Panoramasteg am Ostbahnhof – Neubau eines Fuß- und Radwegstegs über die Bahngleise südwestlich des Ostbahnhofs
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 22.12.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 22.12.2016 forderten Sie die Stadtverwaltung auf, Planungen für einen Panoramasteg südwestlich des Ostbahnhofs aufzunehmen, bei positivem Verlauf eine Machbarkeitsstudie zu vergeben und frühzeitig bei der DB die notwendigen Sperrzeiten für den Bau zu beantragen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für den im Betreff genannten Antrag lief die geschäftsordnungsgemäße Frist am 22.3.2017 ab.
Mit Schreiben vom 16.2.2017 haben wir Sie um Terminverlängerung bis Ende 2017 gebeten. Eine Behandlung Ihres Antrages in der vorgegebenen Frist war leider nicht möglich, weil das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ohne Unterstützung des Projekts durch die Bahn, den Freistaat Bayern als Investor des Konzerthauses und den wichtigsten Investoren im westlichen Werksviertel keine weiterführenden Untersuchungen in Auftrag geben kann.
Zwischenzeitlich hat sich das Staatliche Bauamt München im Erbpachtvertrag zum Konzerthaus bereit erklärt, zusammen mit der OTEC GmbH eine Konzeptstudie in Abstimmung und mit der Unterstützung der Landeshauptstadt München (vertreten durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Baureferat) und der Deutschen Bahn AG zu entwickeln.
Bei den ersten Abstimmungsterminen im Sommer 2017 unter der Federführung des Staatlichen Bauamtes mit den genannten Beteiligten wurde vereinbart, die Anforderungen und den Umfang einer solchen Konzeptstudie zusammen zu stellen. In einem weiteren Schritt sollen die Finanzierung und die Förderfähigkeit in Abhängigkeit vom Auftraggeber geklärt werden.
Ein zeitlicher Rahmen ist derzeit wegen der Vielzahl an Akteurinnen und Akteuren und der federführenden Leitung durch das Staatliche Bauamt nicht erkennbar.Sobald Ergebnisse zu den Realisierungsmöglichkeiten vorliegen, werden diese durch die Verwaltung dem Stadtrat vorgestellt und ein weiteres Vorgehen vorgeschlagen. Leider ist derzeit nicht absehbar, wann die Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt und abgeschlossen sein wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.