Urheberrechte an den Gasteig-Gebäuden
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Klaus Peter Rupp, Alexander Reissl und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 8.10.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 8.10.2018 bitten Sie um Auskunft zur Haltung der Urheberrechtsinhaber zu den Umbau- und Sanierungsplänen des Gasteig und führen als Begründung aus:
„Wie wir gehört haben, gibt es einen Einspruch zumindest eines Urheberrechtsinhabers sowie ein eindeutiges Gutachten.“
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage:
Wir bitten dringend um Auskunft zur Haltung der Urheberrechtsinhaber zu den Umbau- und Sanierungsplänen des Gasteig.
Antwort:
Es liegt eine von zwei der insg. vier Urheberrechtsinhaber verfasste Denkschrift zu den Sanierungsplänen des Gasteig vor. Diese hat der Urheber an verschiedene Persönlichkeiten der Stadtverwaltung versandt. In dieser ist von den Verfassern vermerkt, dass ihre Denkschrift nur mit Zustimmung der Urheber veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf.
Von der Gasteig München GmbH wurde jedoch mitgeteilt, dass zahlreiche Gespräche mit dem als Sprecher der Urheber auftretenden Architekten Eike Rollenhagen stattfanden und auch seine Wünsche zur Formulierung des Punktes „Urheberrecht“ im Auslobungstext für den Wettbewerb übernommen wurden.
Die GMG hat zudem mitgeteilt, dass Herr Rollenhagen nach eigener Aussage nie Einspruch gegen die Generalsanierung und das Wettbewerbsverfahren erhoben habe.
Das von Ihnen erwähnte Gutachten wurde von der Gasteig München GmbH in Auftrag gegeben und in der Aufsichtsratssitzung der Gasteig München GmbH am 10.10.2018 behandelt.
Wie auch in dem o.g. Gutachten empfohlen, sollen alle vier Urheber des bestehenden Gasteig weiterhin in die Planungen einbezogen werden. Die GMG hat mitgeteilt, dass geplant ist, im November weitere Gespräche mit allen Urheberrechtsinhabern zu führen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.