Anschluss öffentlicher Schulen an schnelleres Internet
Anfrage Stadträtinnen Sabine Bär, Anja Burkhardt, Beatrix Burkhardt, Kristina Frank, Heike Kainz und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 28.6.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 28.6.2018 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Der Freistaat Bayern will den Anschluss öffentlicher Schulen und Krankenhäuser an schnelleres Internet vorantreiben.
Seit 1. Juni gibt es ein entsprechendes Förderprogramm, das 1,5 Milliarden Euro umfasst.
Da es in München derzeit Bestrebungen gibt, die IT-Anbindung und IT- Ausstattung massiv zu verbessern, wären zusätzliche Fördermittel des Freistaats hoch willkommen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Hat sich die Landeshauptstadt München mit dem genannten Förderprogramm bereits befasst und die Fördermodalitäten geprüft? Wenn ja, welche Maßnahmen der Landeshauptstadt München sind nach dem Förderprogramm förderfähig?
Antwort:
Die Stadtkämmerei befasst sich in Zusammenarbeit mit dem Referat für Bildung und Sport und dem Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik seit Bekanntmachung des genannten Förderprogramms am 23.5.2018 mit der einschlägigen Förderrichtlinie.
Die LHM hat insbesondere durch die Mehrstufigkeit der Leistungserbringung und das im Vergleich zu anderen bayerischen Kommunen erheblich größere Mengengerüst eine Sonderstellung in Bayern. Die Fördermodalitäten werfen an vielen Stellen Fragen auf, die über die Regierung von Oberbayern mit den zuständigen Ministerien erörtert werden müssen. Diese Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass eine endgültige Aussage über die Förderfähigkeit der in Frage kommenden Maßnahmen noch nicht getroffen werden kann.
Vorbehaltlich dessen kommen als förderfähige Maßnahmen in Betracht:- Breitbandanbindung für die Münchner Bildungseinrichtungen (vgl. Stadtratsvorlage Nr. 14-20/V 04539);
- M-WLAN für die öffentlichen Münchner Schulen (vgl. Stadtratsvorlage Nr. 14-20/V 04264);
Frage 2:
Sind hierzu bereits Anträge gestellt worden, wenn nicht, wann erfolgt dies?
Antwort:
Es sind noch keine Anträge gestellt worden, da die Vorabstimmung (s. Antwort auf Frage 1) noch nicht abgeschlossen ist. Die Antragstellung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Klärung der wesentlichen Fragen und wird dann laufend mit dem Fortschritt der Maßnahmen fortgeführt.
Die einschlägige Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2021. Ob auch die Stellung der Förderanträge bis zum 31.12.2021 möglich ist, wird derzeit geklärt.
Frage 3:
Gibt es hierzu eine Prioritätenliste?
Antwort:
Eine Prioritätenliste gibt es nicht. Die Maßnahmen sind so geplant, dass sie insgesamt möglichst schnell durchgeführt werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.