hoch X in der Entenbachstraße und Schwere Reiter in der Dachauer Straße sowie den neben Einzelprojekt-, Options- und Debütförderung unterstützenden Arbeits- und Fortbildungsstipendien und den flankierenden Maßnahmen wie Wiederaufnahme- und Kooperationsförderdung in den Bereichen Tanz und Theater verfügt München über eine sehr breit gefächerte Förderstruktur der freien Szene, die – bis auf Berlin und Hamburg – in ihrer Differenziertheit keine andere bundesdeutsche Großstadt aufweisen kann. Diese Förderstrukturen wurden mit der Freien Szene entwickelt und werden auch in Zukunft mit ihr weiterentwickelt werden – auch eine Besonderheit in der Förderkultur der Städte. Dies haben auch die im Rahmen der Anfrage zur Situation der Freien Szene in München erfolgten Recherchen zur Fördersituation in Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Frankfurt/Main, Stuttgart und Nürnberg ergeben.
Hierbei ist grundsätzlich festzustellen, dass eine direkte Vergleichbarkeit der Förderungen in den verschiedenen Städten und ihrer jeweiligen Fördermodule, die zum Teil andere Begrifflichkeiten verwenden oder auch andere lokale Konstellationen und je eigene Historien haben, nicht möglich ist. Bereits bei der Bezeichnung „Freie Szene“ gibt es unterschiedliche Definitionen. In einigen Städten werden darunter auch Amateurtheater, Kabarett, Figurentheater, Marionettentheater und Mundarttheater subsummiert. Auch die Förderstrukturen sind sehr unterschiedlich. Dies ergibt sich schon aus dem Umstand, dass Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München Kommunen sind, Hamburg und Berlin Stadtstaaten.
In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg gibt es Landesförderungen für Institutionen und Projekte in den jeweiligen Landeshauptstädten, in Bayern nicht. Alle Versuche, die Staatsregierung zu bewegen, auch die Freie Szene in München zu fördern, wurden abgelehnt.
Frage 3:
Wenn ja, warum?
Antwort:
Entfällt. Siehe Antwort 4 und 5.
Frage 4:
Wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen für die Freie Szene in Hamburg und Frankfurt in den letzten 10 Jahren gewachsen und wie steht hier München im Vergleich da?
Antwort:
Durch Strukturveränderungen in der Förderung der einzelnen Städte sowie durch Schwerpunktverschiebungen ist es nicht möglich, das Wachstum der letzten zehn Jahre prozentual zu beziffern.
Frage 5:
Wie hoch sind die Ausgaben für die Freie Szene in folgenden deutschen Städten im Jahr 2016, bzw. 2015 je nach Datenbasis, gewesen: Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Dresden, Frankfurt/Main, Stuttgart, Nürnberg?
Antwort:
Bei der Landeshauptstadt München ergibt sich für 2018 folgende Budgetverteilung im Bereich Darstellende Kunst:
-Projektmittel Freie Szene (Freie Bühnen, Theater, Tanz mit Wiederaufnahmen, Kooperationen): 2.078.100 Euro
-institutionelle und infrastrukturelle Zuwendungen darst. Kunst (inkl. Tanztendenz, Pathos, Hoch X, Metropoltheater, Marionettentheater, Produktionsbüros) 2.256.061 Euro
Hinzu kommen Mittel für die Produktionsförderung im Bereich Kinder- und Jugendtheater inkl. Wiederaufnahmen in Höhe von 115.000 Euro
In Berlin standen nach Auskunft der Senatsverwaltung für die Projektförderung Darstellende Kunst (Sprechtheater, Tanz, Musiktheater, Performance, Kinder- und Jugendtheater) im Haushaltsjahr 2017 6.017.000 Euro zur Verfügung, im Haushaltsjahr 2018 sind es 5.671.000 Euro.In Berlin gibt es die Spielstättenförderung (jährliche Vergabe) in Höhe von 854.000 Euro, die Basisförderung für Musiktheater in Höhe von 370.000 Euro, für Freie Puppen-/Figuren-/Kinder-/Jugendtheater (Theater und Gruppen) in Höhe von 1.255.000 Euro, für Sprechtheater in Höhe 650.000 Euro, für Performance 508.000 Euro sowie für Tanz-/Tanztheater in Höhe von 754.000 Euro.
