Bayerisches Familiengeld und Hartz IV – Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 10.9.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 10.9.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Spiegel Online war am 31.8.2018 in einem Artikel mit der Überschrift ‚Minister Heil droht Bayern mit Rückforderung von Hartz-IV-Zahlungen‘ zu entnehmen, dass das Bundesarbeitsministerium entschlossen ist, Geld von bayerischen Kommunen zurückzufordern, wenn diese das Familiengeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen anrechnen.“
Sie baten um Beantwortung der Frage, inwiefern die Gefahr besteht, dass die Landeshauptstadt München auf Grund dieser ungeklärten Rechtslage zwischen der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung finanziell belastet wird und dem städtischen Haushalt Mittel für z.B. die dringend nötige Schulbauoffensive entzogen werden.
Zu Ihrer Anfrage vom 10.9.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Rückforderungen des Bundes und damit eine finanzielle Belastung der Landeshauptstadt München sind nicht zu befürchten, da das Jobcenter München das Familiengeld anrechnen wird.
Das Jobcenter München ist als gemeinsame Einrichtung (§ 44b SGB II) an die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und damit faktisch an die Weisungen des Bundesarbeitsministeriums gebunden, soweit Fragen der Hilfebedürftigkeit, d.h. z.B. die Anrechnung anderer Leistungen als Einkommen im Raume stehen (§§ 44b Abs.3 Satz 2 iVm 6 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB II).
Mit Weisung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vom 29.8.2018 (Gz. GO – II-1105) wurde die Anrechnung des Familiengeldes als Einkommen angeordnet. Das Jobcenter München hält sich an diese Weisungslage, so dass auch keine Rückforderungen zu befürchten sind, die sich auf den städtischen Haushalt auswirken könnten.Im Übrigen hat sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter schon Mitte September 2018 mit einem Schreiben an die Staatsministerin Kerstin Schreyer gewendet. Darin appelliert er, die Kriterien im Bayerischen Familiengeldgesetz so zu ändern, dass eine Anrechnung verhindert werden kann.