Förderung von Klinikbauten durch das Gesundheitsministerium geändert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 27.7.2018
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage führen Sie folgendes aus:
„In der Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 25.7.18 wurde der Juli-Bericht 2018 und Ziele 2019 für die Städtische Klinikum München GmbH (StKM) vorgelegt.
U.a. wurde in der Vorlage über die Großbaumaßnahmen für die Kliniken Bogenhausen, Schwabing und Harlaching berichtet. Für das Krankenhaus Harlaching verzögert sich die Nutzungsaufnahme des Neubaus wieder einmal, nach jetzigem Stand mindestens bis November 2024. Nach einer Wartezeit von über 15 Jahren warten die Münchnerinnen und Münchner und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auf ihren kommunalen Neubau ‚Krankenhaus Harlaching‘ mit hohen Qualitätsstandards. Eine zeitliche Verzögerung von über 15 Jahren ist unerklärlich und absolut nicht akzeptabel.
Zur Begründung für die Verzögerung der Großbaumaßnahmen wird angeführt, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) die bisher angenommenen Rahmenbedingungen zur Förderung geändert hat oder dieses beabsichtigt. Ob diese Änderung grundsätzlich alle Klinikneubauten betrifft oder nur die Projekte der StKM ist nicht ausgeführt.
Die Umsetzung der kommunalen Klinikneubauten ist aus vielerlei Gründen (Brandschutz usw.) unstrittig. Die erneute Verzögerung durch die (geplante?) Änderung der Rahmenbedingungen für die Förderung durch das StMGP muss deshalb hinterfragt werden:“
Zu Ihrer Frage bzw. Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage:
Wurden die Rahmenbedingungen zur Förderung von Klinikneubauten durch das StMGP geändert
-für alle bayerischen Kliniken?
-für die StKM (Bogenhausen, Schwabing, …)?
-für Harlaching?
-Oder nur für Harlaching?
Antwort:
Die Ausführungen zur Änderung der Förderung beziehen sich ausdrücklich nur auf das Klinikum Harlaching – Projekt Ersatzneubau in Harlaching. Die anderen Klinikstandorte sind davon nicht betroffen.
Die Stadtkämmerei wird dazu auch ausführlich im Rahmen des Beteiligungsberichts für die StKM im Finanzausschuss am 16.10.2018 bzw. in der Vollversammlung des Stadtrats am 24.10.2018 berichten.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.