In Berlin beträgt die Einzelprojektförderung (alle Sparten) 1.088.000 Euro, in München soll ab 2019 die Einzelprojektförderung einen Betrag von 1.432.000 Euro (im Bereich Theater 810.000 Euro, im Bereich Tanz 507.000 Euro, im Bereich Kinder- und Jugendtheater 115.000 Euro) umfassen.
In Berlin beträgt die Einstiegsförderung (alle Sparten) 191.000 Euro, in München sind es 90.000 Euro (36.000 Euro für Debütförderung Tanz, 54.000 Euro für Debütförderung Theater).
Festivals (u.a. Tanz im August) erhalten in Berlin ca. 650.000 Euro. In München sind es ca. 2,2 Mio. Euro.
Daneben hat München eine Förderung für Freie Bühnen in Höhe von 750.000 Euro sowie eine Infrastrukturförderung (Tanztendenz, Heinz-Boslstiftung, Hoch X, Pathos, Ges. Förd. Puppenspiel, Marionettentheater, Produktionsbüro Tanz und Theater) in Höhe von 2.256.061 Euro.
Jeweils mit der Begründung der Einhaltung der Honoraruntergrenzen erfolgte im Jahr 2015 eine Erhöhung um 450.000 Euro sowie in 2016 um 750.000 Euro für die verschiedenen Fördermodule.
Vergleichbar zu der Debütförderung in München in Höhe von 18.000 Euro (Fördervolumen jährlich 90.000 Euro) gibt es in Berlin außerdem eine in der Regel mit jeweils 8.000 Euro dotierte, sogenannte Einstiegsförderung (Fördervolumen 2018: 191.000 Euro) sowie eine mit jährlich 300.000 Euro dotierte und von einer eigenen Jury vergebene, sogenannte sparten offene Förderung, die nach Auskunft der Senatsverwaltung zu ca. 80% an Projekte im Bereich darstellende Kunst geht.
Die Fördersystematik ist allerdings nicht mit dem Münchner Fördermodell vergleichbar, da die dortige Jury zwischen den verschiedenen Fördermaßnahmen die Mittel flexibel vergeben kann:
-Spielstättenförderung – jährlich neu vergeben
-Basisförderung für Musiktheater, Puppen-/ Figuren-/ Kinder-/Jugendtheater
-Sprechtheater
-Performance
-Tanz/Tanztheater
-Einzelprojektförderung – alle Bereiche
-Einstiegsförderung – alle Bereiche
Folgender Auszug aus den Berliner Förderrichtlinien vom 1. Juli 2018 soll die dortigen Fördermodule näher erläutern:
„Im Bereich der Projektförderung für die darstellenden Künste hat der Senat ein abgestuftes Fördersystem geschaffen, das zwischen kurzfristiger Förderung einzelner Projekte und längerfristig ausgelegten Vorhaben vermittelt. Mit der klassischen Einzelprojektförderung werden einmalige künstlerische Vorhaben gefördert. Die Basis- und Spielstättenförderung eröffnet Gruppen und Spielstätten einen Planungshorizont von bis zu zwei Jahren. Die Konzeptförderung bietet eine in der Regel vierjährige Planungssicherheit und ist als befristete institutionelle Förderung ausgestaltet“.
Für die Basisförderung in Berlin gibt es folgende Voraussetzungen für die Antragsstellung durch Theater bzw. Tanz- oder Theatergruppen:
-Die Tätigkeit hat bereits künstlerische Eigenart gezeigt.
-Es ist ein positives Interesse bei Publikum und Kritik festzustellen.
-Der Arbeitsschwerpunkt befindet sich in Berlin.
-Die Vergabe ist verbunden mit der Erwartung, dass pro Jahr der Förderung mindestens eine neue Produktion in Berlin gezeigt wird.
Eine Basisförderung wird für den Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Beantragt werden können inszenierungsgebundene Personal- und Sachkosten bis zum Tag der Premiere. Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig. Kosten für den Betrieb der eigenen Spielstätte sowie allgemeine Ausgaben können beantragt werden, die für die Entwicklung und Sicherung des Theaters/ der Theater-/Tanzgruppe notwendig sind, aber nicht den einzelnen Produktionen zugeordnet werden können.
Jenseits der bereits beschriebenen Fördermaßnahmen gibt es neben der institutionellen Förderung für die vier staatlichen Häuser auch für ca. 30 private Bühnen und Theater-/Tanzgruppen (z.B. HAU, Ballhaus Naunynstrasse, Tanz im August, Grips Theater, Friedrichstadt-Palast, Renaissance Theater, Komödie und Theater am Kurfürstendamm, Sophiensæle, Neuköllner Oper,Rimini Protokoll, Theaterdiscounter, Nico and the Navigators, She She Pop, Gob Squad, Sasha Waltz, Constanza Macras/Dorkypark) Förderung.
Weitere Förderungen für die freie Szene im Bereich der Darstellenden Kunst erfolgen durch die jeweiligen Berliner Bezirksverwaltungen, die ebenfalls über eigene Kulturfördermittel verfügen, sowie durch Einrichtungen wie den Hauptstadtkulturfonds, die Lotto Stiftung Berlin, City Tax u.a..
Für Hamburg ergab sich folgende Verteilung bei den Projektförderungen im Bereich der Darstellenden Kunst:
Spielzeit 2017/18: 765.000 Euro für 34 Projekte
Spielzeit 2016/17: 565.000 Euro für 33 Projekte
Spielzeit 2015/16: 565.000 Euro für 39 Projekte
Die Förderhöhen bei den Projekten sind überwiegend niedriger als in Berlin oder München und bewegen sich zwischen 20.000 und 40.000 Euro (nur ein Projekt erhält 45.000 Euro). Gefördert werden folgende Sparten:
-Sprechtheater
-Musiktheater
-Performance
-Tanz
-Kinder- und Jugendtheater
Die Auswahl erfolgt durch fünf unabhängige Jurys.
Die Förderarten in Hamburg umfassen folgende Module:
-Produktionsförderung (vergleichbar einer Einzelprojektförderung): Höchstfördersumme: 50.000 Euro (bei Kinder- und Jugendtheaterproduktionen: 30.000 Euro)
-Basisförderung (Sicherung der Arbeitsgrundlage für ausgewiesene Einzelkünstler*innen und Gruppen): Höchstfördersumme: 20.000 Euro Bezuschusst werden können z.B. Probenraum- oder Büromiete, die Anschaffung technischer Ausstattung oder Werbematerial
-Konzeptionsförderung: Höchstfördersumme 35.000 Euro pro Spielzeit über drei Spielzeiten (vergleichbar einer Optionsförderung in München) -Nachwuchsförderung: Höchstfördersumme jeweils 5.000 Euro
Im Bereich der Privattheater gibt es zwei- und vierjährige Förderungen.Eine Vierjahresförderung in Hamburg wird an Bühnen ausgereicht, die „als unverzichtbarer Bestand zur Hamburger Theaterlandschaft gehören“. Die Zweijahresförderung kann ein Vorlauf dazu sein und soll den Bestand sichern. Voraussetzungen hierzu sind folgende Leitlinien:
-Experimentierfreudigkeit in der Programmgestaltung
-Alleinstellungsmerkmal
-öffentliche Präsenz
-Engagement bei Einwerbung Drittmittel und Spenden
-Kooperative Zusammenarbeit mit überregionalen Kultureinrichtungen
-Engagement bei Kinder- und Jugendkultur
-Engagement in Nachwuchsarbeit
-Zuverlässige Geschäftsführung und wirtschaftliche Kompetenz
Antragsberechtigt sind alle privaten Theater mit eigener Spielstätte in Hamburg. Fördervoraussetzungen sind ein regelmäßiger Spielbetrieb (mindestens drei Tage in der Woche) auf Grundlage eines regelmäßigen Spielplans mit ca. 100 Vorstellungen im Jahr, Nachweis der Finanz- und Ertragslage über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und eine Auslastung von 50% der verkauften Karten bei angemessener Höhe der Eintrittspreise. Die Zuwendung soll in der Regel auf 30% der Gesamteinnahmen, bei Kinder- und Jugendtheatern auf maximal 85% der Gesamteinnahmen begrenzt sein.
