Im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit um die Besetzung der Zweiten Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Landeshauptstadt München (AWM) wurde das städtische Personalauswahlverfahren vom Verwaltungsgericht München für zulässig und rechtmäßig erklärt. Das vom Stadtrat am 25. April beschlossene Prozedere wurde im Fortgang des Rechtstreits in vollem Umfang vom Verwaltungsgericht München gebilligt. Das Gericht bewertet die nun praktizierte Gewichtung von Erkenntnissen aus dienstlicher Beurteilung und wissenschaftlich fundiertem Auswahlverfahren (strukturierte Interviews und Assessment Center-Elemente) als zulässig. Zudem sei die Stadt im Rahmen des Verfahrens auch den nötigen Dokumentationspflichten nachgekommen, die eine gerichtliche Überprüfung überhaupt erst ermöglichen.
Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich: „Ich freue mich, dass das Verwaltungsgericht München in seinem klaren Beschluss unser Personalauswahlverfahren voll bestätigt hat. Jetzt müssen wir abwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Sollte dies der Fall sein, können wir auch die schon lange vakante Stelle der 2. Werkleitung des AWM zeitnah besetzen.“