Zunahme des Gesamtverkehrs in der Landshuter Allee
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 28.9.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 28.9.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In der Vorlage ‚Mittlerer Ring (B2R) Abschnitt Landshuter Allee‘ vom Juli 2018 wird angeführt, dass der Gesamtverkehr an Zufahrtsstraßen bis 2030 um bis zu 33% zunehmen wird.“
Frage 1:
Ließe die aktuelle Leistungsfähigkeit der Zufahrtsstraßen eine Zunahme von bis zu 33% überhaupt zu? Wurde dies vorab geprüft?
Antwort:
Die Zunahme um 33% in der Verkehrsprognose bezieht sich auf den Gesamttagesverkehr. Das heißt, zu den Spitzenstunden wird sich aufgrund der Ausschöpfung der maximalen Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte/ Lichtsignalanlagen keine weitere Steigerung der Verkehrsmengen mehr ergeben können. Das bedeutet, dass sich die zeitliche Dauer der Spitzenauslastungen im Verkehrsnetz ausdehnen wird.
Frage 2:
Inwieweit ist der Stadtratsbeschluss, die Ziele des Bürgerbegehrens „Sauber sog i“ zu übernehmen, in die Prognose eingeflossen?
Antwort:
Als Grundlage für die Verkehrsprognose 2030 zur Landshuter Allee wurde das Verkehrsmodell der Landeshauptstadt München eingesetzt. Dem Verkehrsmodell sind die strukturellen Entwicklungen als Kenngröße sowie die rechtlich gesicherten infrastrukturellen Maßnahmen im Straßennetz und öffentlichen Personennahverkehr zugrunde gelegt.
Die Ziele des Bürgerbegehrens „Sauba sog i“ sind in der Verkehrsprognose 2030 nicht enthalten. Um diese zu berücksichtigen, sind Aussagen über die Zusammensetzung der Verkehrsmittel und das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung bis 2030 erforderlich. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung liegen hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine fundierten Erkenntnisse vor.
Frage 3:
Im Jahr 2026 soll der 2. S-Bahn Stammstreckentunnel fertig sein. Wurde dies in der Prognose für 2030 berücksichtigt oder geht man davon aus, dass dieser nicht vor 2026 fertig wird bzw. das derzeitig geplante Betriebskonzept wirkungslos ist?
Antwort:
Der 2. Stammstreckentunnel wurde in der Prognose für 2030 berücksichtigt. Nach aktuellen Planungen der Deutschen Bahn könnte die 2. Stammstrecke im Jahr 2026 in Betrieb gehen. Wir gehen davon aus, dass das derzeitig geplante Betriebskonzept wirkungsvoll ist.