Um die Nachnutzung der denkmalgeschützten ehemaligen Produktionshalle der Firma Friedrich Deckel (Deckelhalle) in Obersendling an der Tölzer Straße und der südlich angrenzenden Flächen im Einklang mit der vorhandenen Bebauung vorzubereiten, hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in seiner heutigen Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung beschlossen.
Die städtebauliche Neuordnung soll die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten zweigeschossigen Industriebaus für soziale und kulturelle Angebote sowie für Einzelhandel und kleinteiliges Gewerbe sicherstellen. Das denkmalgeschützte Gebäude soll zudem freigestellt und damit zukünftig wieder stadträumlich besser wahrnehmbar werden. Außerdem ist westlich davon ein öffentlicher Vorplatz geplant.
Die Halle im Kern des Planungsgebietes wird die bestehende gewerbliche Nutzung im Norden von der Wohnbebauung für unterschiedliche Einkommensgruppen im Süden abgrenzen, wo Wohngebäude mit bis zu acht Geschossen und zirka 25.000 Quadratmetern Geschossfläche entstehen sollen. Die Erdgeschosse der unmittelbar südlich an die Halle angrenzenden Bebauung werden dabei durch anderweitige Nutzung belebt. Mit der Wohnbebauung entstehen auch qualitätsvolle private und öffentliche Freiflächen. Insgesamt sollen im gesamten Areal die Grünflächen erweitert und verbessert werden. Zudem wird das Gebiet insbesondere nördlich der Deckelhalle offener gestaltet, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radverkehr das Gelände zukünftig durchqueren können. Die bestehende Schule sowie weitere Gebäude im Osten bleiben von den Planungen unberührt.
Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr.2137 wird der vorherige Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1861 vom 10. November 1999 vollständig aufgehoben. Die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses werden nicht mehr weiterverfolgt.