KiTa Planung im Neubaugebiet Prinz-Eugen-Kaserne – Statt Bebauung von Grünflächen alternative Standorte prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 6.2.2018
Aktuellen Sachstand zum Neubau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet Prinz-Eugen-Kaserne darstellen
Dringlichkeitsantrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 5.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie baten das Referat für Bildung und Sport mit Ihrem Antrag vom 6.2.2018, dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung eines anderen Standortes als den angedachten Punkt im Grünzug für die geplante Interims-Kindertagesstätte im Prinz-Eugen-Park vorzustellen. Vorrangig sollte der Standort auf dem Gelände der Grundschule Ruth-Drexel-Straße, welcher bereits vom Bezirksausschuss 13 beantragt wurde, geprüft werden. Sollte dies nicht möglich sein, so prüft die Stadtverwaltung außerdem den Standort des neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums im Klimapark sowie die Stichstraßen im Neubaugebiet
Sie baten das Referat für Bildung und Sport mit Ihrem Antrag vom 5.3.2018, dem Bildungsausschuss zusammen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Baureferat den aktuellen Sachstand zum Neubau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet Prinz-Eugen-Kaserne darzustellen.
Dabei geht das Referat für Bildung und Sport dezidiert auf folgende Punkte ein:
-Ursache für den Neubau: Wieso ist die Interimskindertagesstätte erforderlich?
-Zeitlicher Ablauf: Wann muss die Kindertagesstätte fertig sein und wann muss das Bauverfahren starten?
-Angedachter Standort: Für was sollte dieser Standort eigentlich genutzt werden, wie soll das kompensiert werden?
-Geprüfte Alternativstandorte: Welche Standorte wurden begutachtet und warum scheiden diese aus?
-Juristische Bedenken: Seitens mehrerer Baugenossenschaften wurden erste juristische Schritte eingeleitet, weil die KiTa an dieser Stelle nicht mit dem Bebauungsplan vereinbar sei.
-Transparenz: Wie wurden der Bezirksausschuss, die Bauträger und die lokale Bevölkerung beteiligt? Was geschah mit den Anregungen, Fragen und Anträgen aus Bezirksausschuss und Bürgerversammlungen?
-Planzahlen: Welche Zahlen lagen der Planung der Kindertagesstätten für das Neubaugebiet zu Grunde? Geht die Verwaltung mittlerweile von höheren Zahlen aus?
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihren Anträgen Folgendes mit:
Zum Themenkomplex Transparenz
Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, haben sich die Standortklärungen seit dem Zeitpunkt der beiden Anträge weiterentwickelt. Diese erfolgten aufgrund der komplexen Versorgungssituation im Prinz-Eugen-Park durch das Referat für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Baureferat in einem intensiven Austausch mit dem Bezirksausschuss, Bauträgern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern.
So nahm das Referat für Bildung und Sport gemeinsam mit den beiden genannten Referaten an der Bürgerinformationsveranstaltung des Unterausschusses Bildung, Kultur, Sport und Soziales am 8.3.2018 teil und informierte detailliert zu den Themen Planung der Kinderbetreuung im Prinz-Eugen-Park und zur Schulversorgung. Ergänzend wurden auch konkrete Angaben zur Versorgungssituation und zu Lösungsszenarien der nächsten Jahre gemacht sowie zur Situation der Nachmittagsbetreuung Stellung bezogen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde von den Vertreterinnen und Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung im Einzelnen auf die Chronologie und die Gründe der Bedarfsveränderungen bei Kita und Schule eingegangen. Das Baureferat informierte über den zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch geplanten Kita-Pavillon im Prinz-Eugen-Park und die in diesem Zusammenhang untersuchten Standort- und Planungsalternativen.
