KiTa Planung im Neubaugebiet Prinz-Eugen-Kaserne – Ein Fehlgriff städtischer Planung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 6.2.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 6.2.2018 nehme ich Bezug.
Für die gewährten Fristverlängerungen bedanke ich mich. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs zwischen den beteiligten Referaten ist eine Beantwortung Ihrer Anfrage erst jetzt möglich. Ich bitte hierfür um Verständnis.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Seit einigen Wochen ist immer wieder in den Medien zu lesen, dass die geplanten Kindertagesstätten im Neubaugebiet Prinz-Eugen-Park nicht gleichzeitig mit der Wohnbebauung fertig gestellt werden. Zudem ist aus dem Bezirksausschuss zu hören, dass die zur Grundlage gelegten Planzahlen (Anzahl der erwarteten Kinder, Anzahl der zu errichtenden Plätze in den verschiedenen Altersstufen) wohl von Anfang an zu niedrig angesetzt waren. Nachdem alle sechs Kindertagesstätten in den Gebäuden der städtischen Tochtergesellschaften Gewofag und GWG errichtet werden und nun ausgerechnet diese Gebäude später fertig gestellt werden, war das Referat für Bildung und Sport gezwungen, mit einer Interimslösung einzuspringen. Die angedachte Kindertagesstätte mit 148 Plätzen soll nun dieses Jahr fertig werden und als Übergangslösung bestehen. Dem Bezirksausschuss wurde nun eine Planung präsentiert, in welcher diese Kindertagesstätte in einen Grünzug platziert und dafür auch wertvoller Baumbestand gefällt werden soll. Zudem wurde dem Bezirksausschuss eine sehr kurze Frist gesetzt, in welcher er sich mit der Situation auseinandersetzen muss. Der Gegenvorschlag des Bezirksausschusses, die KiTa nicht in diesem schützenswerten Grünzug, dafür aber auf dem Gelände der neugebauten Grundschule an der Ruth-Drexel-Straße zu platzieren, wurde bis heute noch nicht vom Referat für Bildung und Sport beantwortet.“
Im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter wurde Ihre Anfrage vom 6.2.2018 dem Referat für Bildung und Sport zur federführenden Beantwortung zugeleitet.Ihre in diesem Zusammenhang an Herrn Oberbürgermeister Reiter gerichteten Fragen darf ich in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Zahlen lagen der ursprünglichen Planung für die Zahl der Kindertagesstätten und die damit verbundenen Platzzahlen in den unterschiedlichen Alterskategorien zu Grunde?
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Grundlage für die Berechnung der Infrastrukturbedarfe waren folgende Kennzahlen:
-Orientierungswerte für die Soziale Infrastruktur (Kinder je Wohnung des Wohnungstyps Ein- und Zweifamilienhäuser, München Modell, geförderter Mietwohnungsbau, freifinanzierter Geschosswohnungsbau (Fortschreibung im Rahmen der SoBoN-Grundlagenuntersuchung alle drei Jahre, durch die AG SoBoN beschlossen)
-Versorgungsziel für Kinderkrippe und Kindergarten (vom Referat für Bildung und Sport festgesetzt und durch den Stadtrat beschlossen)
-Durch den Flächennutzungsplan festgelegte Nutzungsart (z.B. WA)
-Anzahl der Wohneinheiten (WE), gesamt ca. 1.800 WE
-Realisierung des Prinz-Eugen-Parks bis 2022.
-Fördermix mit Aufschlüsselung der unterschiedlichen Anteile an Wohnungstypen (Ein- und Zweifamilienhäuser, München Modell, geförderter Mietwohnungsbau, freifinanzierter Geschosswohnungsbau, Konzeptioneller Mietwohnungsbau (seit 2013/2014)
Auf Grundlage der Daten, die den Berechnungen im Juni 2016 zugrunde lagen, ergaben sich für die langfristige Kita-Versorgung im Prinz-Eugen-Park 14 Krippen- und 14 Kindergartengruppen. Aufgrund der Veränderung bei den Kennzahlen im Frühjahr 2017 werden zur langfristigen Versorgung 19 Kinderkrippen- und 18 Kindergartengruppen in integrierten Einrichtungen (Festbauten) zur Verfügung stehen.
