Schul- und Kinderbetreuungssituation Prinz-Eugen-Park
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Rathaus Umschau 188 / 2018, veröffentlicht am 02.10.2018
Schul- und Kinderbetreuungssituation Prinz-Eugen-Park
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 8.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie baten das Referat für Bildung und Sport mit Ihrem Antrag vom 8.3.2018, dass
[italic]„1. das Referat für Bildung und Sport prüft:
a. Inwiefern es möglich ist, ab dem Schuljahr 2018/19 eine Ganztagsbetreuung an der Ruth-Drexel-Schule einzurichten, auch wenn die erforderliche Belegungszahl dafür noch nicht erreicht ist.[/italic]
[italic]b. Ob es möglich ist, bei den neu errichteten Wohngebäuden, zunächst Wohnungen zur Verfügung zu stellen und diese für Kinderbetreuung zu nutzen, bis das geplante Kitaangebot zur Verfügung steht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die dann gebildeten Gruppen sozusagen als ‚Vorläufergruppen‘ in die neue Einrichtung übernommen werden können.
2. Falls es keine alternative Zwischenlösung geben sollte, wird das RBS gebeten, sowohl den Standort als auch die Bauweise (Holzbauweise als Alternative) der bis jetzt vorgesehenen Interimslösung zu überprüfen.“[/italic] Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Frage:
1. a. Inwiefern es möglich ist, ab dem Schuljahr 2018/19 eine Ganztagsbetreuung an der Ruth-Drexel-Schule einzurichten, auch wenn die erforderliche Belegungszahl dafür noch nicht erreicht ist.
Antwort:
Aus schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen werden im kommenden Schuljahr 2018/19 alle Grundschülerinnen und Grundschüler im Gebäude der neuen Quartiersgrundschule unterrichtet werden.
Die nachmittägliche Versorgung der Schulkinder erfolgt für das anstehende Schuljahr noch vorrangig über die bestehenden Einrichtungen, wie z.B. das Haus für Kinder an der Robert-Heger-Straße oder über Mittagsbetreuungsplätze an der Grundschule Knappertsbuschstraße. Ergänzend wurde zum Start im Schuljahr 2018/19 neben zwei sogenannten Vorläufergruppen für Kindergartenkinder zur Verbesserung der Versorgungssituation von einem Träger eine Hortgruppe in den Räumlichkeiten der Grundschule an der Knappertsbuschstraße geschaffen.
Erfreulich ist, dass durch diese Maßnahmen alle Bedarfe nachmittäglicher Versorgung im Grundschulsprengel Knappertsbuschstraße, zu dem auchnoch aufgrund der nicht ausreichenden Kinderzahl für einen eigenen Schulstandort die Grundschule an der Ruth-Drexel-Straße gehört, für das Schuljahr 2018/19 abgedeckt werden können.
Münchner Schulkinder sollen sukzessive eine Garantie für eine Ganztagsbetreuung an ihrer Grundschule erhalten. Dies ist das Ergebnis eines neuen Modells, das die Landeshauptstadt München zusammen mit dem Bayer. Sozial- und Kultusministerium entwickelt hat: Die Kooperative Ganztagsbildung. Das Modell bietet im Anschluss an den Unterricht und in den Ferien Betreuungszeiten bis 18 Uhr an. Die Kooperative Ganztagsbildung ist mit Ganztagsklassen und dem klassischen Vormittagsunterricht kombinierbar.
Als erste Grundschule in München wird die Grundschule am Pfanzeltplatz 10 dieses innovative Modell zum Schuljahr 2018/2019 für alle Kinder der ersten Klasse anbieten. Im Schuljahr 2019/20 soll die Kooperative Ganztagsbildung an weiteren Grundschulen eingeführt werden. Die Planungen hierzu laufen derzeit. In diesem Zuge wird auch geprüft werden, ob der Standort Ruth-Drexel-Straße in das Modell mit einbezogen werden kann.
Frage:
1. b. Ob es möglich ist, bei den neu errichteten Wohngebäuden, zunächst Wohnungen zur Verfügung zu stellen und diese für Kinderbetreuung zu nutzen, bis das geplante Kitaangebot zu Verfügung steht. Dabei sollte dar- auf geachtet werden, dass die dann gebildeten Gruppen sozusagen als „Vorläufergruppen“ in die neue Einrichtung übernommen werden können. 2. Falls es keine alternative Zwischenlösung geben sollte, wird das RBS gebeten, sowohl den Standort als auch die Bauweise (Holzbauweise als Alternative) der bis jetzt vorgesehenen Interimslösung zu überprüfen.
Antwort:
Wie zu Frage 1 ausgeführt, hat das Referat für Bildung und Sport die von Ihnen angesprochenen Vorläufergruppen in den Räumlichkeiten der Grundschule an der Knappertsbuschstraße eingerichtet. In geeigneten Fällen wird das Referat künftig auch in anderen Neubaugebieten nach Abstimmung mit den Bauträgern auf diese organisatorische Lösung zurückgreifen.
Die Heranziehung von Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden für die Abdeckung von Spitzenbedarfen in der Kinderbetreuung wurde zur Verbesserung der Betreuungssituation gerade in den ersten Jahren des Bezugs des neuen Wohnquartiers im Prinz-Eugen-Park vom Referat für Bildung und Sport aktiv in die Überlegungen einbezogen. Hierzu wurde im Februar diesen Jahres auch eine verwaltungsinterne Koordinierungsgruppeunter der Leitung des Referates für Bildung und Sport sowie Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialreferates sowie der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG eingerichtet.
Erfreulicherweise kann das Referat für Bildung und Sport aber mit Interimsbauten die zusätzlichen Kita-Bedarfe abdecken, so dass der ebenfalls dringend benötigte Wohnraum seiner eigentlichen Nutzung zugeführt werden kann.
So hat der Stadtrat zwischenzeitlich in der Sitzung der Vollversammlung am 25.7.2018 der Herausnahme des ursprünglich geplanten Interimsstandortes „Prinz-Eugen-Park“ aus dem 4. Pavillonbauprogramm und dessen Überführung an einen anderen Standort (Standort Bürgerpark Oberföhring I) ins 5. Pavillonbauprogramm zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11860). In Ergänzung zu den Planungen für das Projekt „An der Salzbrücke“ (für zwei Krippengruppen) und dem vorgenannten Standort Bürgerpark Oberföhring I werden zur Abdeckung der örtlichen Kinderbetreuungssituation zusätzliche Maßnahmen ergriffen. So ist im Bürgerpark Oberföhring noch eine weitere Pavillonanlage mit je 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen ebenfalls als Haus für Kinder geplant (Standort Bürgerpark Oberföhring II).
Grundsätzlich ist die Heranziehung von Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden für die Abdeckung von Spitzenbedarfen in der Kinderbetreuung in Neubaugebieten ein geeignetes Mittel.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.