Endlich obligate Altersfeststellung bei „minderjährigen“ Zuwanderern einführen – mit dem nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner „Prisma“!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 9.1.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass: „Der Stadtrat beschließt: Die LHM stattet ihre zuständigen Dienststellen – vor allem beim KVR und beim RGU – mit dem Ultraschall-Handscanner-System ‚Prisma‘ aus und führt damit – auch rückwirkend – endlich die obligate Altersfeststellung bei in München lebenden vorgeblich minderjährigen ‚Flüchtlingen‘ durch. Begründung:
Die behördlicherseits noch immer weithin unterlassene bzw. wie im Fall der LHM vorsätzlich torpedierte Altersfeststellung an angeblich ‚minderjährigen‘ Zuwanderern sorgt in der Öffentlichkeit immer mehr für Unverständnis. Dies umso mehr, als auch in jüngsten Fällen von brutalen Gewalt- verbrechen – etwa bei Messermord von Kandel am 27.12.2017 – angeblich ‚minderjährige‘ ‚Flüchtlinge‘ als Täter in Erscheinung treten, die bei einer korrekten Altersfeststellung durch die Behörden entweder längst ausreisepflichtig gewesen wären oder zumindest nicht den Genuß einer teuren Vorzugs-Betreuung als vermeintlich ‚Minderjährige‘ gekommen wären. Gerade Unions-Politiker, in jüngster Zeit etwa die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer und der bayerische Innenminister, sprechen sich deshalb derzeit verstärkt für eine obligate radiologische Altersfeststellung an vermeintlich ‚minderjährigen‘ Zuwanderern aus. Im Münchner Stadtrat wird diese Forderung schon seit längerem einzig vom Antragsteller erhoben – und von der Stadt regelmäßig abgeschmettert. Eines der Argumente der LHM, das von ihr in der Vergangenheit auch vor Gericht geltend gemacht wurde, um eine obligate radiologische Altersuntersuchung an angeblich ‚minderjährigen‘ Zuwanderern zu unterbinden, stellt auf die vermeintliche Unverhältnismäßigkeit einer Röntgenuntersuchung ab.
Dieser Einwand kann jetzt mit einer technisch neuen Untersuchungsmethode überzeugend umgangen werden. Auf der Weltleitmesse der Medizinbranche MEDICA wurde im November 2017 ein neues Ultraschall-System vorgestellt, das die Altersfeststellung anhand der Ultraschall-Untersuchung der Handgelenksknochen relativ zuverlässig ermöglicht. Es handelt sich um das in Zusammenarbeit mit dem Fraun- hofer-Institut entwickelte System ‚Prisma‘, dessen Software sogar auf handelsüblichen Smartphones installiert werden kann. Die zugehörige Hardware ist kostengünstig und umschließt während der Analyse das Handgelenk. Das Fraunhofer-Institut weist in seiner Medieninformation zum System ‚Prisma‘ darauf hin, daß es sich dabei um ein ‚einen mobilen, nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner zu Identifizierung minderjähriger Opfer bei illegalen Grenzübertritten (handelt), dessen Einsatz der Aufdeckung, Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel dient‘ (Quelle: www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medi-ca-2017-freunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html; zuletzt aufgerufen: 9.1.2018, 2.30 Uhr; KR). Es ist naheliegend, daß sich das System abseits von Verdachtsfällen minderjähriger Prostitutions-Opfer auch zu Altersuntersuchung aller anderen vorgeblich minderjährigen Zuwanderer eignet. Der LHM wird nun dringend empfohlen, die obligate Altersfeststellung an in München lebenden angeblich ‚minderjährigen‘ Migranten nicht länger zu sabotieren; eines ihrer gewichtigsten Argumente, eine radiologische Untersuchung sei unverhältnismäßig bzw. ‚unzumutbar‘, ist nun nicht länger stichhaltig. Im Gegenteil wäre auch die großflächige Untersuchung aller in Obhut der LHM betreuten vorgeblich ‚minderjährigen‘ Zuwanderer mittels des System ‚Prisma‘ schnell und ohne großen Aufwand durchführbar. Es versteht sich von selbst, daß einer Altersfeststellung mithilfe des Systems ‚Prisma‘ nicht nur neu nach München kommende angeblich ‚minderjährige‘ Migranten, sondern rückwirkend auch alle bereits in der LHM untergebrachten ‚minderjährigen‘ Zuwanderer zu unterziehen sind, die möglicherweise zu Unrecht eine kostspielige Vorzugsbehandlung als ‚minderjährige‘ Kostgänger der Stadt München genießen oder genossen haben.
Auf die enorme Kostenersparnis, die sich der Solidargemeinschaft durch die Überprüfung in Wahrheit volljähriger ‚Flüchtlinge‘ eröffnet, muß hier nicht nochmals eigens hingewiesen werden. Einschlägige Zahlen zu den Kosten der Betreuung ‚minderjähriger‘ Zuwanderer brachte der Antragsteller bereits in früheren Drucksachen zur Genüge bei.“
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 9.1.2018 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Der Einsatz dieses Gerätes ist für die Feststellung der Minderjährigkeit unserer Zielgruppe der 16- und 17-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht geeignet. Das Ultraschall-Handscanner-System “Prisma“kann nach Aussage der Fraunhofer-Gesellschaft die Volljährigkeit bei Flüchtlingen ab ca. 20 Jahren oder ein Alter von 14 bis 16 Jahren verlässlich messen. Für die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die überwiegend derzeit im Alter von 16 bis 17 Jahren in Obhut genommen werden, ist diese Methode zu ungenau.
Laut Presseberichterstattung der Fraunhofer-Gesellschaft zur MEDICA 2017 werden die Messergebnisse des Gerätes wie folgt definiert:
„Unser System misst und analysiert die Schallgeschwindigkeit einer Ultraschallwelle durch unterschiedliche Verknöcherung von Handgelenksknochen oder Wachstumsfugen“. Die für die Bestimmung der Volljährigkeit relevanten Knochenmerkmale – die Radius- bzw. Ulna-Knochen – bilden sich bei Frauen vollständig im Alter von 14 bis 17 bzw. 16 bis 18 Jahren aus, bei Männern im Alter von 16 bzw. 17 bis 20 Jahren. Insbesondere bei Frauen ist die Bestimmung dieser Verknöcherung dementsprechend ein signifikantes Indiz für das Erreichen der Volljährigkeit.
Aus den o.g. Gründen hält das Sozialreferat/Stadtjugendamt an der bewährten Verfahrensweise zur Alterseinschätzung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nach § 42f SGB VIII fest.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.