17 Privattheater erhalten pro Spielzeit eine institutionelle Förderung in Höhe von insgesamt rund 11 Mio. Euro (Stand 2017). Die Kulturbehörde Hamburg vergibt außerdem Projektzuschüsse in Höhe von insgesamt 224.000 Euro an diese Bühnen (Spielzeit 2016/2017).
Für den Spielbetrieb von Kampnagel als Deutschlands größter freier Spiel- und Produktionsstätte stehen derzeit jährlich 5.168.000 Euro zur Verfügung. Für das ebenfalls dort angesiedelte K 3 – Zentrum für Choreographie (Tanzplan Hamburg) entfällt eine Fördersumme in Höhe von 400.000 Euro jährlich. Die ehemalige Kranfabrik wurde 1984, nach der Zwischennutzung des Deutschen Schauspielhauses und den Besetzungsproben-Festivals freier Theaterguppen, in einen multifunktionalen Bühnenkomplex umgebaut. Dieser umfasst heute sechs Bühnen, ein Kino, neun Probenräume und ein Restaurant.
In Köln belief sich das Gesamtbudget für die freie Tanz- und Theaterszene im Jahr 2016 auf ca. 2,7 Mio. Euro. Davon entfielen auf die institutionelle Förderung im Bereich Theater 1,583 Mio. Euro und auf die Projektförderung ca. 567.000 Euro, bei Tanz ca. 251.000 Euro bzw. ca. 283.000 Euro. Laut Mitteilung des Kulturamtes Köln gibt es ca. 30 freie bzw. private Theater sowie 50 professionelle Theatergruppen. Durch Konzeptionsförderungen wurden 2016 dreizehn Theaterhäuser und freie Gruppen unterstützt, davon drei im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Darin enthalten waren auch Festivalförderungen. Projektförderung im Jahr 2016 erhielten freie Theaterproduktionen, Kinder- und Jugendtheaterproduktionen sowie Abspielförderungen von Kölner Gruppen in Köln, nationale und internationale Gastspiele von Kölner Gruppen außerhalb Kölns und Gastspiele auswärtiger Gruppen in Köln, außerdem Festivals, die von Kölner Gruppen initiiert wurden.
In Köln gibt es folgende Förderinstrumente:
Vierjährige Projektförderung (Kombination aus Basis- und Projektförderung) Bei der vierjährigen Projektförderung wird die Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers mit einer festen Fördersumme pro Jahr unterstützt. Angestrebt sind 25.000 Euro jährlich. Diese Förderung kann in Abstimmung mit dem Kulturamt auf verschiedene Einzelprojekte verteilt werden. Förderfähig sind allein projektbezogene Kosten. Betriebskosten wie beispielsweise Mieten oder Gehälter für dauerhaft angestelltes Personal können mit dieser Förderart nicht bezuschusst werden.
Vierjährige Konzeptionsförderung
Die vierjährige Konzeptionsförderung unterstützt das gesamte, dem Förderzweck dienende Unternehmen einer Zuschussnehmerin oder eines Zuschussnehmers, also auch die Kosten zur Unterhaltung einer Struktur. Die jährliche Förderung ist variabel. Die Bewerber*innen müssen zusätzlich zu den bereits oben genannten Kriterien als Betrieb über eine professionelle Organisations- und Verwaltungsstruktur verfügen. Die Förderung wird auf der Basis eines mehrjährigen inhaltlich-künstlerischen und wirtschaftlichen Konzepts zur geplanten Weiterentwicklung des Betriebes vergeben. Voraussetzung für beide Förderungen ist die künstlerische Leistung von Theatern mit oder ohne eigene Spielstätte.
Ein weiteres Förderinstrument ist eine einjährige Projektförderung für Produktionen sowie für Gastspiele. Die zu vergebende Gesamtfördersumme pro Jahr für alle (einjährige) Projekte belief sich in 2018 auf 640.400 Euro.
