Einsatz für das Kooperationsmodell Sport-nach-eins
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 15.5.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass sich die Stadt München unter anderem über den Bayerischen Städtetag dafür einsetzt, dass das Programm „Sport nach eins“ weiterentwickelt wird. Dies insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, aber auch im Hinblick auf neue Organisationen im Rahmen der kooperativen Ganztagsbildung.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion bereits ausgeführt wurde, handelt es sich bei „Sport nach eins“ um ein Kooperationsmodell, das 1991 vom Bayerischen Kultusministerium und vom Bayerischen Landes-Sportverband gegründet wurde. Es besteht im Wesentlichen aus den Säulen Sportarbeitsgemeinschaften (SAG’s) und Stützpunkten. „Sport nach eins“ ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- u. Leistungssport zwischen Schulen und Vereinen, das ergänzend zum Schulsport angeboten werden kann. Im Rahmen von „Sport nach eins“ werden über 70 verschiedene Sportarten angeboten. Weitere Sportarten können über den jeweiligen Fachverband (Mitglied im BLSV) beantragt werden, sofern eine angemessene Anzahl an Kooperationen in der Sportart zu erwarten sind.
Stützpunktschulen stellen die leistungssportliche Ausrichtung im Kooperationsmodell dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und -förderung. Anerkannte Stützpunktschulen können vom Staatsministerium für den Differenzierten Sportunterricht in der jeweiligen Stützpunktsportart zusätzliche Stunden erhalten. Der angeschlossene Verein hat die Möglichkeit eine Gerätebezuschussung zu erhalten. Der Einsatz der Übungsleiter wird lediglich über die Vereinspauschale vergütet.
Den Schülerinnen und Schülern bietet „Sport nach eins“ eine Gelegenheit, sich im Rahmen des Ganztags zusätzlich sportlich zu betätigen, einen Ausgleich zum Unterricht zu schaffen und damit das Ziel junge Menschen zu lebenslangem Sporttreiben zu bringen, unterstützt. Vereinen bietet es die Möglichkeit Talente zu entdecken, zu fördern und gegebenenfalls für den Leistungssport zu gewinnen. Gerade die Nachwuchsförderung im Leistungssport wird im zunehmenden Ganztagsbetrieb zur Herausforderung. In der Regel müssen die Kinder auch nach Schulschluss (zwischen 16 und 17 Uhr) sich auf den nächsten Unterrichtstag vorbereiten, Hausaufgaben machen oder lernen, so dass sie am Vereinstraining nur schwer teilnehmen können.
Leider stehen wir bei der Umsetzung des Kooperationsmodells „Sport nach eins“ vor weiteren Problemen. Zum einen fehlt es an Übungsleitern, die tagsüber Zeit haben, an die Schulen zu gehen, zum anderen haben Übungsleiter und Trainer häufig nur wenig Erfahrung beim Training und im Umgang mit heterogenen Gruppen. Ein weiteres Problem liegt in der äußerst schlechten Bezahlung der Übungsleiter und Trainer. Gerade in einem Ballungszentrum wie München sind die Lebenshaltungskosten sehr viel höher als im ländlichen Bereich, die Übungsleitersätze jedoch sind überall gleich hoch. Häufig müssen die Menschen in den teuren Städten wie München einer Nebenbeschäftigung nachgehen, um ihre Existenz sicherzustellen, hier wählen sie lieber besser bezahlte Tätigkeiten als eine nahezu ehrenamtliche Beschäftigung.
Trotzdem ist es wünschenswert, wenn im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung die jeweiligen Vertragspartner der Grundschulen auch über das Modell „Sport nach eins“ informiert werden und eine enge Zusammenarbeit mit möglichst vielen naheliegenden Vereinen pflegen.
Die Landesstelle für den Schulsport (Laspo) unterhält eine Abteilung, die sich ausschließlich für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen einsetzt. Sie berät, unterstützt und fördert beide Seiten. Auch der Bayerische Landessportverband (BSLV) unterstützt das Modell „Sport nach eins“, indem es in jedem Arbeitskreis verantwortliche Ansprechpartner für das Kooperationsmodell zur Verfügung stellt.
Derzeit bestehen in München 216 Kooperationen für 25 unterschiedliche Sportarten zwischen Schulen und Vereinen, davon über 100 Verträge mit Grundschulen, ca. 70 mit Gymnasien und sechs mit Realschulen.
Aus Sicht des Schulsports ist es sehr wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen weiter zu forcieren, damit mehr Kinder zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote im Ganztag wahrnehmen können und weiterhin Mädchen und Jungen für den Wettkampfsport begeistert werden. Daher wird diese durch das Referat für Bildung und Sport bestmöglich unterstützt.
Aufgrund der Wichtigkeit des Themas wird sich das Referat für Bildung und Sport bezüglich der oben genannten Probleme an den Bayerischen Städtetag wenden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.