Mieterinnen und Mieter des Arabella-Hochhauses schützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Simone Burger, Renate Kürzdörfer, Haimo Liebich, Bettina Messinger, Heide Rieke und Jens Röver (SPD-Fraktion) vom 9.5 .2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach Paragraf 60 Absatz 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München an die Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG als Eigentümerin des Arabella-Hochhauses appelliert, mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern verantwortungsvoll umzugehen. Gemäß Paragraf 22 GeschO Nr. 34 a zählen „Anträge auf Zweckentfremdung im gesamten Stadtgebiet (...)“ zu den laufenden Angelegenheiten.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Absatz 1 GO und Paragraf 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 09.05.2018 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Eigentümerin des Arabella-Hochhauses, die Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, hat in einer Mieterversammlung am 02.05.2018 mitgeteilt, dass das bestehende Hochhaus im Jahr 2026 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Der geplante Abriss wurde mit der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung des bestehenden Gebäudes begründet. Herr Oberbürgerbürgermeister Reiter wendete sich in einem Schreiben vom 25.09.2018 an die Eigentümerin und deren Vorsitzenden, Herrn Dr. Brandstetter, um sich für die Belange der betroffenen Mieterinnen und Mieter einzusetzen. Es handelt sich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vielfach um ältere Mieterinnen und Mieter, die große Schwierigkeiten haben werden, geeigneten Ersatzwohnraum in vertrauter Umgebung zu finden.
Oberbürgermeister Reiter dankte der Eigentümerin des Arabellahauses zunächst für deren transparente Vorgehensweise, ihre Planungen weit vor dem Beginn der Baumaßnahme auf einer Mieterversammlung bekanntzugeben. Dies erleichtert der Stadtverwaltung und den betroffenen Mieterinnen und Mietern, rechtzeitig Überlegungen für geeignete Alternativwohnungen anzustellen. Im Schreiben des Oberbürgermeisters wurde ausdrücklich auf die Schwierigkeiten gerade für ältere Mieterinnen undMieter mit begrenzten finanziellen Mitteln, Ersatzwohnraum zu finden, und auf die beschränkte Anzahl verfügbarer öffentlich-geförderter Wohnungen hingewiesen. Herr Oberbürgermeister Reiter appellierte daher an die Verantwortlichen der Bayerischen Hausbau GmbH & Co. KG, den Bewohnerinnen und Bewohnern des Arabella-Hochhauses Ersatzwohnräume zur Verfügung zu stellen, die mit den bisherigen Mietwohnungen vergleichbar sind. Er forderte die Eigentümerin des Arabella-Hochhauses auf, dem Vorbild der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu folgen, die bei vergleichbaren Modernisierungsmaßnahmen bestrebt sind, ihren Mieterinnen und Mietern angemessenen Ersatzwohnraum anzubieten.
Oberbürgermeister Reiter sieht im Arabella-Hochhaus ein Symbol für die Stadtentwicklung in den 60-er Jahren, in denen auf innovative Weise Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung geschaffen wurde. Er appelliert an die Bayerische Hausbau & Co KG, am Beispiel des Arabella-Hochhauses aufzuzeigen, dass notwendige Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden und der Schutz der bisherigen Mieterinnen und Mieter auch in der Gegenwart in München in Einklang gebracht werden können.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.