Neue Flächen für Kinderbetreuung für Laim und Sendling-Westpark erschließen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Christian Müller, Irene Schmitt, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 31.7.2012
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei der von Ihnen mittels Antrag vom 31.7.2012 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Mit Ihrem Antrag Nr. 08-14/A 03571 vom 31.7.2012 wird das Referat für Bildung und Sport gebeten, dass städtische Grundstück an der Ecke Ludwigshafener Straße/Westendstraße im 7. Stadtbezirk Sendling – Westpark neben der KfZ-Zulassungsstelle des Kreisverwaltungsreferates für eine Kinderbetreuungseinrichtung zu sichern und entsprechend zu planen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das städtische Grundstück an der Ludwigshafener Straße/Westendstraße (Flst.Nr. 8496/5, Gemarkung München Sektion V) war in den Jahren 2005 und 2007 zum Verkauf ausgeschrieben, da gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.7.1999 (Neubau Kfz-Zulassungsstelle) das nicht mehr benötigte Restgrundstück verwertet werden sollte, um mit dem Verkaufserlös die Baukosten der Kfz-Zulassungsstelle zu refinanzieren. Die Ausschreibungen blieben in den Jahren jedoch erfolglos.
Unabhängig hiervon war vorgesehen, im 25. Stadtbezirk Laim auf dem städtischen Grundstück an der Hogenbergstraße 33-35 (Flst.Nr. 345/0, Gemarkung Laim) ein Kulturzentrum mit einer Kinderbetreuungseinrichtung zu realisieren. Aufgrund einer im Jahre 2013 erfolgreichen Nachbarschaftsklage gegen den hierfür maßgebenden Vorbescheid konnten die Planungen für das Stadtteilkulturzentrum nicht weiter verfolgt werden.
Die Kinderbetreuungseinrichtung mit 3 Kinderkrippen- und 3 Kindergartengruppen an der Hogenbergstraße 33-35 konnte im Rahmen des Bauprogrammes zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen im Sommer 2017 fertiggestellt werden.Als Ersatzstandort für die Realisierung des Kulturzentrums mit einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung wurde das Grundstück an der Ludwigshafener Straße/Westendstraße herangezogen. Aufgrund des für dieses Grundstück bestehenden umfangreichen Baurechts wurden die Planungen um Bedarfe des Kreisverwaltungsreferates für Büroraumnutzungen erweitert.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12./18.12.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13531) sah die Landeshauptstadt München von einer Veräußerung der Grundstücksfläche an der Ludwigshafener Straße/Westendstraße aufgrund städtischer Eigenbedarfe ab. Ferner wurde das Kommunalreferat beauftragt, über ein baurechtliches Verfahren zu klären, ob eine Überplanung des Grundstückes an der Ludwigshafener Straße/Westendstraße mit einem Stadtteilkulturzentrum und einer Kinderbetreuungseinrichtung (Haus für Kinder) mit 3 Kinderkrippen- und 3 Kindergartengruppen sowie auch mit einer Büronutzung möglich ist. Es war insbesondere zu prüfen, ob weitere Flächen auf dem Grundstück in der Größenordnung des vom Kreisverwaltungsreferates überschlägig gemeldeten Büroraumbedarfes nach Unterbringung des Stadtteilkulturzentrums und der Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der baurechtlichen Prüfung mittels Vorbescheidverfahrens im Jahre 2015 wurde durch die Lokalbaukommission die geplante Büronutzung als allgemein zulässig erachtet, für die soziale und kulturelle Nutzung Ausnahmen in Aussicht gestellt.
Die Planungen wurden sodann im Hinblick auf eine vollumfängliche Nutzung des vorhandenen Baurechts und die konkreten Nutzerbedarfe des Kulturreferates (siehe hierzu Beschluss des Stadtrates vom 15./28.9.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06929), des Kreisverwaltungsreferates und des Referates für Bildung und Sport anhand von Machbarkeitsstudien weiter modifiziert sowie eingehende Baurechts- und Flächenoptimierungen geprüft.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen zum Erstvorbescheidverfahren wird derzeit über ein weiteres Vorbescheidverfahren die baurechtliche Zulässigkeit der aktuellen Planung, insbesondere im Hinblick auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung, abschließend geprüft.
Gemäß den Regelungen zum Münchner Facility Management (mfm) liegt die Federführung für die Planung und Realisierung des Bauvorhabens gesamtheitlich beim Kommunalreferat.Das Baureferat wird nach Abschluss des Vorbescheidverfahrens gemäß Hochbaurichtlinien mit der Erarbeitung der Vorplanungsunterlagen für die Errichtung eines stadtteilübergreifenden Kulturzentrums, eines Hauses für Kinder mit 3 Kinderkrippen- und 3 Kindergartengruppen und eines Bürogebäudes beauftragt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Für die verspätete Beantwortung des Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.