Was wird aus dem städtischen Schulsportgelände auf der Kobellwiese und dessen Nutzern während der Bauzeit der zweiten Stammstrecke?
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Rathaus Umschau 222 / 2018, veröffentlicht am 21.11.2018
Was wird aus dem städtischen Schulsportgelände auf der Kobellwiese und dessen Nutzern während der Bauzeit der zweiten Stammstrecke?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 24.9.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 24.09.2018 nehme ich Bezug.
Zum Sachverhalt, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, schildern Sie Folgendes:
„Die Kobellwiese ist ein städtisches Schulsportgelände, gelegen in den Maximiliansanlagen. Die Anlage wird rege genutzt, da es in der näheren Umgebung keine vergleichbaren Angebote gibt: Während vormittags und nachmittags Schulsport von Schulen aus der Umgebung bzw. aus angrenzenden Stadtvierteln stattfindet, wird die Fläche danach von Vereinen und Sportgruppen genutzt. Auch ein kleiner Naturkindergarten nutzt das Gelände. Laut einem Zeitungsbericht soll die Kobellwiese nun für sechs Jahre unter anderem als Lagerstätte für Baumaterial für die zweite Stammstrecke genutzt werden. Damit steht die Anlage nicht mehr oder nur noch ein- geschränkt für die bisherige Nutzung zur Verfügung. Körperliche Betätigung an der frischen Luft ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht ersetzbar. Zugleich bietet sie einen Ausgleich zur zunehmenden Belastung und Leistungsdruck in der Schule.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wann werden die Nutzer der Sportanlage über die bevorstehende Baustelle informiert?
Antwort:
Die Nutzer der Schulsportfreianlage Innere Wiener Straße (Kobellwiese) wurden im Rahmen der Mitteilung über die terminliche Koordination des Sportbetriebes für 2018 über die bevorstehende Baumaßnahme der DB Netz AG informiert. Es wird auch noch ein offizielles Schreiben an alle betroffenen Nutzer ergehen, sobald wir von der Deutschen Bahn konkrete Informationen über den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme erhalten. Nach derzeitigem Stand beginnen die Arbeiten voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020.Des Weiteren sind wir bemüht, alle Nutzer über den Fortgang der Planungen stets auf dem Laufenden zu halten.
Der Platzwart der Schulsportfreianlage kommuniziert die uns vorliegenden Informationen aktiv vor Ort an die Nutzer, um einen stetigen Informationsfluss sicherzustellen.
Frage 2:
Welche Ausweichmöglichkeiten sind für den Schulsport vorhanden?
Antwort:
Für den Schulsport kommt die Schulsportfreianlage Himmelreichstraße (Hirschanger) in Frage. Eventuell auch andere Freisportanlagen in der Nähe des jeweiligen Schulstandortes.
Dies hängt jedoch zum einen von der Auslastung der Anlagen ab, zum anderen von der Erreichbarkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Frage 3:
Gemäß den Plänen der Deutschen Bahn ist für die Hälfte des Geländes eine Baustelle geplant. Ist es zu verantworten, vor allem Kinder spielen und sporteln zu lassen, während nebenan LKWs und Baumaschinen im Einsatz sind?
Antwort:
Ob und in welchem Umfang die Sportanlage insbesondere für Kinder noch nutzbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: konkrete Situierung der Baustelle, Lage und Absicherung der erforderlichen Zufahrtswege, eventuell entstehende Lärmbelastung durch die Bautätigkeit und den Zufahrtsverkehr.
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt ohne konkrete Kenntnisse der Verhältnisse keine Aussage getroffen werden. Ggf. muss hier nach Einrichtung der Baustelle bei einem Ortstermin eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Frage 4:
Welche Ausweichmöglichkeiten sind für Vereine und Sportgruppen vorhanden?
Antwort:
Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass die Schulsportfreianlage nicht von Sportvereinen genutzt wird, sondern lediglich von Freizeitsportgruppen. Nach Auskunft der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, der Eigentümerin des Areals, können von deren Seite keine Ausweichflächen zur Verfügung gestellt werden.Von Seiten des RBS-Sportamt kann geprüft werden, welche Kapazitäten auf den übrigen Sportanlagen, die sich in der Verwaltung des Sportamtes befinden, zur Verfügung stehen. Ob daraus jedoch tatsächlich alternative Sportbetriebszeiten bereitgestellt werden können, hängt im Wesentlichen von der Auslastung der hierfür in Frage kommenden Sportanlagen im betroffenen Zeitraum ab. Hierüber kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage getroffen werden.
Frage 5:
Auf welches Gelände kann der Naturkindergarten für die Dauer der Baustelle ausweichen?
Antwort:
Der Naturkindergarten ist nicht innerhalb des abgezäunten Bereichs der Sportanlage situiert, sondern befindet sich an der Westseite außerhalb des Geländes. Da lediglich die Rasenflächen als Baustelleneinrichtung genutzt werden, sind die Stellflächen des Kindergartens davon nicht unmittelbar betroffen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.