Sozialreferentin Dorothee Schiwy und Kolleginnen und Kollegen der Mietberatung München berichten über die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Eigenbedarfskündigung auf die Münchner Mieterinnen und Mieter und erläutern die sich daraus ergebenden Forderungen des Sozialreferates hinsichtlich einer Anpassung des Mietrechts.
Nach der Erfahrung der Mietberatungsstelle besteht bei vielen Mietern in München die Befürchtung, die Wohnung wegen Eigenbedarfs zu verlieren. Dies führt dazu, dass sie zunehmend mietrechtliche Ansprüche wie Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung, für die der Vermieter zuständig ist, nicht geltend machen. Auch unwirksame oder zu hohe Mietforderungen werden zunehmend aus Sorge um den Erhalt der Wohnung akzeptiert. Hintergrund ist eine in den vergangenen Jahren vom Bundesgerichtshof (BGH) ergangene Rechtsprechung zum Kündigungsgrund Eigenbedarf, die den Vermietern die Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich erleichtert hat. Aus Sicht des Sozialreferates sind deshalb dringend gesetzliche Verschärfungen notwendig, die diese Tendenz im Sinne der Mieter verändern.