Ruhestörungen durch Bahnumleitungen – Werden Anwohner ausreichend informiert und geschützt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 7.6.2018
Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Derzeit werden viele Münchner, die in der Nähe der Bahngleise des Südrings (Donnersbergerbrücke über Heimeranplatz und Mittersendling nach Solln) wohnen, von unverhältnismäßig lautem Bahnlärm belästigt. Berichtet wird dabei von ungewöhnlich vielen Güter- und Personenzügen, welche derzeit die Strecke nutzten. Besonders störend wird die Belastung nachts von 0 bis 2 Uhr und am Sonntag empfunden. Dabei ruft die Belastung durch Lärm nicht zu unterschätzende Gesundheitsschäden, wie Bluthochdruck oder Schlafstörungen hervor.
Die Informationen der Deutschen Bundesbahn, warum über den Südring vermehrt Personen- bzw. Güterzüge geführt werden, sind extrem schwierig zu finden und dabei unzureichend. Einzig wird erwähnt, dass es auf der Strecke des Meridian wegen Baumaßnahmen der DB Netz AG zu erheblichen Beeinträchtigungen im Zugverkehr kommt.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Da für Bahnanlagen des Bundes die Deutsche Bahn AG (DB AG) der zuständige Baulastträger ist, hat das Referat für Gesundheit und Umwelt zur Beantwortung Ihrer Fragen eine Stellungnahme von der DB AG als Betreiberin der Bahnanlagen eingeholt.
Auf Grundlage dieser Stellungnahme kann ich Ihnen zu den im Zusammenhang mit den Beschwerden aufgeworfenen Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie und in welchem Umfang wird die LHM allgemein über Baustellen der DB informiert?
Antwort der DB AG:
„Eine Information über Gleisbauarbeiten wird von uns offensiv betrieben, eine Information über damit zusammenhängenden Umleitungsverkehr ist jedoch kapazitiv leider nicht leistbar.“
Frage 2:
Wie und in welchem Umfang wurde die LHM in diesem Fall informiert?
Antwort:
Wie oben erläutert, erfolgte keine Information der Landeshauptstadt München.
Frage 3:
Wodurch ist die aktuelle Mehrbelastung verursacht und wie lange dauert diese noch?
Antwort der DB AG:
„Auf der Strecke München – Rosenheim im Abschnitt Ostermünchen – Rosenheim muss aktuell die Oberleitung erneuert werden. Die Arbeiten sind notwendig, um die Qualität der Schienen zu gewährleisten und dienen nicht zuletzt der Sicherheit aller. Bis Anfang August werden dazu Oberleitungsmasten mit Auslegern aufgestellt und je rund 26 Kilometer neues Tragseil und neuer Fahrdraht montiert und verspannt. Bereits seit 2017 wurden die Fundamente für rund 350 neue Oberleitungsmasten gesetzt. Die Arbeiten fanden bislang überwiegend in den verkehrsarmen Nachtstunden statt. Um die Hauptbauarbeiten durchführen zu können, steht bis zum 5. August für den Zugverkehr nur ein Gleis zur Verfügung. In der Folge kommt es zu den von Ihnen angesprochenen Umleitverkehren. Dabei ist anzumerken, dass für die Arbeiten zwischen München und Rosenheim als Umleitungsstrecke nur der Abschnitt Laim – Mittersendling – Holzkirchen – Rosenheim genutzt wird. Eine Zunahme des Zugverkehrs zwischen München – Donnersbergerbrücke und München – Heimeranplatz ist für uns in diesem Kontext nicht nachvollziehbar und müsste ggf. genauer spezifiziert werden.“
Frage 4:
Wird hierbei z. B. das RGU eingebunden, um u.U. Lärmmessungen durchzuführen?
Antwort:
Wie oben erläutert, erfolgte keine Information und somit auch keine Einbindung des RGU.
Zu den geforderten Lärmmessungen weisen wir darauf hin, dass Verkehrslärmmessungen die Momentansituationen für einen Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben und nicht zu reproduzierbaren und repräsentativen Ergebnissen (Witterungsbedingungen, Störgeräuscheusw.) führen. Deshalb können mit Messergebnissen auch keine nachvollziehbaren Vergleiche zu anderen Verkehrswegen bzw. -bedingungen erstellt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat, u. a. auch wegen der Vergleichbarkeit und bundesweiten Gleichbehandlung, für die Beurteilung von Verkehrsgeräuschen die Berechnung der Schallimmissionen nach der Richtlinie „Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Schall 03“ (bzw. für die Lärmkartierung nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen“) jeweils auf der Basis von Verkehrsmengen vorgeschrieben.
Da Lärmpegel-Messungen auch nicht zu Ergebnissen führen, die aus rechtlicher Sicht geeignet sind, nachvollziehbare Vergleiche zu erstellen und Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, werden vom Referat für Gesundheit und Umwelt grundsätzlich keine Verkehrslärmmessungen durchgeführt.
Frage 5:
Wie können Anwohner von vermehrten Belästigungen durch Bahnbaustellen bzw. -umleitungen besser informiert und geschützt werden?
Antwort der DB AG:
„Bei der von Ihnen angesprochenen Strecke handelt es sich um eine nach geltendem Recht errichtete Bestandsstrecke der Eisenbahn. Dies schließt die Genehmigung zum bestimmungsgemäßen Betrieb von Anlagen und Fahrzeugen und die dabei entstehenden Verkehrsgeräusche mit ein. Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist die Durchführung des Eisenbahnbetriebes entsprechend den Festlegungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und weiterer Eisenbahngesetze. Dazu gehören auch Umleitungsverkehre, sowie die uneingeschränkte Nutzbarkeit der Strecke in den Nachtstunden und an Wochenenden und Feiertagen.“
Das momentane erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Strecke Harras-Solln ist dem oben beschriebenen baubedingten Umleitungsverkehr geschuldet.
Da die Landeshauptstadt München gegenüber der DB AG nicht weisungsbefugt ist und die Strecke von der DB AG bestimmungsgemäß genutzt wird, können leider von Seiten des RGU weder Maßnahmen gegen den baubedingten, temporären Umleitungsverkehr ergriffen werden, noch Forderungen nach einer umfassenderen Information der Öffentlichkeit durchgesetzt werden (Siehe Antwort zu Frage 1).