Mähkonzepte auf öffentlichen Grünflächen erneut überarbeiten, um dem Insektensterben entgegenzuwirken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.5.2018
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 18.5.2018 Folgendes beantragt: „Das Baureferat-Gartenbau überarbeitet erneut sein Pflegeprogramm für die städtischen Grünflächen mit dem Ziel, das Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten zu verbessern. Insbesondere das frühe Mähen im Frühjahr, unmittelbar nach Beginn der ersten Blüte von Löwenzahn und Gänseblümchen wird dahin- gehend überarbeitet, diese Wiesenblumen länger stehen zu lassen. Dabei soll dem Natur- und Insektenschutz mehr Bedeutung beigemessen wer- den, ohne Spiel- und Freizeitsportflächen zu stark zu reduzieren. Der erste Schnitt soll nur mehr an nachweislich intensiv für Sport genutzten Wiesen erfolgen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.5.2018 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die Spiel- und Liegewiesen werden durch eine relativ frühe Mahd schon im Frühjahr für die Besucherinnen und Besucher nutzbar gemacht. Gerade in dieser Jahreszeit besteht ein großes Bedürfnis zum Aufenthalt im Freien, weshalb die städtischen Parks und Grünanlagen bei geeigneter Witterung sehr stark frequentiert sind.
Um der Intention Ihres Antrages zu folgen, dürfte der erste Mähgang bei durchschnittlichen Witterungsverhältnissen auf Spiel- und Liegewiesen nicht vor Anfang/Mitte Mai erfolgen. Erst dann wären die in Frage kommenden Wiesenblumen großteils verblüht.
Wegen des besonders starken Zuwachses im Frühjahr und weil die natürliche Zersetzung der großen Mengen an gehäckseltem Mähgut lange Zeit in Anspruch nehmen würde, wären die Spiel- und Liegewiesen dann aber für mehrere Wochen der Nutzung durch die Besucherinnen und Besucher derParks und Grünanlagen entzogen und die notwendigen Erholungsangebote nicht mehr gegeben. Eine frühe und regelmäßige Mahd ist auf den intensiv genutzten Rasenflächen auch deswegen unverzichtbar, weil die Grasnarbe durch den vegetativen Austrieb der Rasengräser belastbar und strapazierfähig bleibt. Auch kann dann das Mähgut auf der Fläche verbleiben. Es entfällt also das mit Kosten und Emissionen verbundene Aufnehmen, Transportieren und Entsorgen des Schnittgutes. Der Nährstoffkreislauf auf den Rasenflächen bleibt geschlossen und es kann mit Ausnahme von Sportflächen auf das Aufbringen von Düngemitteln verzichtet werden.
Einer Anpassung des Mähkonzeptes auf den mehrschürigen Spiel- und Liegewiesen in der beantragten Form, dass der erste Mähgang im Frühjahr entfällt, kann deswegen nicht entsprochen werden.
Selbstverständlich sucht das Baureferat trotzdem ständig nach Möglichkeiten wertvolle Flächen für Insekten zu schaffen und verfolgt deswegen seit vielen Jahren das Ziel, die Anzahl der Flächen und die Qualität der Blumenwiesen in den städtischen Grünanlagen zu erhöhen.
Bereits auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom
1.10.2002 zum Thema „Mehr blühende Wiesen“ (Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 00805) wurde die Gesamtfläche von Blumenwiesen in städtischen Grünanlagen von 220 ha im Jahr 2002 auf 370 ha im Jahr 2013 erhöht und dazu auch das Mähkonzept angepasst.
Im Anschluss an diese Anpassung des Mähkonzeptes erfolgte auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses „Darstellung und Überarbeitung der Mähkonzepte auf städtischen Grünflächen und Verkehrsbegleitgrün und Schaffung von Stellplätzen für Bienen“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13354 vom 4.2.2014) und der Bekanntgabe im Bauausschuss vom 21.4.2015 „Überarbeitung des Mähkonzeptes auf städtischen Grünflächen und Verkehrsbegleitgrün“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02645) eine Umwandlung von bis dahin als Mulchmahdflächen bewirtschafteten Wiesen in Langgraswiesen. Damals wurden in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Bezirksausschüssen in den öffentlichen Grünanlagen Wiesen mit einer Gesamtfläche von 36 ha in Langgraswiesen überführt.
Um den Anteil an Wildkräutern in geeigneten Wiesen zu erhöhen, werden auf Grundlage eines Stadtratsantrages (Antrag Nr. 14-20/A 02823 vom 31.1.2017 „Biodiversität: Zwei zusätzliche Wildblumenwiesen pro Stadtbezirk auf öffentlichen Grünflächen“) in einer seit 2017 laufenden Kampagne Langgraswiesen mit Wildblumen- und Kräutersaatgut geimpft. Dazu wirddie vorhandene Grasnarbe mechanisch aufgerissen und artenreiches Saatgut eingebracht. Die Wiesen werden mit dem Saatgut geimpft, d.h. die Einsaat erfolgt nicht großflächig, sondern in Streifen. Von den geimpften Stellen aus können sich die Wiesenblumen und -kräuter durch die natürliche Verbreitung des Saatgutes auf die gesamte Fläche ausbreiten. Die Flächen werden derzeit begutachtet, um den Erfolg der Maßnahmen zu beurteilen. Wenn sich die Methode bewährt, soll in den Folgejahren in weiteren Langgraswiesen Wildblumensaatgut eingebracht werden.
Die oben beschriebenen Maßnahmen werden immer im laufenden Unterhalt durch Anpassung der Pflegestandards umgesetzt.
Darüber hinaus prüft das Baureferat bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch im Straßenraum und in öffentlichen Grünanlagen, ob geeignete Flächen für die Ansaat von artenreichen Blumenwiesen zur Verfügung stehen. Im Zuge dieser Baumaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit, durch das Einbringen geeigneter Substrate den Boden den Bedürfnissen derartiger Pflanzengesellschaften anzupassen.
In Folge der o. g. Konzepte werden mittlerweile 30% der Wiesenflächen in den städtischen Grünanlagen als Langgras- oder Blumenwiesen bewirtschaftet, wobei der Flächenanteil wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen wie z. B. Größe und Nutzungsintensität von Anlage zu Anlage stark variieren kann. Dabei sind die Blumenwiesen im Straßenbegleitgrün, auf den Vorrangflächen für Naturschutz, auf den städtischen Friedhöfen und in den städtischen Ausgleichsflächen noch nicht berücksichtigt.
Durch die beschriebenen Maßnahmen und Konzepte gelingt bereits jetzt ein stetiger Zuwachs an für Insekten wertvollen Flächen. Gleichzeitig wird das Angebot von zur Erholung intensiv nutzbarer Flächen im erforderlichen Umfang erhalten. Eine weitere Anpassung der Mähkonzepte erscheint daher nicht notwendig.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.