In Düsseldorf ist die Förderung auf vier Budgetansätze verteilt. Für 2018 ergibt sich folgende Zusammensetzung:
-Institutionelle Förderung: 2.498.000 Euro (darunter tanzhaus NRW mit 1,065 Mio. Euro, Forum Freies Theater FFT mit 935.000 Euro, Dt. Marionettentheater 245.000 Euro, Puppentheater Helmholtzstraße 89.000 Euro, Tanz- und Performancegruppe Ben J. Riepe)
-Mietübernahmen: 294.000 Euro , davon FFT mit 179.000 Euro
-Projektförderung: insgesamt 774.000 Euro z.B. Neuer Tanz e.V./V.A. Wölfl mit 195.000 Euro, aber auch z.B. Seniorentheater e.V. mit 9.500 Euro sowie 145.000 Euro für dreijährige Konzeptförderung (mit einem auf diesen Zeitraum verteilten Fördervolumen) sowie 160.000 Euro für die Einzelprojektförderung
-Festivalförderung: 273.000 Euro darunter 168.000 Euro für die Tanzmesse biennal sowie 25.000 Euro für Impulse
In Düsseldorf wird die Förderung im Bereich Darstellende Kunst nach Amateurtheater- und Laienspielgruppen (nur Förderung von Sach- und Mietkosten), zur Nachwuchsförderung (Neuproduktionen freischaffender Künstler-/ innen unter professionellen Bedingungen) und für Freie Tanz- und Theaterschaffende differenziert.
Die Höchstfördersumme bei der Nachwuchsförderung beträgt 5.000 Euro, bei der Einzelprojektförderung für professionelle Tanz- und Theaterschaffende maximal 20.000 Euro. Weitere Fördermaßnahmen in diesem Bereich sind Zwei-Jahres-Förderungen mit einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro.
Fördervoraussetzungen bei den professionellen Projekten sind u.a. die aktuelle Bedeutung der Projekte, innovatives, künstlerisches Potential, Nachweis einer erfahrenen Organisation und Nachweis professioneller Mitwirkender.
In Leipzig ergibt sich im Bereich der Förderung der Darstellenden Kunst folgende Budgetentwicklung in den Jahren 2016 bis 2018:
Institutionelle Förderung
2016 1.076.000 Euro
2017 1.096.000 Euro
2018 1.129.840 Euro
Hiermit werden gefördert das LOFFT, die Schaubühne Lindenfels, das Puppentheater Sterntaler und die Cammerspiele.
Bei der Projektförderung gab es folgende Budgetverteilung:
2016 222.800 Euro
2017 202.000 Euro
2018 188.000 EuroIn den Förderrichtlinien der Stadt Leipzig werden folgende Förderziele genannt:
„Ziel der städtischen Förderung ist das Ermöglichen von Projekten freier Träger, die bereits langjährig solide und erfolgreich agieren sowie von innovativen, genreübergreifenden Projekten und von Festivals. Besondere Aufmerksamkeit gilt Vorhaben
- mit zeitgenössischem, aktuellen Ansatz
- im Rahmen eines eigenen Spielbetriebs
- im Rahmen von Festivals und thematischen Veranstaltungsreihen
- die der weiteren künstlerischen Entwicklung des Antragstellers dienen - im Bereich nichtprofessioneller Theater mit nachgewiesener Qualität und professionellen Strukturen/professioneller Leitung
- genreübergreifender Art mit Schwerpunkt in der darstellenden Kunst beziehungsweise innerhalb von thematischen Kooperationen mit anderen freien Trägern“.
In Dresden standen im Bereich der institutionellen Förderung im Jahr 2017 392.000 Euro zur Verfügung. Unterstützt wurden mit diesem Betrag auch Kabarettbühnen. Die Projektförderung belief sich im Jahr 2017 auf ca. 80.000 Euro (mit zwei Antragsfristen pro Jahr).
Die Förderung der freien darstellenden Kunst in Frankfurt (ohne Städtische Bühnen und Mousonturm, der eine Förderung in Höhe von 3,817 Mio. Euro erhält) umfasst 2018 ein Budget von knapp 6,9 Mio. Euro. Davon entfallen auf Privattheater und Kabarettbühnen (darunter Fritz Rémond Theater, Frankfurt Dresden Dance Company) 2,681 Mio. Euro, auf die Zwei- bzw. Vierjahresförderung 3,475 Mio. Euro und für die Einzelproduktionsförderung 515.000 Euro sowie sonstige Fördermaßnahmen des Kulturamtes 184.000 Euro (gesamt 699.000 Euro).
