Juristische Unterstützung zum Asylrecht für Jugendliche mit „Fluchthintergrund“ – Kosten und Kleingedrucktes
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.11.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 24.11.2017 nehme ich Bezug. Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorangestellt:
„In seiner jüngsten Vollversammlung am 23.11.2017 beschloss der Stadtrat gegen die Stimme der BIA die ‚juristische Unterstützung zum Asylrecht für Jugendliche mit Fluchthintergrund an Beruflichen Schulen‘ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09752). Leider enthält die Beschlussvorlage, die auf zwei Anträgen der Grünen/Rosa Liste (Antr Nr. 14-20/A 02833 vom 2.2.2017) und der LINKEN (Antr Nr. 14-20/A 2836 vom 2.2.2017) fußt, keinerlei nähere Angaben über die künftigen Träger dieser juristischen Unterstützung, nähere Regelungen sowie die durch die Umsetzung dieser Maßnahme anfallenden Kosten.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Von wem wird die am 23.11.2017 vom Stadtrat beschlossene „juristische Unterstützung zum Asylrecht für Jugendliche mit Fluchthintergrund an Beruflichen Schulen“ künftig geleistet?
Antwort:
In der Landeshauptstadt München gibt es eine große Anzahl an juristischen Anlaufstellen, bei denen sich die jungen Geflüchteten Rechtsberatung einholen können.
Ich darf auf die Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09752 verweisen (http://ris03.muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_detail.jsp?risid=4609960).
Zusätzlich befinden sich Basisinformationen für Flüchtlinge im offiziellen Stadtportal unter:
Frage 2:
Wie ist die Leistung dieser juristischen Unterstützung konkret geregelt – erfolgt sie routinemäßig oder bei Bedarf? Wie wird der Bedarf ermittelt? Für Jugendliche ab welchen Alters ist die juristische Unterstützung gedacht? Inwieweit sind bei Minderjährigen ggf. von der LHM bestellte Vormunde in die juristische Unterweisung einbezogen?
Antwort:
Die juristische Unterstützung erfolgt durch die verschiedenen Anlaufstellen. Es wird ein entsprechender Flyer mit Informationen erstellt und den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die in der Fallzuständigkeit des Stadtjugendamtes sind, werden in der Regel über ihre Vormünder juristisch versorgt und erhalten Rechtsbeistand durch den Amtsvormund.
Frage 3:
Welche Kosten werden für die künftige juristische Unterstützung zum Asylrecht zunächst für das Jahr 2018 veranschlagt?
Antwort:
Es fallen keine zusätzlichen Haushaltsmittel an: Es wird ein Flyer erstellt, der den Flüchtlingen ausgehändigt wird (Darstellung der Informationsstellen) – die Schülerinnen und Schüler suchen selbstständig die gewünschte Beratungsstelle auf. Es werden keine finanziellen Mittel für die juristische Unterstützung in den städtischen Haushalt eingestellt.