Im März 2017 gab es dahingehend Änderungen, dass sich die zu erwartenden Bauraten (also die Anzahl der pro Jahr fertiggestellten Wohnungen) erhöht haben (nicht jedoch die Gesamtzahl der Wohnungen). Wenn in einer kürzeren Zeit mehr Wohnungen gleichzeitig fertiggestellt werden, dann steigt der kurzfristige Bedarf an Plätzen zur Kindertagesbetreuung an. Das Referat für Bildung und Sport hat auf diese Steigerung im Vergleich zu den errechneten Bedarfen aus dem Jahr 2016 umgehend reagiert und die entsprechenden Prüfungen eingeleitet, um die Kinder mit ausreichenden kurzfristigen und langfristigen wohnungsnahen Kita-Plätzen zu versorgen. Die geplante Interims-Kita soll somit die entstehenden kurzfristigen Spitzenbedarfe auffangen. Zur langfristigen Versorgung sind die sechs in Festbauten geplanten integrierten Kitas zur wohnungsnahen Versorgung ausreichend. Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Planung zur Versorgung von Kita-Bedarfen der Spitzenbedarf berücksichtigt wird. Die Verwaltung will gewährleisten, dass sämtliche aus dem Siedlungsgebiet stammenden Kinder versorgt werden können. Wenn in der Umgebung keine Überkapazitäten vorhanden sind, ist der Spitzenbedarf vollständig abzudecken.
Der langfristige Bedarf wird dauerhaft mit Festbauten gedeckt. Der restliche bzw. Spitzenbedarf wird grundsätzlich durch Interimsmaßnahmen aufgefangen.“
Frage 2:
Wurden die Zahlen innerhalb des Planungsverfahrens verändert?
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Siehe Frage 1.“
Frage 3:
Aus welchem Grund werden ausgerechnet die Gebäude der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag später fertig?
Frage 4:
Wann wussten GWG und Gewofag, dass die Gebäude und somit die Kindertagesstätten später fertiggestellt werden?
Antwort zu Frage 3 und 4 Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Die GWG teilte hierzu mit, dass es beim dortigen Projekt der GWG, WA 14 West, zu keinen Verzögerungen gekommen ist. Die Fertigstellung des Projektes inkl. Kita wird, sogar etwas vorgezogen, voraussichtlich im Juni 2019 umgesetzt.“
Die GEWOFAG teilt Folgendes mit:
„Die Inhouse-Vergabe von insgesamt sechs Grundstücksflächen in den Bauquartieren WA1, WA2, WA7, WA9, WA11 und WA13 an die GEWOFAG erfolgte gemäß Schreiben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.8.2014 durch den Stadtrat am 16.7.2014. Terminliche Vorgaben wurden nach unserem Kenntnisstand nicht gesetzt.
Für alle Baufelder (ausgenommen WA13) wurde ein Realisierungswettbewerb durchgeführt.Eine Entscheidung hierzu wurde am 19.4.2015 getroffen. Nach Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren zur Bindung aller an der Planung erforderlichen Planer wurde beginnend mit den Baufeldern WA1 und WA2 ab Dezember 2015 mit der Planung begonnen.
Für die Komplexität der vorliegenden Baumaßnahmen beansprucht die GE-WOFAG auf Grund der notwendigen öffentlichen Vergaberegularien einen gesetzten Zeitraum von 4 Jahren für Planen und Bauen. Verschiebungen in einem Zeitraum von 6 Monaten sind risikobedingt jederzeit möglich. Die Fertigstellungen der Baufelder WA 7, WA 11, WA 9 und WA 13 wurden gegenüber der ursprünglichen internen Planung jeweils um 2 Jahre vorgezogen. Für die Baufelder WA 1 und WA 2 hat sich im Laufe des Jahres 2016 eine Verzögerung des Fertigstellungstermins um nur 6 Monate herauskristallisiert. Diese Verzögerung ergab sich maßgeblich aus der Aufstockung der Gebäude im WA 1 und WA 2 um 23 Wohneinheiten sowie aufgrund umfangreicher erforderlicher Abstimmungen bezüglich der Bauanträge.“ Davon beinhalten alle Baufelder bis auf das WA11 integrierte Kitas.
