Das Sozialreferat will künftig mehr private Vermieter finden, die bereit sind, ihre Wohnungen der Stadt zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Um das zu erreichen, haben heute der Sozialausschuss und der Verwaltungs- und Personalausschuss in einer gemeinsamen Sitzung das überarbeitete Belegrechtsprogramm „Soziales Vermieten leicht gemacht“ beschlossen.
Im Rahmen des Belegrechtsprogramms räumt der Wohnungseigentümer der Landeshauptstadt München das Belegungsrecht für seine Wohnung für eine Dauer von zehn oder 15 Jahren ein. Die Landeshauptstadt München besitzt damit das Recht, die Wohnung während der Bindungsdauer mit registrierten Haushalten, insbesondere Alleinerziehenden und Familien oder städtischen Dienstkräften zu belegen. Im Gegenzug erhält der Wohnungseigentümer neben der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Bindungsprämie. Die Höhe Grundprämie ist abhängig von der gewählten Bindungsdauer, vom gewählten Modell und von der Größe des Haushalts, mit dem die Wohnung belegt wird und liegt zwischen 10.000 und maximal 46.500 Euro.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir haben in München nur noch wenige verfügbare städtische Flächen. Deshalb wird es für uns als Stadt immer schwerer, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum allein im Neubau zu erfüllen. Besonders für Haushalte mit einem geringen Einkommen ist es kaum mehr möglich, selbständig bezahlbaren Wohnraum auf dem freien Markt zu finden. Wir haben deshalb zwei attraktive Modelle erarbeitet, die es Menschen, die eine Wohnung besitzen, so einfach wie möglich machen, sozial zu vermieten. Sie bekommen größtmögliche Sicherheit in Bezug auf ein stabiles und dauerhaftes Mietverhältnis. Ich rufe alle Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer, die einen sozialen Beitrag für München leisten wollen, auf, sich bei uns zu melden und mit uns zusammenzuarbeiten!“
Wohnungseigentümer können je nach Interesse zwischen verschiedenen Modellen, Zielgruppen und Förderkonditionen wählen. Beim Modell I „Soziales Vermieten leicht gemacht Klassik“ erfolgt eine Belegung der Wohnungen mit städtischen Dienstkräften. Das Sozialreferat schlägt dem Wohnungseigentümer dabei mehrere Haushalte zur Auswahl vor. Nach Auswahl schließt der Wohnungseigentümer einen direkten Mietvertrag mit der Mieterin beziehungsweise dem Mieter.
Das Modell II „Soziales Vermieten leicht gemacht in Kooperation“ ist für alle im Amt für Wohnen und Migration registrierten Haushalte, insbesondere Alleinerziehende und Familien, geöffnet. Hier entscheidet der Wohnungseigentümer, ob er ein direktes Mietverhältnis mit dem Haushalt möchte oder eine befristete Zwischenschaltung des Sozialreferats als Zwischenmieter in Kooperation mit der GEWOFAG Holding GmbH als Verwalterin.
In dem Modell findet optional eine vielfältige Unterstützung für die Mieterinnen und Mieter statt, die im dauerhaften Wohnen stabilisiert werden sollen: Dabei ist unter anderem die Umsetzung der sozial und ökologisch orientierten Hausverwaltung vorgesehen.
Dr. Klaus-Michael Dengler, Sprecher der Geschäftsführung der GEWOFAG: „Wir arbeiten in vielen Fällen erfolgreich mit dem Sozialreferat zusammen. Auch dieses wichtige Programm unterstützen wir sehr gerne als Verwalter. So tragen wir mit unserer langjährigen Erfahrung dazu bei, dass soziales Vermieten für die Eigentümer tatsächlich leicht gemacht wird und ihr Aufwand dauerhaft gering bleibt.“
Zudem werden die Haushalte, bei Bedarf, in den ersten beiden Jahren durch den sozialpädagogischen Fachdienst Intensivbetreuung Wohnen des Sozialreferats begleitet. Die Haushalte erhalten außerdem von der Landeshauptstadt München einen Mietzuschuss. Kosten, die im Rahmen von Mietausfällen oder nutzerverursachten Schäden entstehen, werden während des Untermietverhältnisses durch das Sozialreferat getragen. Die Landeshauptstadt München verfolgt mit der Neuauflage des Belegrechtsprogramms das Ziel, jährlich 100 Belegrechtswohnungen zu gewinnen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung gelten die neuen Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten ab 2019.