Baustelle Sendlinger Tor; Straßensperrungen auf Nachtstunden verschieben
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Rathaus Umschau 190 / 2018, veröffentlicht am 05.10.2018
Baustelle Sendlinger Tor; Straßensperrungen auf Nachtstunden verschieben
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.3.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Verlegung von Straßensperrungen auf Nachtstunden bei der Baustelle Sendlinger Tor zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft saniert und modernisiert den U-Bahnhof Sendlinger Tor, wofür auch oberirdisch im gesamten Bereich des Sendlinger-Tor-Platzes Baufelder einzurichten sind. Im Zuge des Baufortschritts müssen diese oberirdischen Baufelder in mehreren Hauptbauphasen immer wieder mal örtlich verlegt werden. Der Termin für diese Verkehrsumlegungen richtet sich dabei nach dem unterirdischen Baufortschritt.
Aufgrund der Komplexität und Größe des Kreuzungsbereichs Sendlinger-Tor-Platz und der umfangreichen zu veranlassenden Änderungen erfordern Verkehrsumlegungen in diesem Ausmaß eine Vielzahl an verschiedenen Arbeitsschritten (z.B. Änderung der Lichtsignalanlage, Markierungs- und Beschilderungsänderungen, Anpassung der Baustellenabsicherung an die neuen Verkehrsführungen, gegebenenfalls bauliche Anpassung von Fahrbahnprovisorien). Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass bestimmte Arbeiten nur in einer festen zeitlichen Abfolge durchgeführt werden können und zeitlich auf einander abgestimmt werden müssen. So können zum Beispiel Markierungsarbeiten für die Festlegung neuer Verkehrsführungen nur schrittweise und in enger Abstimmung mit der Umset-zung von Signalmasten sowie der Anpassung des Absicherungsmaterials erfolgen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wird für die Verkehrsumlegung einer Hauptbauphase eine Arbeitsdauer von ca. 13 Stunden benötigt. Dies hat zur Folge, dass auch bei einer zeitlichen Verlegung zur Nachtzeit je nach Beginn der Maßnahme auf jeden Fall entweder die morgendliche oder abendliche Hauptverkehrszeit von den Arbeiten betroffen wäre. Auch können Störungen nicht sicher ausgeschlossen werden und somit die verkehrlichen Beeinträchtigungen weiter in den Tag hineinreichen. Ein Unterbrechen bzw. Unterteilen der Arbeiten ist nach Abschaltung der Ampelanlage nicht mehr möglich.
Weiterhin werden verschiedene Behörden, wie das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat und die Polizei für die Verkehrsumlegungen benötigt, die durch die Verlegung zur Nachtzeit einen zusätzlichen Aufwand hätten. Beispielsweise erfordert die notwendige Ampelabschaltung eine Regelung der Kreuzung durch die Polizei, die grundsätzlich geplante vorhersehbare Einsätze nachts ablehnt. Die Erfahrung zeigt, dass es bereits bei Ausführung der Arbeiten tagsüber schwierig ist, einvernehmliche Termine mit allen Beteiligten abzustimmen. Die Personaldisposition erfordert lange Vorläufe, die aufgrund der Witterungsabhängigkeit nicht zwingend eingehalten werden können.
Darüber hinaus gehen nächtliche Arbeiten durch das Abfräsen der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen mit starker Lärmbelästigung einher und sind überdies durch den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss nicht abgedeckt. Aufgrund der zu erwartenden deutlichen Überschreitung der Schallgrenzwerte wäre auch nicht mit einer Änderung des Beschlusses zu rechnen.
Schlussendlich finden die Arbeiten, vor allem der Umbau der Ampelanlagen durch das Baureferat, im Nahbereich der Trambahn und der sich dort befindlichen Oberleitung statt. Die Erkennbarkeit der stromführenden Leitungen ist in der Dunkelheit für Arbeiten in der Nähe der Oberleitung nicht ausreichend. Bei Nachtarbeit können Sicherheitsmindestabstände zu stromführenden Leitungen unterschritten und damit sowohl lebensgefährliche Berührungen als auch Beschädigungen an der Oberleitung nicht ausgeschlossen werden. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und eines störungsfreien Straßenbahnbetriebs können in diesem Fall die Arbeiten an der Lichtsignalanlage und der Straßenbeleuchtung in der Nacht nicht ausgeführt werden.
Somit wäre bei einer Verkehrsumlegung zur Nachtzeit für die durchzuführenden Arbeiten eine Abschaltung der Tram-Oberleitung mit entsprechen-der Einstellung des gesamten Trambahnbetriebs am Sendlinger Tor erforderlich. Da es sich in diesem Bereich um eine Straßenbahnhauptstrecke handelt, ist nach Aussage der Stadtwerke München GmbH eine temporäre Stromabschaltung der Oberleitungen auch in den Nachtstunden nicht möglich.
Aus den obengenannten Gründen können beim Bauvorhaben Sendlinger-Tor-Platz die Verkehrsumlegungen auch zukünftig nicht zur Nachtzeit durchgeführt werden.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.