Mehr Auflademöglichkeiten für mobile Geräte
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 13.8.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag vom 13.8.2018 baten Sie die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) zu prüfen, inwieweit in allen Bussen, Tram- und U-Bahnen sowie an allen Wartemöglichkeiten Auflademöglichkeiten für mobile Endgeräte installiert werden können.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Anbringung von Auflademöglichkeiten für mobile Endgeräte in allen Bussen, Tram- und U-Bahnen sowie an allen Wartebereichen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
„Gerne teilen wir Ihnen den aktuellen Sachstand zum Thema ‚Mehr Auflademöglichkeiten für mobile Geräte‘ mit:
Fahrzeuge:
Aktuell befinden sich 15 neue zwölf Meter lange Solobusse der Firma MAN mit 6 Ladebuchsen (mit Doppel-USB Anschlüssen) im Fahrgasteinsatz. Die Ladebuchsen befinden sich zwischen 4 Sitzplätzen und im Stehbereich im mittleren Gang.
ln Betrieb ohne USB-Ladebuchsen sind aktuell:
-381 Busse
-268 U-Bahnen
-140 Trambahnen
Die SWM/MVG werden im Rahmen der Erfahrungen mit den 15 Bussen die weitere Planung für zusätzliche Lademöglichkeiten aufbauen. Hier sind insbesondere die Themen Vandalismus und Langlebigkeit im Fokus.
Mögliche Ladebuchsen müssen in der Nähe (z.B. Hüfthöhe) der Fahrgäste angebracht werden, so dass eine entsprechende Stromversorgung an den Stellen des Fahrzeuges installiert werden muss, an der bisher noch keine Energieversorgung (z.B. Beleuchtung) vorhanden ist.
Bei der Ausstattung der bestehenden Fahrzeuge müsste ein Teil der lnnenverkleidung demontiert und Kabelzugarbeiten durchgeführt werden. Dies muss unter der Prüfung von Brandschutz und elektromagnetischer Verträglichkeit erfolgen.
Daher stellt sich zum heutigen Zeitpunkt die Nachrüstung der bestehenden Flotte als unwirtschaftlich dar.
Bei Schienenfahrzeugen ist die Änderung darüber hinaus zulassungstechnisch zu prüfen.
lnfrastruktur:
Es kommen hier die Wartehallen für Bus und Tram sowie die U-Bahnhaltestellen in Frage.
Analog zu den Fahrzeugen ist für die lnstallation der Ladebuchsen an geeigneter Stelle (z.B. Sitzbänken) ein hoher Verkabelungsaufwand notwendig.
Die Ladebuchsen müssten widerstandsfähig gegenüber Witterung und Reinigung mit Hochdruckreiniger ausgeprägt werden.
Fazit und weiteres Vorgehen:
Die Bereitstellung von USB-Ladebuchsen für Fahrgäste ist nur bei Neufahrzeugen sinnvoll. Ebenso erscheint die Errichtung von Ladedosen in der lnfrastruktur nur im Rahmen von Neubauten und Sanierungen von Haltestellen und Bahnhöfen wirtschaftlich. Darüber hinaus wird eine Evaluierung der Ladebuchsen in den 15 Bussen durchgeführt.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.