Stadtjugendamt besser aufstellen 1
Stadtjugendamt besser aufstellen 3
Anträge Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 31.1.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, dass das Stadtjugendamt umgehend ein internes Controlling aufbaut, das insbesondere sowohl die Kostenerstattung von Leistungen als auch die rechtlichen Vorgaben, z.B. Stadtratspflichtigkeit von Anweisungen, im Mittelpunkt hat. Dem Stadtrat sollen zeitnah die problematischen Schwerpunkte vorgestellt werden.
Zudem beantragen Sie, dass dem Stadtrat die Organisation des Stadtjugendamtes für folgende Bereiche dargestellt wird: Abrechnung mit den Beauftragten der Freien Träger und den übergeordneten Kostenträgern wie z.B. Bezirk Oberbayern sowie die Inobhutnahmen von Minderjährigen und Heranwachsenden. Es soll dabei besonders auf die sachgerechte personelle Zuordnung geachtet und Probleme aufgezeigt werden. Dem Stadtrat sollen geeignete Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden.
Vorausschickend möchten wir uns für die verspätete Beantwortung entschuldigen sowie für die gewährte Fristverlängerung bedanken. Es war zunächst davon ausgegangen worden, dass Ihre Anfrage im Rahmen der Sitzungsvorlage 14-20/V 11410 vom 8.5.2018 als beantwortet angesehen werden kann (vgl. Fristverlängerung vom 25.10.2017).
Zu Ihren Anträgen vom 31.1.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Sozialreferat hat dem Stadtrat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 8.5.2018 im Rahmen der Bekanntgabe 14-20/V 11410 „Kostenerstattungsverfahren unbegleitete minderjährige Ausländer Sachstand des Altverfahrens (1.11.2012 mit 31.10.2015), Bericht über das Neuverfahren ab 1.11.2015“ umfassend berichtet.
Unter anderem wurde Ihnen unter Punkt 3.2.1 „Ausschlussfrist“ mitgeteilt, dass für alle Fälle ab 1.11.2015 eine grundlegende Veränderung des Systems zur Anmeldung der Kostenerstattungsansprüche stattgefunden hat. So ist aktuell ein Team für die Fälle der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII und der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zuständig. Zur weiteren Absicherung einer rechtzeitigen Anmeldung wird zum jeweiligen Monatsletzten eine Liste aller Bestandsfälle (inkl. Fälle nach § 42a SGB VIII) dem Bezirk Oberbayern zugeschickt.Für die tatsächliche Kostenerstattung werden im Rahmen des Projekts des Einnahmen- und Rückforderungsmanagements, derzeit mit der Firma Kienbaum, die Abläufe weiterhin auf Referatsebene optimiert sowie ein Risikomanagement und Frühwarnsystem entwickelt. Des Weiteren wird derzeit die Abteilung Unbegleitete Minderjährige des Stadtjugendamtes reorganisiert. Das Sozialreferat wird, nach Abschluss des Prozesses, in einer Bekanntgabe Anfang nächsten Jahres dem Stadtrat davon berichten.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein.