Spatzenrückzugsort auf dem Hanns-Seidel-Platz trotz Bebauung sicherstellen: LH München übernimmt die Kosten für die Versetzung der Skulptur
Antrag Stadträtin Bettina Messinger (SPD-Fraktion) vom 13.9.2018
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Kostenübernahme für die Versetzung der Skulptur „Legung III“. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.9.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie beantragen, die Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt München für die Versetzung der Skulptur Legung III, um den Spatzenrückzugsort auf dem Hanns-Seidel-Platz trotz Bebauung sicherzustellen.
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass die Versetzung der Skulptur „Legung III“ am 18.9.2018 erfolgreich realisiert werden konnte. Das Anliegen des Antrags ist als erfüllt zu betrachten.
Das Kulturreferat hatte mit Schreiben vom 24.7.2018 an das Kommunalreferat die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an der Übernahme der Kosten zu beteiligen, damit das Kunstwerk erhalten bleibt. Auf dieser Basis führte das Kulturreferat intensive Abstimmungsgespräche mit dem Künstler, Herrn Adrian Maryniak, und mit dem Kulturkreis Gasteig e.V., der als Vertragspartner die Interessen des Künstlers vertritt. Wesentliche Faktoren für das Gelingen waren die Kooperation des Künstlers mit einer örtlichen Fachfirma, die Abstimmung mit Bau- und Kommunalreferat und die Sicherheit der Kostenübernahme, die das Kulturreferat ausgesprochen hatte.
Festzuhalten ist, dass im Zusammenwirken der Künstlerförderung durch das Kulturreferat mit den Maßnahmen für den Vogelschutz ein Lösungsweg gefunden werden konnte. Die Maßnahme wird vom Kultur- und Kommunalreferat finanziert.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.