Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am Sonntag, 25. November, präsentiert die Gleichstellungsstelle für Frauen in Kooperation mit der Beratungsstelle Frauennotruf eine komplett überarbeitete Neuauflage der Broschüre „Vergewaltigung – Hilfe und Informationen für Betroffene und Angehörige“.
Die aktualisierte Broschüre informiert über die neue Rechtslage, über Auswirkungen einer Vergewaltigung und Handlungsmöglichkeiten. Opfer sexueller Übergriffe und ihre Angehörige sollen gestärkt und ermutigt werden, sich Hilfe zu holen.
Die Broschüre ist kostenlos bei der Gleichstellungsstelle für Frauen im Rathaus, Zimmer 114 oder bei der Beratungsstelle Frauennotruf, Saarstraße 5, erhältlich. Es gibt die Broschüre auch als Download im Internet unter https://bit.ly/2sRxXcI.
In der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ aus dem Jahr 2003 gaben die Befragten an, folgende Formen der Gewalt erlebt zu haben:
- knapp 60 Prozent eine Form von sexueller Belästigung
- 13 Prozent – also fast jede siebte Frau – eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung
- 40 Prozent körperliche oder sexuelle Gewalt (oder beides)
- 25 Prozent körperliche oder sexuelle Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder -partner
- 47 Prozent der von sexueller Gewalt Betroffenen haben mit niemandem darüber gesprochen.
Das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung ist durch das deutsche Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützt. Das 2016 reformierte Sexualstrafrecht stärkt die Rechte der Opfer besser und umfassender. Vom Opfer wird nicht mehr erwartet, dass es sich körperlich gegen den Täter zur Wehr setzt. Ein Nein reicht aus. Darüber hinaus erkennt das Gesetz nun auch sexuelle Belästigung als Straftat an.
Achtung Redaktionen: Kontakt über Irene Ketterer, Gleichstellungsstelle für Frauen, Telefon 233-9 24 66.