Energiesparen mit intelligenten Fensterkontakten ja, aber zusätzliche Strahlung vermeiden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 6.7.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. Elisabeth Merk:
Die Stadtratsgruppe der ÖDP hat am 6.7.2018 den folgenden Antrag Nr. 14-20/A 04266 gestellt:
„Die GEWOFAG Holding GmbH wird gebeten, im Rahmen der aktuellen Testung von intelligenten Fensterkontakten mit drahtloser Technologie auch deren Strahlungsemissionen zu untersuchen oder dazu vorhandene wissenschaftliche Studien auszuwerten. Die Strahlungswerte sowie die sonstigen Vor- und Nachteile der drahtlosen und der kabelgebundenen Technologie sind zusammen mit den übrigen Testergebnissen zu veröffentlichen.“
Der Inhalt Ihres Antrages fällt nach den Gesellschaftsverträgen in die Zuständigkeit der Geschäftsführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.7.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG hat den Antrag mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Im Folgenden wird die Antwort der GEWOFAG zusammengefasst.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens der GEWOFAG in Riem wurde
anhand von 6 Musterhäusern die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen zur Energieeinsparung erprobt. In einem der Musterhäuser wurde hierbei untersucht, wie sich eine automatische Regelung der Heizung beim Öffnen der Fenster auf den Energieverbrauch der Mieterinnen und Mieter auswirkt. Für die Untersuchung wurden deshalb Fensterkontakte zur Steuerung der Heizung in das Forschungsgebäude eingebaut. Die Verbindung zwischen Fensterkontakten und Heizungssteuerung wurde dabei als Festverkabelung ausgeführt.
Die aufwendige Ausführung im Forschungsprojekt mittels Festverkabelung ist laut GEWOFAG jedoch für den breiten Einsatz im Neubau und in der Nachrüstung für den Bestand nicht wirtschaftlich einsetzbar. Die Verkabe-lung sämtlicher Fensterflügel ist sehr aufwendig, zudem wird eine zukünftige turnusmäßige Erneuerung der Fenster erheblich erschwert.
Die GEWOFAG hat sich daher für die patentierte funkgesteuerte Technologie eines bestimmten Anbieters entschieden. Bei diesem „intelligenten“ Fenstergriff wird alleine durch die Lageveränderung und ohne Stromversorgung ein Funkimpuls für die Heizungssteuerung erzeugt. Schon allein aus dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass für die notwendigen Funkimpulse sehr wenig Energie erzeugt, verbraucht und emittiert wird. Die vom Funkschalter verursachten Leistungsflussdichten liegen dabei deutlich unter den Leistungsflussdichten, die beispielsweise durch das Betätigen eines konventionellen Lichtschalters entstehen.
Die Unbedenklichkeit der gewählten Technik wurde durch das renommierte wissenschaftliche ECOLOG Institut in Hannover bescheinigt. Im Folgenden werden die Bewertung zusammenfassend aus dem Gutachten zitiert und damit die Testergebnisse gemäß Ihrem Antrag öffentlich gemacht:
„(…) Außerdem liegen die vom Funkschalter verursachten Leistungsflussdichten deutlich unter den Leistungsflussdichten, die durch das Betätigen eines konventionellen Lichtschalters entstehen können. (…) Unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und der Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder weist der Funkschalter noch einen Vorteil gegenüber konventionellen Schaltern auf, da sich bei Einbau eines Funkschalters die Länge stromführender Leitungen reduziert und damit potenzielle Exposition durch niederfrequente Magnetfelder vermindert wird. Dies ist vor allem interessant, wenn über die Leitungen höhere Ströme, z.B. zur Versorgung von Beleuchtung in Großraumbüros, fließen und sich Dauerarbeitsplätze in der Nähe der Leitungen befinden.“„Konventionelle Lichtschalter verursachen 100fach höhere Hochfrequenzemission.“
Quellen:
-ECOLOG Gutachten „Hochfrequenzemissionen von Funkschaltern der Fa. “, Februar 2009
-ECOLOG Institut, EMF-Handbuch ‚Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz‘ 2006, Kapitel 4, Tabelle 4.9
Aus Sicht der GEWOFAG wird damit ein System zum Einsatz gebracht, welches die Mieterinnen und Mieter der GEWOFAG nicht beeinträchtigt. Als Gebäudeeigentümerin ist sie zudem grundsätzlich verpflichtet, stets geprüfte Bauteile bei der Errichtung und dem Unterhalt ihrer Gebäude zu verwenden. Laut GEWOFAG legt die städtische Wohnungsbaugesellschaft darauf großen Wert, nicht zuletzt deshalb, weil sie als Bestandshalterin nachhaltige Lösungen für einen wirtschaftlichen und sicheren Betrieb benötigt.
Gerne wird die GEWOFAG auch in weiteren Untersuchungen und Veröffentlichungen auf das Thema Strahlungsemissionen bei Drahtlostechnologie eingehen. Ihrem Anliegen wird somit durch die GEWOFAG bereits entsprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.