Weiterentwicklung der Personalgewinnung und Personalerhalt in städtischen Kindertageseinrichtungen IV: Zusätzliche Möglichkeiten zur Beschäftigung ehemaliger städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Erziehungs- und Lehrbereich
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 4.7.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse mit ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Erziehungs- und Lehrbereich darzustellen. Weiterhin baten Sie darum, dass der Erziehungs- und Lehrbereich weiter entwickelt werden soll, indem Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverhältnis weiter flexibilisiert werden und zusätzliche attraktive Angebote geschaffen werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Aufgrund der Ausbauoffensive ist die Personalsituation trotz der Einführung der Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen und Erzieher für ganz München derzeit immer noch stark angespannt.
Trotz intensiver Bemühungen fehlen im Bereich des Referats für Bildung und Sport rund 230 Erzieherinnen und Erzieher.
Das Thema Teilzeit hat im Erziehungsdienst eine hohe Priorität, da die Anzahl der familienbedingten Beurlaubungen in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist. Überwiegend wird der Beruf von Frauen ausgeübt. Viele von ihnen haben hohes Teilzeitinteresse, vorrangig nach der Rückkehr aus der Elternzeit, aber auch zunehmend für die Pflege von Angehörigen. Die Teilzeitquote hat sich seit 2011 verdoppelt und liegt derzeit bei rund 45%.
Um spezielle Arbeitszeitwünsche (Stundenzahl, Verteilung der Arbeitszeit) zu berücksichtigen, wurde im Beschluss zur Personalgewinnung und Personalerhalt in städtischen Kindertageseinrichtungen vom 25.7.2012 hierzu ein sehr erfolgreiches Modellprojekt zur Arbeitszeitgestaltung und zum Einsatz von Teilzeitkräften eingeführt. So konnten bereits sehr viele Rückkehrerinnen auf Arbeitsplätze vermittelt werden.Da die Rückkehrerinnen überwiegend am Vormittag arbeiten wollen, werden bei KITA und A-4 seit 2012 – mit Flyern und auf der Homepage des Referats für Bildung und Sport – geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sehr erfolgreich beworben. Angesprochen werden dabei ehemalige Beschäftigte der Landeshauptstadt München und Beschäftigte von anderen Arbeitgebern aus dem Bereich des Erziehungs-, Sozial- und Lehrdienstes. Beschäftigte, die in Rente gehen, werden vor ihrem Weggang über diese Möglichkeit informiert. Auch Beschäftigte, die aufgrund eines Studiums oder einer Weiterqualifizierung nur noch wenige Stunden arbeiten können, werden angesprochen.
Diese Beschäftigten wollen meistens am Nachmittag arbeiten, so dass in den Einrichtungen Personallücken am Nachmittag teilweise geschlossen werden können. Die ehemaligen Beschäftigten sind für die Einrichtungen ein Gewinn, da sie aufgrund langjähriger Erfahrungen nicht eingearbeitet werden müssen und die Gegebenheiten vor Ort sehr gut kennen.
Mit den Rentnerinnen und Rentnern werden befristete Arbeitsverhältnisse für ein Jahr geschlossen, die auf Wunsch der Dienstkraft und der Dienststelle verlängert werden.
Derzeit sind insgesamt 114 Rentnerinnen und Rentner in den Kinderbetreuungseinrichtungen auf geringfügiger Basis befristet beschäftigt. Die Wochenarbeitszeit liegt dabei in der Regel zwischen vier und sechs Stunden. Mehr als geringfügig sind derzeit 10 Dienstkräfte beschäftigt. Diese haben bereits die Regelaltersrente erreicht und verlängerten das Beschäftigungsverhältnis, um das laufende Kindertageseinrichtungsjahr zu beenden. Im Anschluss daran arbeiten sie oft noch ein paar Jahre als geringfügig Beschäftigte weiter.
In den letzten fünf Jahren sind bereits 50 Rentnerinnen und Rentner auf eigenen Wunsch wieder aus städtischen Diensten ausgeschieden.
Die jetzigen Beschäftigungsverhältnisse sind sehr flexibel gestaltet und auf die Wünsche der Beschäftigten wird immer eingegangen. Es gibt bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen keinerlei Hemmnisse, ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu beginnen.
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse werden im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen des Referates für Bildung und Sport bisher nicht geschlossen. Diese Möglichkeit wurde bisher auch noch nicht nachgefragt. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.