Vertreterinnen und Vertreter der drei genannten Referate nahmen zwischenzeitlich zum Thema Pavillonstandort auch an den Sitzungen des Bezirksausschusses und des zuständigen Unterausschusses am 8.5.2018 bzw. 7.6.2018 teil.Das Referat für Bildung und Sport hat auch den Vorschlag des Bezirksausschusses gerne aufgegriffen, in der von seinem Gremium gebildeten Arbeitsgruppe Prinz-Eugen-Park, themenbezogen auch unter Beteiligung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Baureferates, mitzuarbeiten. In diesem Rahmen wurden alle Fragen zur Kita- und Nachmittagsversorgung lösungsorientiert und vertrauensvoll miteinander besprochen.
Zum Thema Versorgung der Spitzenbedarfe an Kindertageseinrichtungen für den Prinz-Eugen-Park wurde im Februar diesen Jahres eine verwaltungsinterne Koordinierungsgruppe unter Leitung des Referates für Bildung und Sport sowie Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialreferates sowie der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG eingerichtet.
Am 9.2.2018 fand im Referat für Bildung und Sport unter Beteiligung eines Vertreters des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ein Informationsaustausch zur Kita- und Schulversorgung sowie zur Nachmittagsbetreuung mit Vertreterinnen und Vertretern privater Baugemeinschaften im Prinz-Eugen-Park statt.
Zum Themenkomplex Geprüfte Alternativstandorte/Angedachter Standort/Juristische Bedenken/Zeitlicher Ablauf
Aufgrund der hierfür notwendigen Flächenbedarfe und zur Vermeidung weiterer Eingriffe in den Klimapark wurde seitens des Referates für Bildung und Sport bewusst auf die Option SBZ-Gelände Fideliostraße verzichtet.
Die frühere, als Standortalternative 2b bezeichnete Lage im Grünzug zwischen dem Gelände der neuen Grundschule und der östlich angrenzenden Wohnbebauung wurde nicht weiterverfolgt, da sie aufgrund der nicht einzuhaltenden Abstandsflächen nicht genehmigungsfähig war.
Die Einbeziehung eines Teils des westlich angrenzenden Grundschulgeländes wurde ebenfalls nicht befürwortet, da dies zu deutlichen Einschränkungen im Pausen- bzw. im Freisportbetrieb geführt hätte. Auch wenn es bei anderen Schularealen unumgänglich war, Pavillonanlagen auf Teilbereichen von Pausenhöfen oder Freisportanlagen zu errichten, sollen gerade Grundschülerinnen und Grundschülern die notwendigen Bewegungsfreiheiten ermöglicht werden, wenn es eine Alternative gibt, was die Stadtverwaltung so gesehen hat.Der Stadtrat hat aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen aktuellen Erkenntnisse in der Sitzung der Vollversammlung am 25.7.2018 der Herausnahme des Standortes „Prinz-Eugen-Park“ aus dem 4. Pavillonbauprogramm und dessen Überführung an einen anderen Standort (Standort Bürgerpark Oberföhring I) ins 5. Pavillonbauprogramm zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11860). In Ergänzung zu den Planungen für das Projekt „An der Salzbrücke“ (für zwei Krippengruppen) und dem vorgenannten Standort Bürgerpark Oberföhring I werden zur Abdeckung der örtlichen Kinderbetreuungssituation noch weitere Maßnahmen ergriffen. So ist im Bürgerpark Oberföhring noch eine weitere Pavillonanlage mit je 4 Krippen- und 4 Kindergartengruppen ebenfalls als Haus für Kinder geplant (Standort Bürgerpark Oberföhring II).
Für den Standort Bürgerpark wird aktuell vom Baureferat die Machbarkeitsstudie erstellt. Wegen der noch notwendigen Standortklärungen für die Pavillonanlagen Bürgerpark Oberföhring I und II kann es nach Vorliegen der endgültigen planungsrechtlichen Einschätzung noch zu Veränderungen an der Größe der Einrichtungen kommen. Für den Standort „An der Salzbrücke“ ist ggf. aufgrund nachbarrechtlicher Belange ein zusätzlicher Vorbescheid sinnvoll und erforderlich, um Planungssicherheit zu erhalten. Die Fertigstellung der Interimsmaßnahmen wird für den Zeitraum 2019-2020 in Aussicht gestellt.