2017 erfolgte insgesamt eine Erhöhung der Theaterförderung um ca. 2 Mio. Euro, davon für die institutionelle Förderung eine Budgeterhöhung um 550.000 Euro von 1,931 Mio. Euro auf 2,481 Mio. Euro im Rahmen der 2-jährigen bzw. 4-jährigen Förderungen. Der Restbetrag von 1,45 Mio. Euro wurde 2017 für ein einmaliges Förderprogramm (für dringliche Infrastruktur und Ausstattungsmaßnahmen) zur Verfügung gestellt. Ab 2018 fließt ein überwiegender Teil der Erhöhung zusätzlich in die institutionelle Förderung (derzeit 27 geförderte Institutionen) und ein Teilbetrag in die Einzelprojektförderung.
In 2017 betrug das Budget der Einzelproduktionsförderung insgesamt 500.000 Euro, wobei insgesamt 56 Projekte gefördert wurden (d.h. relativ geringe Fördersummen).Bei der Zwei-Jahres-Förderung werden Theater über einen kurz- und mittelfristigen Zeitraum, bei der Vier-Jahres-Förderung über einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum unterstützt. Diese Fördermaßnahmen dienen der Betriebssicherung beispielsweise von Spielstätten oder der Grundförderung kontinuierlicher Ensemblearbeit.
Mit einem Budget von insgesamt 10,5 Mio. Euro werden in Stuttgart im Jahr 2018 19 private Theater gefördert. Die Produktionen der Freien Projekte im Tanz- und Theaterbereich werden jedes Jahr mit 290.000 Euro über Juryvergabe an ca. 13 bis 15 freie Ensembles verteilt. Die Höhe der Mittel ist seit 2016 unverändert. Die Fördermaßnahmen umfassen Einzelprojekt- und Konzeptionsförderung für Tanz- und Theaterschaffende sowie für Figurentheater. Die Konzeptionsförderung wird für maximal drei Jahre gewährt. Die Förderung für Aufführungen und Wiederaufnahmen liegt seit 2016 bei 180.000 Euro. Insgesamt wird die Freie Szene mit 470.000 Euro über Projektmittel gefördert. Institutionelle Förderung erhalten seit diesem Jahr folgende Freie Gruppen:
-backsteinhaus produktion (30.000 Euro)
-Ensemble Materialtheater (50.000 Euro)
-Lokstoff! – Theater im öffentlichen Raum (50.000 Euro)
Ebenfalls seit 2018 wird die Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUg) der Freien Tanz- und Theaterszene unterstützt. Dabei handelt es sich um eine Institution, die beauftragt ist, im Namen der gesamten Szene, Öffentlichkeitsarbeit zu machen, Netzwerke zu bilden und Kooperationspartner zu suchen. In fünf Jahren wird die gUg in eine geplante Spielstätte für die Freie Szene am Pragsattel einziehen und dort die Geschäftsführung übernehmen. Die erstmalige Förderung für diese Gesellschaft beläuft sich im Jahr 2018 auf 31.000 Euro und soll 2019 auf 92.000 Euro erhöht werden. Die institutionelle Förderung für Freie Szene beträgt demnach 222.000 Euro. Insgesamt erhält die Freie Szene somit 692.000 Euro jährlich an Förderung von der Stadt Stuttgart.
Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich komplementär an der Förderung der privaten Theater in diesem Bundesland in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Die Ausreichung dieser Fördermittel erfolgt über den Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg. Die Stuttgarter Theater erhalten ca. 900.000 bis 1,0 Mio. Euro jährlich.
In Nürnberg gibt es mit der Projekt- und der Impulsförderung zwei Förderbereiche. 2018 stehen für die Projektförderung 130.000 Euro zur Verfügung, für die Impulsförderung jeweils 20.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Spielstättenförderung in Nürnberg hat ein Fördervolumen von ca. 863.000 Euro, wobei das Gostner Hoftheater als die größte private Bühne in Nürnberg ca. 240.000 Euro, das (Kinder- und Jugend-) Theater Mummpitz 157.000 Euro und das Theater Pfütze (ebenfalls mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater) ca. 201.000 Euro erhalten.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Förderstrukturen der verschiedenen Städte nur schwer vergleichen lassen, da sie zu unterschiedlich aufgebaut sind. Entsprechend sind auch die Fördervolumen nicht direkt vergleichbar.
Frage 6:
Wie hoch ist diese Förderung, jeweils pro Kopf der Bevölkerung bemessen?
