Welche IT Verfahren setzt die LHM im Rahmen der Münchner Förderformel im Kita-Bereich ein?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 18.9.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 18.9.2018 nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zum Sachverhalt, der Ihrer Anfrage zugrunde liegt, schildern Sie Folgendes:
Es wird immer wieder von Trägern berichtet, welch enormen bürokratischen Aufwand die Münchner Förderformel verursacht. Es wird bemängelt, dass es kein adäquates Fachverfahren zur Beantragung und der Abwicklung der Münchner Förderformel gibt. Es wird ein eigenständiges Fachverfahren, welches auf die Bedarfe der Stadtverwaltung und der Träger abgestimmt ist, benötigt.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Hat das Referat für Bildung und Sport bei der Einführung der Münchner Förderformel daran gedacht ein eigenes IT-Fachverfahren für deren Abwicklung einzuführen?
Wenn ja, wieso kam es dann nicht dazu?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Antwort:
Ursprünglich war geplant ein IT-Verfahren zur Abwicklung einzuführen. Die notwendigen Vorarbeiten und der Entwurf eines Fachkonzepts zur Realisierung eines IT-Abrechnungsverfahrens wurden entwickelt. Voraussetzung für eine Umsetzung waren stabile Parameter und ein gesichertes Abrechnungsverfahren.
Aufgrund der vielfältigen Entwicklungen, Änderungen und Weiterentwicklungen in der Anfangsphase der Münchner Förderformel wurde das IT-Fachverfahren nicht realisiert.
Frage 2:
Strebt die Verwaltung an, ein eigenes Fachverfahren für die Förderformel zu entwickeln bzw. zu kaufen?
Wenn ja, bis wann kann mit der Einführung eines Verfahrens gerechnet werden?
Wenn nein, wieso nicht?
Antwort:
Mit der Verstetigung der Münchner Förderformel wurde entschieden, dass als Pilotprojekt der Prozess Bezuschussung nach der Münchner Förderformel im Rahmen der Digitalisierung umgesetzt wird. Die erforderlichen Schritte werden mit dem Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik abgestimmt und initiiert. In der IT-Anwendungslandschaft von RBS-KITA ist die Planung der Anwendung MFF-Antrag bereits berücksichtigt. Wie in der Beschlussvorlage „Ergebnis der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvorlage bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V12415) unter Ziffer 8.15 dargestellt, wird dem Stadtrat eine gesonderte Beschlussvorlage mit den Möglichkeiten der Realisierung vorgelegt.
Frage 3:
Trifft es zu, dass hauptsächlich Calc/Excel-Tabellen zum Einsatz kommen, um die Berechnungen der Fördergelder zu ermitteln? Wenn ja, wie fehleranfällig ist dieses Verfahren?
Antwort:
Die Anträge zur Berechnung der MFF-Förderung werden mit Excel-Tabellen gestellt. Aufgrund der Komplexität der Berechnungen und der heterogenen Trägerlandschaft gibt es verschiedene Problemstellungen. Beispielsweise verwenden die Träger von Kindertageseinrichtungen verschiedene Betriebssysteme bzw. Versionen von Anwendungsprogramme.
Es kommt zum Beispiel immer wieder vor, dass der Dokumentschutz der Dateien aufgehoben wird.
Frage 4:
Trifft es zu, dass Träger teilweise mehrere Jahre mit der Abrechnung für ein Einrichtungsjahr beschäftigt sind, da ständig neue Nachweise erbracht werden bzw. fehlerhafte Informationen ergänzt/ korrigiert werden müssen? Wenn ja, könnte dies mit einem geeigneten Fachverfahren beschleunigt werden?
Antwort:
In dieser Fragestellung sind unterschiedliche Problemstellungen enthalten. Die Vorlage neuer Nachweise bezieht sich auf die bis 31.8.2017 geltende Vergleichsberechnung nach der Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte. Dies führte dazu, dass Einkommensfestsetzungen vorläufig erfolgten. Die Feststellung des anrechenbaren Einkommens erfolgte erst nachträglich, nachdem die erforderlichen Nachweise der Einkünfte vorgelegt wurden. Seit 1.9.2017 ist die Vergleichsberechnung entfallen.
Die Korrektur fehlerhafter Informationen bei den Anträgen für die Differenzförderung und Förderung kinderreicher Familien ergibt sich aufgrund von widersprüchlichen Daten.
Beispiel: Ein Kind wird mit einer Buchungszeit von >7 bis 8 Stunden im Onlineverfahren für die gesetzliche Betriebskostenförderung abgerechnet. In der Excel-Datei für die Differenzförderung wird eine andere Buchungszeit angegeben.
Durch Einführung eines Fachverfahrens könnte der zeitliche Ablauf beschleunigt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.