Frage 5:
Wann haben die beiden Wohnungsgesellschaften das Referat für Bildung und Sport hiervon in Kenntnis gesetzt?
Antwort des Referates für Stadtplanung und Bauordnung:
„Da sich das Planungsteam der GEWOFAG während der Planungs- und Bauzeit grundsätzlich in fortlaufendem Austausch mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) befindet, wurde das RBS über diese Verzögerung am 25.10.2016 unterrichtet.“
Auch diese beiden Baufelder beinhalten integrierte Einrichtungen.
Frage 6:
Wann hat das Referat für Bildung und Sport mit den Planungen für die Interimstagesstätte begonnen?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach Vorliegen der geänderten Bedarfsberechnung für das Baugebiet Prinz-Eugen-Park durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde Anfang April 2017 die Pavillonanlage für je vier Krippen- und Kindergartengruppen durch das Referat für Bildung und Sport an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeldet. Noch in der ersten Aprilhälfte wurde in Zusammenarbeit mit dem Baureferat und Referat für Stadtplanung und Bauordnung nach einer möglichen Fläche für die Pavillonanlage gesucht und die Planung für die Interims-Kita in die Wege geleitet. EinePavillonanlage für den Prinz-Eugen-Park – noch ohne Standortfestlegung – war deshalb auch bereits im Beschluss zum 2. Schulbauprogramm enthalten.
Frage 7:
Wann und wie wurde der Bezirksausschuss in die Planungen eingebunden? Hätte dies auch früher geschehen können?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nachdem sich nach intensiver Prüfung durch die betroffenen Referate (Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Baureferat und Referat für Bildung und Sport) die Grünfläche südlich der Jörg-Hube-Straße als geeignetster Standort für einen Interimsbau herausstellte, wurde vom Baureferat eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die, nachdem sie zwischen den beteiligten Referaten abgestimmt war, dem Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen mit Schreiben vom 4.10.2017 zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Eine frühere Einbindung des Bezirksausschusses 13 in die Standortuntersuchungen und -planungen war nicht möglich, da erst zu diesem Zeitpunkt hinreichend konsolidierte Unterlagen vorlagen.
Frage 8:
Für welchen Zeitraum soll die Interims-Kindertagesstätte errichtet werden? Was soll im Anschluss an den Nutzungszeitraum mit den Containern geschehen?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Um eine staatliche Investitonskostenförderung zu erhalten, müssen Pavillonanlagen zehn Jahre genutzt werden. Es werden deshalb grundsätzlich bei Pavillonanlagen befristete Baugenehmigungen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren beantragt. Im Einzelfall wird hiervon auch abgewichen.
Wenn Pavillonanlagen an einem Standort nicht mehr benötigt werden, werden sie abgebaut und an anderer Stelle zur Wiederverwendung aufgestellt. Schulpavillons wurden in einzelnen Fällen schon mehrfach an neue Standorte versetzt.
Pavillonanlagen für Kindertageseinrichtungen werden erst seit kurzer Zeit erstellt, so dass hier noch keine Versetzung anstand.
Frage 9:
Soll die Interimskindertagesstätte nur dazu dienen, eine temporäre Spitze an Betreuungsplätzen abzufangen oder sollen hiermit insgesamt neue Plätze geschaffen werden?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Die geplante Pavillonanlage soll der Bedarfsdeckung für den Zeitraum bis zur endgültigen Fertigstellung aller geplanten Kitas in Festbauten sowie zur Abdeckung der Spitzenbedarfe dienen. Es ist nicht geplant und auch nicht erforderlich, dadurch längerfristig zusätzliche Plätze zu schaffen. Langfristig sind die geplanten sechs in Wohngebäude integrierten Kindertageseinrichtungen mit zusammen 19 Kinderkrippen- und 18 Kindergartengruppen ausreichend.