Antwort:
Nach den oben dargestellten Recherchen wird deutlich, dass eine direkte Vergleichbarkeit der Summen der einzelnen Städte nicht möglich ist, da die Fördersystematik anders ausgerichtet ist. Eine Umrechnung der jeweiligen Förderbudgets auf die jeweilige Einwohnerzahl der aufgeführten Städte ist nicht möglich, da die jeweiligen Förderbereiche und -definitionen zu stark differieren.
Frage 7:
Warum machen die Kammerspiele mit ihrem tatsächlich feudal hohen Etat für das Haus, der Freien Szene in München, offenbar durch die Auswahl von Stücken und Veranstaltungsformen, dadurch verursacht, auch „Abwerbung“ von Künstlern und Regisseuren usw. seit der Intendanz Lilienthal, auf ihrem ureigensten Feld, plötzlich so starke Konkurrenz?
Antwort:
Bereits unter den Intendanten Frank Baumbauer und Johan Simons haben die Münchner Kammerspiele immer wieder freie Produktionen ermöglicht. Nicht umsonst gelten sie als ein Haus, an dem alles, was an den Strukturen eines Stadttheaters vorteilhaft ist, mit einer ausgeprägten Freude am Experiment vermischt wird. Diese Konstellation wurde seit dem Beginn der Intendanz von Matthias Lilienthal konsequent weiterentwickelt, weil es die ästhetische Differenz zwischen Stadttheater und freien Gruppen in der Weise nicht mehr gibt, wie das noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Versucht wird mittlerweile an den meisten Stadt- und Staatstheatern, eine Vielfalt an Produktionsformen und der durch sie hervorgebrachten Ästhetiken zuzulassen mit dem Ziel, dass sich die unterschiedlichen Systeme zum Vorteil der Kunst miteinander verbinden und gegenseitig inspirieren.
Frage 8:
Ist es Aufgabe oder Selbstverständnis der Münchner Kammerspiele, in das Metier der Freien Szene einzubrechen oder woher kommt die Klage der Freien Szene über diesbezügliche Aktivitäten der hoch subventionierten städtischen Hauptbühne?
Antwort:
Neben dem Ausbildungsinstitut Otto-Falckenberg-Schule, nehmen die Münchner Kammerspiele ihren Auftrag als Ort der Förderung von künstlerischem Nachwuchs auch auf Produktionsebene wahr und geben jungen Künstler-/innen wie Oliver Zahn, Anna Konjetzky, Lulu Obermayer oder dem aus Gießen stammenden Kollektiv Fux die Möglichkeit, hier zu arbeiten. Rimini Protokoll, Gob Squad, Boris Nikitin, Anna-Sophie Mahler, Alexander Giesche, She She Pop, mittlerweile alle international erfolgreiche Protagonisten der freien Szene, wie auch der Japaner Toshiki Okada und der Franzose Philippe Quesne entwickelten ihre künstlerischen Ansätze in enger Zusammenarbeit mit dem Ensemble weiter. Es liegt in der Natur experimenteller Prozesse, dass sich nicht vorhersehen lässt, welche Reaktionen bei diesen Aufeinandertreffen jeweils entstehen. Die Münchner Kammerspiele sehen diese Form der Zusammenarbeit mit der freien Szene auch als einen wichtigen Beitrag zur künftigen Ausgestaltung des Theaters. Beide Seiten profitieren also voneinander.
Frage 9:
Nachdem im Stadtrat keine diesbezügliche Richtungsänderung der Haltung gegenüber der Freien Szene festzustellen ist, kommen diese angeblich fühlbaren Richtungsänderungen denn aus dem städtischen Kulturapparat und welchen Hintergrund hat das?
Antwort:
Es gibt keine Richtungsänderungen in Bezug auf die Freie Szene. Das Kulturreferat verfolgt seit 2007 konsequent den Weg, die freie Szene in allen Sparten und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu stärken. Dazu gehören auch eine größere Wahrnehmung – auch über die Stadtgrenzen hinaus – sowie eine bessere Vernetzung der Akteure.
Die Münchner Kammerspiele konnten zum Nutzen der freien Szene aufgrund von Kompetenz, Netzwerk und Erfahrung beitragen.