Wie sieht die Kooperation von Philips mit dem Städtischen Klinikum München aus?
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Rathaus Umschau 190 / 2018, veröffentlicht am 05.10.2018
Wie sieht die Kooperation von Philips mit dem Städtischen Klinikum München aus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 24.8.2018
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „In der Ärzte Zeitung online vom 7. Juni 2018 (Springer Medizin Verlag GmbH) wird berichtet, dass der niederländische Philips-Konzern eine ‚Millionen-Partnerschaft‘ beginnt mit dem Städtischen Klinikum München. Da dies im Stadtrat bisher noch nicht diskutiert wurde, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen haben wir die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) befragt und folgende Antworten erhalten:
Frage 1:
„Ab wann soll die Kooperation beginnen? Welchen Umfang hat die Kooperation im Detail?“
Antwort:
Die Kooperation begann nach Vertragsunterzeichnung mit Wirkung zum 1. Juli 2018.
Die Kooperation umfasst die Erneuerung und die Bewirtschaftung aller aktuell in der Kliniken der StKM eingesetzten 301 bildgebenden medizintechnischen Systeme im Zeitraum 2018 - 2025. Dies sind im Detail 301 Geräte der nachfolgenden Verfahrensgruppen einschließlich 164 Ultraschallgeräte:
-Angiographie
-Computertomographie
-PET – Computertomographie
-Gammakamera
-Herzkatheterlabor
-Kernspintomographie
-Knochendichtemessgeräte
-Lithotripter zur Extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie
-Mammographie
-Röntgenaufnahme und -durchleuchtung
-Röntgenaufnahme mobil und -durchleuchtung mobil-Röntgenspeicherfolien
-Ultraschallgeräte
Die vertraglichen Vereinbarungen sehen eine bedarfsgerechte, an den Zielen der Sanierungsumsetzung orientierte Ausstattung von künftig 242 Geräten (davon künftig 149 Ultraschallgeräte) in den vorstehend genannten Verfahrensgruppen vor.
Frage 2:
„Welche Vorteile hat Philips, welche Vorteile hat das Städtische Klinikum?“
Antwort:
Die Vorteile bei Philips umfassen die Reduzierung der Vertriebsaufwendungen sowie die Reduzierung der sog. Accountbetreuung der Städt. Kliniken. Darüber hinaus entfallen Aufwendungen zur Teilnahme an partikularen öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben. Alle vertraglich vereinbarten und inhaltlich definierten Dienstleistungen im Rahmen der medizintechnischen Bewirtschaftung sind über den Zeitraum einer Dekade fix definiert und für Philips kalkulierbar. Philips kann während der Vertragslaufzeit medizintechnische Innovationen zur Effizienzsteigerung und zur Verbesserung der patientenbezogenen Diagnosequalität einsetzen.
Die Vorteile für die StKM liegen in der garantierten Reduzierung der Gesamtkosten zur Bereitstellung und Bewirtschaftung aller Geräte im Leistungsbereich Bildgebender Medizinprodukte. Der zu 60% deutlich über zehn Jahre alte Medizingerätebestand kann durch die gesamthafte Vergabe nun mit hoher Geschwindigkeit nach und nach erneuert werden – ohne partikulare Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, die damit verbundenen Verwaltungs- und Transaktionskosten insbesondere für Einkauf, Medizintechnikplanung und Investitionscontrolling entfallen. Die schnelle Verfügbarkeit von moderner und bedarfsgerechter Medizintechnik hilft unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Patientenversorgung. Die einheitliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert die Aufwendungen der Aus- und Fortbildung, erlaubt einen standortübergreifenden Informationsaustausch und entschärft damit den steigenden Fachkräftemangel.
Frage 3:
„Wurde diese Kooperation in Höhe von 50 Mio. Euro im Stadtrat bekannt gegeben? Hat sich zumindest der Aufsichtsrat mit Chancen und Risiken des Vertrags befasst?“
Antwort:
Die Kooperation wurde im Finanzausschuss am 16.5.2017 und in der Vollversammlung des Stadtrats am 17.5.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 08310) bekannt gegeben und das Vergabeverfahren genehmigt.
Der Aufsichtsrat hat sich am 11.7.2017 sowie am 16.3.2018 mit der Innovationspartnerschaft befasst. Am 13.7.2018 wurde er über das finale Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie der Vergabeempfehlung an die Fa. Philips in Kenntnis gesetzt.
Frage 4:
„Da in einer Fachzeitschrift bereits berichtet wurde, bitte ich um eine detaillierte Darstellung der Vertragsinhalte in einer öffentlichen Vorlage.“
Antwort:
Die Vertragsinhalte beziehen sich im Detail insbesondere auf
-Zweck der Innovationspartnerschaft
-Vertragsgegenstand
-Verhältnis fest vereinbarte und optionale Leistungen, der Technologie – Roadmap sowie die Variabilität der Leistungsvolumina
-Bestpreisregelungen, Leistungszulagen und Garantieversprechen
-Rechte und Pflichten der Innovationspartner
-Beschaffungs- und Bewirtschaftungsbudget und dessen Abrechnung
-Verbindlichkeit von Beratungsleistungen in Hinblick auf Effizienzpotentiale gemäß Angebot
-Medical Board, Projektarbeitsgruppen
-Leistungsumfang Medizintechnik und Leistungsklassen
-Geräte- und Softwareinnovationen
-Beschaffungseinzelabrufe
-Erwerbs- und Vergütungsmodelle
-Installation, Inbetriebnahme, bauliche Leistungen
-Veräußerungen des Altbestands
-Abnahme der Medizintechnik
-Vertragsstrafen
-Mängelansprüche und Verjährung
-Lieferung von Software zur Bildverarbeitung und Dosismanagement
-Lizenzmodelle
-Integration der Medizintechnik
-Fehlerklassen im Rahmen der Software-Integration
-Abnahme der Software-Integration
-Bewirtschaftung (Instandsetzung, Wartung, Inspektion, Optimierung)- Verfügbarkeitsgarantien
-Notfallkonzepte, Ersatzvornahmen
-Instandhaltung
-Projektleitung
-Mitwirkungspflichten StKM
-Schulungen
-Beratungsleistungen
-Vergütung
-Sonstige Regelungen
Zu Ziff. 5
„Da mit diesem Vertrag eine mehrjährige Bindung an einen Konzern mit einem hohen Kostenvolumen verbunden ist, bitte ich um eine (ggf. nichtöffentliche) Bekanntgabe des vollständigen Vertrages im Gesundheitsausschuss.“
Antwort zu Ziff. 5:
Zuständiges Gremium für die Angelegenheiten der StKM ist der Finanzausschuss bzw. die Vollversammlung des Stadtrats. Der Finanzausschuss bzw. die Vollversammlung waren im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits befasst (siehe Antwort zu Frage 3.). Im Finanzausschuss am 16.10.2018 bzw. in der Vollversammlung am 24.10.2018 wird im Rahmen des Beteiligungsberichts StKM zur Innovationspartnerschaft berichtet. Eine Bekanntgabe des vollständigen Vertragswerks ist nicht vorgesehen, da der Vertragsabschluss operatives Geschäft der Geschäftsführung der StKM betrifft.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.