Der „Corso Leopold“ muss allen offenstehen – keine Diskriminierung Andersdenkender!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.8.2018
Antwort Kulturreferat:
In Ihrem o.g. Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM als Mitveranstalterin des Straßenfestes ‚Corso Leopold‘ am 8./9.9.2018 erteilt dem Kreisverband München-Nord der ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) unverzüglich die Erlaubnis, wie andere politische Parteien und Gruppierungen am genannten Straßenfest teilzunehmen, und stellt so die Diskriminierungsfreiheit beim ‚Corso Leopold‘ sicher.“
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Der o.g. Antrag wird abgelehnt, da zum einen der diesjährige ‚Corso Leopold‘ bereits stattgefunden hat und zum anderen die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6.9.2016 und vom 30.8.2018 zu berücksichtigen sind. Beide Beschlüsse kommen zu dem Ergebnis, dass die AfD keinen Anspruch gegen die Landeshauptstadt München auf Zulassung zu der Veranstaltung „Corso Leopold“ hat.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.