Einfaches Online-Verfahren für Anwohnerparken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Cumali Naz, Jens Röver, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 2.2.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft die Erteilung von Bewohnerparkausweisen und damit eine laufende Angelegenheit auf der Grundlage des übertragenen Wirkungskreises, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Der Antrag zielt darauf ab, zu prüfen, inwieweit Anwohnerparkausweise online beantragt und auch gleich online bezahlt werden können. In die Prüfung sind bereits jetzt vom Kreisverwaltungsreferat intendierte Möglichkeiten, den Anwohnerparkausweis mittels QR-Code oder Chip auszustatten, einzubeziehen.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die derzeit im Umlauf befindlichen ca. 95.000 Bewohnerparkausweise müssen in regelmäßigen Abständen spätestens alle 2 Jahre wieder erteilt werden. 6 Wochen vor Ablauf der Genehmigung erhalten diejenigen Ausweisinhaber, bei denen sich keine Änderungen hinsichtlich des Wohnsitzes ergeben haben (ca. 75%) automatisiert ein Erinnerungsschreiben, auf welches nur durch Einzahlung des korrekten Betrages die Wiedererteilung des Parkausweises – ohne Behördenkontakt – generiert wird. Das extrem gut angenommene Verfahren bietet eigentlich nur wenig Spielraum für Verbesserungen hinsichtlich der Kundenfreundlichkeit, da der Erhalt der Genehmigung allein vom Antragsteller (rechtzeitige Zahlung) abhängt. Beabsichtigt ist, in diesem Zusammenhang das Erinnerungsschreiben mit einem Bezahlcode „Girocode“ auszustatten, um den Antragstellern die Einzahlung zu erleichtern bzw. Fehlzahlungen aufgrund der Angabe eines falschen Überweisungstextes zu vermeiden. Hierzu wurde bereits ein Umsetzungsauftrag an die städtische IT erteilt.
Bewohnern, die neu in die Lizenzgebiete ziehen, soll künftig in Standardfällen ein einfaches und schnelles Verfahren – ohne Vorsprache bei der Behörde – angeboten werden. Allein durch die Zahlung des korrekten Betrags – unter Angabe des gewünschten KFZ-Kennzeichens – wird der Druck undVersand des Bewohnerparkausweises initiiert. Dieses Vorhaben befindet sich derzeit in der Programmierphase.
Anwohnern, die auf dem Bewohnerparkausweis ein neues Kennzeichen eingetragen haben möchten oder innerhalb der lizenzierten Gebiete umziehen, wird inzwischen ein zeitgemäßes und kundenfreundliches Verfahren angeboten, ohne hierfür das Kreisverwaltungsreferat aufsuchen müssen. Es genügt, ein Foto (jpeg Format) des zerstörten und nicht mehr benötigten Parkausweises mit dem eingescannten Änderungsantrag an die vorgesehene E-Mailadresse des Kreisverwaltungsreferates zu senden. Die für den Bürger zeitaufwändige Einziehung des ursprünglichen Ausweises bei der Dienststelle im Original ist somit entbehrlich. Auch dieses Verfahren wird inzwischen von vielen Bürgerinnen und Bürgern (ca. 50 Personen wöchentlich) sehr gut angenommen.
Eingescannte Anträge, die von Antragstellern an das Sammelpostfach gesendet werden, werden generell schon seit vielen Jahren von der bearbeitenden Fachdienststelle akzeptiert. Auch dieses Verfahren wird regelmäßig in Anspruch genommen und erspart den Gang zur Behörde. Wie die vielleicht hohe Zahl der im Umlauf befindlichen Parkausweise erwarten lässt, stellt sich angesichts der bisher erreichten Effizienz im Zusammenhang mit der Erteilung von Parkausweisen daher nicht die Frage von hohem Besucheraufkommen und langen Wartezeiten bei der Behörde.
Für darüber hinausgehende Verbesserungen sind grundlegende rechtliche Änderungen hinsichtlich der den Parkausweis betreffenden Formvorschriften (Format DIN A6, Material: mindestens Karton) notwendig. Hierzu ist bereits mit Schreiben vom 3.4.2018 an das Bayerische Staatsministerium des Innern und Integration herangetreten worden, ggf. im Wege einer Ausnahmeregelung von den Formvorschriften abweichen zu dürfen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Prüfung, welches verschiedene innovative Ideen beinhaltet (Online-Verfahren und Druck des Bewohnerparkausweises beim Bürger, Integration eines RFID Chips im Parkausweis, kein Parkausweis im Fahrzeug; die Berechtigung ist mit entsprechenden mobilen Geräten allein durch einen Scan des KFZ-Kennzeichens ersichtlich), steht allerdings noch aus.
Die Fachdienststelle ist kontinuierlich dabei, Bürgerservice und Verfahrensabläufe effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Aufgrund der begrenzten EDV-Ressourcen gibt es allerdings schon jetzt einen nicht unerheblichen Umsetzungsstau hinsichtlich erkannter Verbesserungsmöglichkeiten. Angesichts des aktuell sehr guten Verfahrens, welches von derüberwiegenden Mehrzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller schon jetzt als völlig unproblematisch angesehen wird, ist nicht zuletzt darauf zu achten, dass mit der Einführung neuer Möglichkeiten hinsichtlich der Antragstellung (z. B. einer Online-Beantragung bei welcher der Antragsteller naturgemäß regelmäßig seine Daten eingeben muss) bestehende Vorteile (automatische Wiedererteilung) nicht konterkariert werden.
Trotz der schon jetzt bestehenden Möglichkeit, eingescannte Anträge an das Sammelpostfach senden zu können in Verbindung mit der automatisierten Wiedererteilung bei unveränderten Anträgen und der aktuell in der Programmierphase befindlichen Option, künftig in vielen geregelten Fällen, allein durch Einzahlung (unter Angabe des KFZ-Kennzeichens im Überweisungstext) den Druck und Versand des Bewohnerparkausweises zu erwirken, sind weitere Verbesserungen des Online-Angebots – auch bei anderen Ausnahmegenehmigungen – angedacht.
Zusätzliche Effizienzgewinne werden in der Beschaffenheit der Parkberechtigung gesehen, wie diese den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wird und wie die Berechtigung gegenüber den Überwachungskräften kenntlich gemacht wird. Hierzu muss aber aktuell noch auf die ausstehende Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und Integration gewartet werden. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung werden sicherlich weitere Verfahrensoptimierungen möglich sein, die aber derzeit noch nicht absehbar sind.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.