Geheimsache Notaufnahme?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 20.7.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihrer Anfrage stellen Sie folgende Passage voraus:
„Die Internetseite zum Nachweis freier Krankenhausbetten in München (IVENA) wurde kürzlich völlig überraschend mit einem Passwort geschützt und damit dem öffentlichen Zugriff entzogen. Seit vier Jahren leistet dieser Dienst für die Bürger und im Gesundheits- und Versorgungsbereich tätige Anbieter wertvolle Informationen und Unterstützung auf der Suche nach freien Krankenhausbetten. In den vergangenen Monaten sind immer wie- der Engpässe bekannt geworden (Grippewelle, hohe Geburtenzahlen etc.). Nachvollziehbare Versorgungslücken dürfen und müssen benannt werden. Die Begründung, falsche Medienberichte und missverständliche Auswertungen hätten die Münchnerinnen und Münchner verunsichert, ist abenteuerlich. Falsche Medienberichte können und sollten korrigiert werden. Den Zugang zu Informationen zu verweigern, führt nur zu Spekulationen, die Betreiber wollten etwas verheimlichen.“
Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 20.07.2018 zur Beantwortung zugeleitet. Die aufgeworfenen Fragen beantworte ich auf der Grundlage der Darstellung des RZV wie folgt:
Frage 1:
Auf wessen Veranlassung wurde der öffentliche Zugang zur IVENA-Seite gesperrt und aus welchen Gründen?
Antwort:
Die öffentliche Ansicht des IVENA-Portals war anfänglich verbunden mit der Systematik einer Webanbindung. Bekannte Nutzer des Portals mit erweitertem Zugang waren nur die beteiligten Krankenhäuser, die Integrierte Leitstelle München und der Rettungszweckverband München.
Die öffentliche Ansicht für das IVENA-Portal wurde vor kurzer Zeit angepasst. Grund dafür sind Berichterstattungen in den Medien, die aus der Sicht des Rettungszweckverbandes hinsichtlich der daraus gefolgerten Rückschlüsse ein verzerrtes Abbild der tatsächlichen Situation wiedergben. Dies führt zu einer nicht gewünschten Verunsicherung in der Bevölkerung.
Der Rettungszweckverband will verhindern, dass mit der Veröffentlichung von „Auswertungen“ aus dem von ihm kostenpflichtig betriebenen Portal unreflektierte und wissenschaftlich wenig seriöse Berichterstattungen erfolgen. Zwischen der einfachen Beobachtung und den spekulativen Schlussfolgerungen ist kein Kausalitätszusammenhang feststellbar. Insoweit sind solche Informationen weder transparent, noch für die Bürgerinnen und Bürger in irgendeiner Weise hilfreich.
Frage 2:
Gab es zuvor Fälle, in denen ernsthafte medizinische Notsituationen entstanden sind durch falsche Informationen oder Interpretationen der IVENA- Seite?
Antwort:
Dem Rettungszweckverband München liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Frage 3:
Gibt es Erkenntnisse zum bisherigen Nutzerverhalten? (Zugriffszahlen, Nutzergruppen etc.)?
Antwort:
Die autorisierten Nutzer des IVENA Portals sind die angeschlossenen Münchner Krankenhäuser, die Integrierte Leitstelle München und der Rettungszweckverband München.
Auswertungen zum Nutzerverhalten bzw. zu Zugriffszahlen erfolgen nicht bzw. sind technisch nicht möglich.
Frage 4:
Soll der öffentliche Nachweis über freie Krankenhausbetten auch künftig verwehrt bleiben?
Antwort:
Der Rettungszweckverband München betreibt das Portal, wie oben dargestellt, nicht zum Zweck eines öffentlichen Nachweises über freie Krankenhausbetten. Hierfür war die ehemals öffentlich zugängliche Ansicht auch bisher nicht geeignet. Das IVENA Portal stellt freie Behandlungskapazitäten für akute, lebensbedrohliche medizinische Notfälle und nicht ein Verzeichnis freier Bettenkapazitäten in den Münchner Krankenhäusern dar.