Die „Flüchtlings“welle und ihre Folgen. Abschied von der „Münchner Mischung“?
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 16.6.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da er sich auf bestehende Monitoringinstrumente des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bezieht. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Mit Schreiben vom 16.6.2017 an Herrn Oberbürgermeister Reiter beantragen Sie Folgendes:
„Der Stadtrat beschließt: Die LHM stellt in geeigneter Weise dar, inwieweit vor dem Hintergrund einer anhaltenden erheblichen Zuwanderung nach München
1. das städtische Leitziel eines Erhalts der ‚Münchner Mischung‘ bzw. einer ‚Stadt im Gleichgewicht‘ noch tragfähig und realistisch ist;
2. inwieweit die jüngste und noch anhaltende Zuwanderungswelle Disparitäten und Heterogenität der Münchner Wohnbevölkerung vergrößert hat und noch weiter vergrößern wird."
Zu Ihrem Antrag vom 16.6.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Das Ziel einer sozialräumlichen Mischung wird in der strategischen Leitlinie „qualitätsvolle und charakteristische Stadträume“ aufgegriffen, in der die Herstellung eines ausgewogenen Wohnungsmarktes und der Grundsatz der sozialräumlichen Mischung betont werden. Hieran hat sich nichts geändert, das Leitziel der „Münchner Mischung“ wurde gerade erst mit der Aktualisierung der Leitlinie Soziales bekräftigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.