Das Referat für Bildung und Sport kann mit diesen Interimsbauten aufgrund der Bedarfssituation zusätzliche Kita-Bedarfe abdecken.
Zum Themenkomplex Ursache für den Neubau/Planzahlen
Grundlage für die Berechnung der Infrastrukturbedarfe waren folgende Kennzahlen:
-Orientierungswerte für die Soziale Infrastruktur (Kinder je Wohnung des Wohnungstyps Ein- und Zweifamilienhäuser, München Modell, geförderter Mietwohnungsbau, freifinanzierter Geschosswohnungsbau (Fortschreibung im Rahmen der SoBoN
-Grundlagenuntersuchung alle drei Jahre, durch die AG SoBoN beschlossen)
-Versorgungsziel für Kinderkrippe und Kindergarten (vom Referat für Bildung und Sport festgesetzt und durch den Stadtrat beschlossen)
-Durch den Flächennutzungsplan festgelegte Nutzungsart (z.B. WA)
-Anzahl der Wohneinheiten (WE), gesamt ca. 1.800 WE
-Realisierung des Prinz-Eugen-Parks bis 2022.
-Fördermix mit Aufschlüsselung der unterschiedlichen Anteile an Wohnungstypen (Ein- und Zweifamilienhäuser, München Modell, geförderterMietwohnungsbau, freifinanzierter Geschosswohnungsbau, Konzeptioneller Mietwohnungsbau (seit 2013/2014)
Auf Grundlage der Daten, die den Berechnungen im Juni 2016 zugrunde lagen, ergaben sich für die langfristige Kita-Versorgung im Prinz-Eugen-Park 14 Krippen- und 14 Kindergartengruppen. Aufgrund der Veränderung bei den Kennzahlen im Frühjahr 2017 werden zur langfristigen Versorgung 19 Kinderkrippen- und 18 Kindergartengruppen in integrierten Einrichtungen (Festbauten) zur Verfügung stehen.
Im März 2017 gab es dahingehend Änderungen, dass sich die zu erwartenden Bauraten (also die Anzahl der pro Jahr fertiggestellten Wohnungen) erhöht haben (nicht jedoch die Gesamtzahl der Wohnungen). Wenn in einer kürzeren Zeit mehr Wohnungen gleichzeitig fertiggestellt werden, dann steigt der kurzfristige Bedarf an Plätzen zur Kindertagesbetreuung an. Das Referat für Bildung und Sport hat auf diese Steigerung im Vergleich zu den errechneten Bedarfen aus dem Jahr 2016 umgehend reagiert und die entsprechenden Prüfungen eingeleitet, um die Kinder mit ausreichenden kurzfristigen und langfristigen wohnungsnahen Kita-Plätzen zu versorgen. Die geplanten Interims-Kitas sollen somit die entstehenden kurzfristigen Spitzenbedarfe auffangen. Zur langfristigen Versorgung sind die sechs in Festbauten geplanten integrierten Kitas zur wohnungsnahen Versorgung ausreichend.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei der Planung zur Versorgung von Kita-Bedarfen der Spitzenbedarf berücksichtigt wird. Die Verwaltung will gewährleisten, dass sämtliche aus dem Siedlungsgebiet stammenden Kinder versorgt werden können. Wenn in der Umgebung keine Überkapazitäten vorhanden sind, ist der Spitzenbedarf vollständig abzudecken.
Der langfristige Bedarf wird dauerhaft mit Festbauten gedeckt. Der restliche bzw. Spitzenbedarf wird grundsätzlich durch Interimsmaßnahmen aufgefangen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.