Frage 10:
Wie steht das Referat für Bildung und Sport dazu, eine Grünfläche zu bebauen und wertvollen Baumbestand zu roden?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 11:
Wieso hat das Referat für Bildung und Sport nicht auf den Vorschlag des Bezirksausschusses reagiert, die KiTa auf dem Gelände der Grundschule zu situieren?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Für die Situierung einer Pavillonanlage auf dem Gelände der Grundschule käme nur das Rasenspielfeld in Betracht. Dies würde den Schülerinnen und Schülern die Sport- und Bewegungsmöglichkeiten deutlich einschränken. Außerdem könnte die Erschließung aus Sicherheitsgründen nicht über das Schulgelände selbst erfolgen, sondern müsste über die östlich angrenzende Grünverbindung und somit ebenfalls entlang einer Wohnbebauung erfolgen.
Frage 12:
Wurden weitere Standorte für die Interimskindertagesstätte geprüft? Wenn ja, welche und aus welchem Grund kamen diese nicht in Frage?
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Es wurden verschiedene Standorte innerhalb des Prinz-Eugen-Parks untersucht, da außerhalb des Prinz-Eugen-Parks gelegene, sofort nutzbare Grundstücke nicht bekannt waren.
Dies waren die schon in Ziffer 11 angesprochene östlich der Grundschule angrenzende Grünverbindung (diese ist zu schmal, so dass die Abstandsflächen nicht nachgewiesen werden können), die im Osten des Prinz-Eugen-Parks vorhandene Grünfläche (Ausgleichsflächen), die zentrale Grünfläche (keine verkehrliche Erschließung) und die Grünfläche südlich der Jörg-Hube-Straße.
Wohnbaugrundstücke standen nicht zur Disposition, da bereits alle verkauft waren bzw. das letzte kurz vor der Beurkundung stand (in dem aber auch bereits eine integrierte Kindertageseinrichtung festgesetzt ist).
Im Rahmen des vorgesehenen Beschlusses des Stadtrates zum 5. Pavillonbauprogramm wird dem Stadtrat vorgeschlagen, das Pavillonprojekt Jörg-Hube-Straße nicht mehr weiterzuverfolgen. Dieses Projekt wird mit seinen Kosten aus dem 4. Pavillonbauprogramm herausgenommen.
Aufgrund weiterer intensiver Grundstücksüberprüfungen sollen stattdessen nun zwei Pavillons mit je 4 Kinderkrippen- und 4 Kindergartengruppen an den Standorten Bürgerpark Oberföhring I und Bürgerpark Oberföhring II sowie ein Pavillon am Standort An der Salzbrücke errichtet werden. Das Referat für Bildung und Sport kann damit aufgrund der Bedarfssituation zusätzliche Bedarfe abdecken.
Die Standortfragen werden aktuell mit dem örtlichen Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirks Bogenhausen abgestimmt.
Frage 13:
Wie stellen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Bildung und Sport sicher, dass solch eine Planungspanne in Zukunft nicht noch einmal geschehen wird?
Antwort des Referates für Stadtplanung und Bauordnung:
„Die Kombination von deutlich erhöhten Bedarfskennzahlen aufgrund der Umsetzung des Prinz-Eugen-Parks als eines von drei Pilotprojekten für das Programm ‚Konzeptioneller Mietwohnungsbau‘ und Spitzenbedarfen aufgrund nicht vorhersehbarer hoher Bauraten (siehe Antwort zu Frage 1) war eine nicht vorhersehbare Sondersituation.Gleichwohl wurde dies zum Anlass genommen, Lösungen für solche Szenarien zu erarbeiten, die Kommunikationsprozesse innerhalb und zwischen den beteiligten Referaten weiter zu optimieren und schon im Vorfeld der Grundstücksvergabe an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur besseren Koordinierung der Fertigstellung mit diesen künftig genauere terminliche Vorgaben zum Bauablauf zu vereinbaren. Eine gemeinsame Fertigstellung von Wohnungsbau und Kindertagesstätten könnte zudem auch dadurch erreicht werden, dass Kitas nicht nur in den Baufeldern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch in den Baufeldern anderer Akteure (wie z.B. Genossenschaften) vorgesehen werden. Allerdings ist ein solches Vorgehen, da es eine europaweite Ausschreibung erforderlich macht, mit entsprechenden Risiken verbunden.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.