Übergangsklassen heißen bald „Deutschklassen“ – welche Auswirkungen hat dies auf die Landeshauptstadt München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Gülseren Demirel, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 5.7.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 5.7.2018 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung plant die bayerische Staatsregierung eine Umstrukturierung der bisherigen Übergangsklassen hin zu sog. Deutschklassen. In diesen Klassen sollen Flüchtlingskinder in einem rhythmisierten Ganztag unterrichtet werden. Die Stundentafel wird hierfür deutlich erweitert, dazu sollen Fächer wie ‚Kulturelle Bildung und Werteerziehung‘ kommen. Da derzeit großer Personalmangel an Grund- und Mittel- schulen herrscht, wird von Seiten der Lehrerverbände und Gewerkschaften bereits Kritik an diesem Konzept laut. Zudem wird hier ein zusätzliches System aufgebaut, welches rein darauf ausgelegt ist, Stoff einzuüben und Werte abzufragen.
Bisher erhalten Kinder in den Übergangsklassen zwei Jahre Zeit um die Sprache zu lernen und mit angemessener Zeit an den Unterricht in den regulären Klassen herangeführt zu werden. Dies soll nun auf ein Jahr verkürzt werden und kann somit für viele SchülerInnen zum Problem werden, wenn sie innerhalb dieser Zeit schlicht noch nicht reif für eine normale Klasse sind. Ein ganzheitlicher Ansatz, welcher von Anfang an auf Integration ausgelegt ist, sieht anders aus, in der sogenannten ‚Sprach- und Lernpraxis‘ sollen Angebote gemacht werden, die durch die Träger der Jugend- hilfe betrieben werden und auch über Ganztagsklassen abgedeckt werden sollen. Allerdings können Grund- und Mittelschulen dann wohl keine neuen Ganztagesklassen mehr beantragen. Also geht dies auf Kosten der anderen Ganztagesklassen oder sie fehlen dann erstmal im nächsten Schuljahr. Damit zeigt sich, dass das Konzept nicht durchdacht und zeitlich absolut fehl geplant ist.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Inwieweit ist die Landeshauptstadt München von den Plänen des Freistaats betroffen?
Antwort:
Da die Änderungen der GrSO (Schulordnung für die Grundschulen) und MSO (Schulordnung für die Mittelschulen) durch das Kultusministerium für ganz Bayern gültig sind, betreffen sie auch die 44 Mittel- und 134 Grundschulen der Landeshauptstadt München, an denen vom staatl. Schulamt in der Landeshauptstadt München voraussichtlich 82 Deutschklassen gebildet werden.
Frage 2:
Wie beurteilt das Referat für Bildung und Sport das neue Konzept des Freistaats?
Antwort:
Die Stellungnahmen und Beurteilungen aus dem Referat sind zusammengeflossen in eine offizielle Stellungnahme der Landeshauptstadt München zu den Änderungen der Gesetzesvorlagen, die dem Bayerischen Städtetag übermittelt wurde. Diese Stellungnahme ist in der Anlage beigefügt.
Frage 3:
Sieht das Referat für Bildung und Sport die Möglichkeit, dass flächendeckend an Münchner Grund- und Mittelschulen ein solches Konzept zum nächsten Schuljahr umgesetzt werden kann?
Antwort:
Aufgrund der Änderungen in der Stundentafel ist davon auszugehen, dass das neue Konzept in allen Deutschklassen umgesetzt wird. Die inhaltliche Gestaltung des Konzepts obliegt dem staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München. Eine Übergangszeit von einem halben Jahr wurde allen Beteiligten vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingeräumt. Die Anlage zum Rundschreiben Nr. 107/2018 des Bayerischen Städtetags vom 10. August 2018, hier S. 5 ist der Anlage beigefügt.
Frage 4:
Werden alle Übergangsklassen durch Deutschklassen ersetzt?
Antwort:
Ja.
Frage 5:
Was geschieht, wenn Schülerinnen und Schüler nach dem einjährigen Besuch noch nicht so weit sind, um angemessen in einer Regelklasse unterrichtet zu werden?
Antwort:
Die Verweildauer beträgt unabhängig vom Zeitpunkt des Einstiegs in der Regel ein Jahr. Nach Besuch der Deutschklasse können Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse am Förderprogramm Deutsch PLUS teilnehmen und bis zu 12 Wochenstunden zusätzliche Deutschförderung bekommen (ehem. Deutschförderklasse).
Frage 6:
Trifft es zu, dass Grund- und Mittelschulen keine neuen regulären Ganztagsklassen mehr beantragen können, wenn sie – und die beteiligten Träger der Jugendhilfe – in das neue Verfahren eingebunden sind?
Antwort:
Nein, Anträge auf Ganztagsklassen können im regulären Antragsverfahren jederzeit von den Schulen gestellt werden.
Frage 7:
Werden Ressourcen von Seiten der Stadt benötigt, um dieses Konzept umzusetzen?
Antwort:
Nach unserer Einschätzung werden Ressourcen benötigt.
Insoweit verweise ich auf die beigefügte Stellungnahme an den Bayerischen Städtetag.
Frage 8:
Sind die Träger der Jugendhilfe als aktive Gestalter im Ganztag in diesem Konzept mit eingebunden?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport ist an den Grund- und Mittelschulen für den Sachaufwand zuständig. Die inhaltliche Gestaltung des Konzepts obliegt dem staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München.
Frage 9:
Inwieweit werden die Schulleitungen in die Umsetzungen dieses Prozesses eingebunden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlagen zur Antwort können abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=5032612