Bau des Alten- und Servicezentrums am Standort des bisherigen Kulturpavillons vorziehen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 21.3.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs.1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Mit Schreiben vom 21.3.2017 haben Sie die Stadtverwaltung um Prüfung gebeten, ob dass ohnehin „nach dem zerstörerischen Brand des Kulturpavillons am Romanplatz ab dem Jahr 2019 an diesem Standort geplante Alten- und Servicezentrum (ASZ) nun früher realisiert werden kann“.
Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bedingt durch den Brand am 13.3.2017 steht das Grundstück zwar umgehend für die Umsetzung des Projektes für das Alten- und Servicezentrum durch das Kommunalreferat zur Verfügung.
Das Nutzerbedarfsprogramm für das Alten- und Servicezentrum wurde verwaltungsintern im Juli 2009 genehmigt. Auch der Vorplanungsauftrag wurde bereits erteilt.
Die Erweiterung der Aufgaben als „ASZ plus“, welche ab diesem Jahr aufgrund eines Antrages der SPD Stadtratsfraktion alle Alten- und Servicezentren zu erfüllen haben, erfordert jedoch den Vorplanungsauftrag einschließlich des Nutzerbedarfsprogramms noch einmal zu überarbeiten. Dabei wird auch der Wunsch der Seniorenvertretung und des Sozialreferates auf ein ausreichendes räumliches Angebot durch eine Vollunterkellerung des Gebäudes berücksichtigt. Dadurch verlängert sich aber die Bearbeitungszeit, da die Entwicklung und Überprüfung der verschiedenen technischen Varianten im Hinblick auf Kosten und Praktikabilität und anschließende Abstimmung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm muss in diesem Zusammenhang angepasst werden.Nach derzeitigem Kenntnisstand ist deshalb ein Baubeginn leider frühestens Ende 2019 möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Die Angelegenheit ist damit abgeschlossen.